Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1871
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- 1871-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1871
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1830 Nichtamtlicher Theil. 139, 21. Juni. Menschen besolden, Miethzins geben nnd doch noch äst Oreäsrs für die ausgelicferteu Sachen stehen sollte, scheint mir zn weitläufig." Nicolai kann die Gelegenheit nicht Vorbeigehen lassen, ohne dem Leipziger Freunde einen Vorschlag zn thun, der ihm schon lange am Herzen gelegen hat. Und nun bittet er im Namen vieler Buchhänd ler, die gleichen Gedanken hegen, als Steiner, Voß, Mhlius n. s. w., daß der Meßkatalog künftig nicht nach dem Alphabete der Bücher, sondern nach dem Alphabete der Verleger möchte eingerichtet werden. Es wäre das, wie Nicolai ausführlich erörtert, in jeglicher Hinsicht von hohem Werthc. Einmal, der Meßkatalog würde dadurch zu einer Art von Mcßmcmorial, leicht wären die Neuigkeiten der ein zelnen Verleger zu überschauen, leichter siele der Entschluß in Betreff des etwa zu Entnehmenden, und die Gefahr würde umgangen, daß man Neuigkeiten oder Reste übersehen könnte. Dem Publicum aber, dem an der alphabetischen Ordnung der Bücher weiter nichts als zum Nachschlagcn gelegen ist, könnte durch ein Autorenregistcr leicht geholfen werden, und auch dem Verfertiger des Katalogs selbst wäre durch diese Veränderung an Arbeit viel erspart. „Sie würden mich besonders verbinden, wenn Sic diesen Vorschlag ausführen wollten. Mir und allen Buchhändlern würden die Geschäfte dadurch sehr er leichtert werden. Machen Sie nur in der nächsten Messe eine Probe, Sie werden gewiß finden, daß es auch für Sie bequemer ist." Bald nach jenem Briefe kam in Leipzig der Herr Kammergc- richtsrath Baumgarten von Berlin an. Er überbrachte ein Empfeh lungsschreiben seines Freundes Nicolai an Reich, der in-jenem aus- führlicbcn Briefe von dein Eintreffen des Fremden Nachricht erhalten. Die Aufnahme, die der Herr Kammergerichtsrath im Neich'schen Hause fand, war jedenfalls des Empfehlenden und des Besuchten würdig und gab Nicolai Anlaß zu einem Wort des Dankes in fran zösischer Sprache: ,,OeIIs-ei sst", schreibt der Berliner am 21. Sept. 1776, „pour vous rsrusroisr äs8 pcäitS88S8, äout vou8 st Naäams votre Dpou8s out oomblä man awi Nr. UaumAartsu st 8a compaAuie. Ü8 vou8 su 8ont äs mäms trs8-rsäsvi>.bls8, st la bonus opiuion, gu'ils ont rapportö8 äs ImipMA, la pin8 Aranäs part vou8 sn S8t äu." — Aus den weiter von Nicolai's Hand vorliegenden Briefen hat der Herausgeber nur noch eine Gruppe beachtenswert!) gefunden. Der in ihr behandelte Gegenstand ist für die beiden befreundeten Buchhändler Nicolai und Reich von großer Wichtigkeit, eifrig wird gebriefwechsclt, und Nicolai schreibt im Zeitraum weniger Wochen — 25. Juli bis 21. Sept. 1782 — deshalb viermal ausführlich nach Leipzig. Aber aus den Briefen selbst ergibt sich, daß die Ge- müther der zwei Männer schon seit Monaten sich erhitzt hatten, um jetzt, wenn auch in aller Freundschaft, auf einander zu Platzen. Es handelte sich um die Lösung der Frage, ob das Einträgen einer im Druck befindlichen Uebersetzung in die Leipziger Bücherrolle vor dem Wettgang mit einer weiteren Uebersetzung schütze oder nicht. Reich behauptete das Ersterc, Nicolai verfocht das Letztere. Der Leipziger bereitete die Veröffentlichung einer Uebersetzung vor — um welches Buch cs sich hier handelte, läßt sich aus den Briefen nicht entnehmen —, der Uebcrsctzer war bereits in voller Thätigkcit, der Titel des Werks in die Bücherrollc eingetragen, da zeigt cs sich, daß auch der Berliner eine Uebersetzung desselben Buches auszugeben beabsichtigt. Der Fall ist ärgerlich genug. Gewiß erscheint es zweckmäßig, deshalb an Nicolai zu schreiben, und ihm die Sachlage vorzustcllcn. Daß Herr von Blankenburg, den Nicolai kennt und schätzt, schon die Hälfte des Originals übertragen hat, ist wohl genü gender Grund für den Berliner Verleger zurückzutreten; vielleicht auch, daß, um den Uebersetzer nicht zu schädigen, dessen Arbeit von Wcidmann's Erben und Reich an Nicolai abgetreten würde? Reich wäre dazu Wohl geneigt, wenn er auch für seine Firma dadurch an die Stelle des gehofften Vortheils Schaden treten sieht. Und er betont noch das Recht, das ihm das Erfüllen der vorgeschriebenen Förm lichkeiten in den Augen des Gesetzes, dem Berliner gegenüber, ge geben hat. Aber Nicolai läßt sich dadurch nicht irre machen. „Da Sie die Gründe Ihres Rechts anführtcn", schreibt er, „müßte ich die Gründe des »reinigen anführen. Gründe für ein Recht kann man nur mit dem Verstände einschen. Sie wußten, mein werther Freund, schon in der Ostermcsse, daß ich einen älteren Anspruch hatte und daß ich diesen Anspruch behaupten würde. Das Herz kann keine Beweise führen, sondern uns nur erinnern, daß wir niemand Un recht und einem Freunde nicht wissentlich wehe thun sollen. Dieses Gebot des Herzens ist für uns beide. Ich will niemand Unrecht thun, ich will auch Ihre Ausgabe im Geringsten nicht stören. Ich will sehr gern geschehen lassen, daß Ihre Uebersetzung neben der meinigen erscheine, ja wenn, wie Sie schreiben, Ihre Uebersetzung halb fertig ist, so kann sie früher als die mcinige erscheinen, denn meine soll erst zu Ostern erscheinen, weil ich in der Michaelmessc nicht mehr Neuigkeiten haben mag. Nur meine erscheint auch." Daß sie als fünfter Theil sich an vier schon in Nicolai's Verlage erschienene Bände naturgemäß anschlicßt und anschließcn wird, das hätte den alten Reich an die Concurrenz Nicolai's mahnen sollen. Also freier Wcttlauf bei diesem Unternehmen, trotzdem der Leip ziger dem Berliner schon um einige Pferdelängen voraus sein wird. Nicolai kann sich ebenso wenig entschließen, ein Opfer zu bringen und zurückzutrcten, wie ein Opfer von Reich anzunehmcn. „Es ist nicht das erste Buch, von dem zwey Ucbersetzungcn eristiren und wird nicht das letzte sehn. Unsere Freundschaft soll und muß deß- halb nicht leiden." Und dann kommt Nicolai auf die Eintragung in der Bücher rollc. „Erlauben Sie", sagt er, „mein werther Freund, daß ich be haupte und ständig behaupten werde, daß aus einem solchen Privi legium kein Recht kann erzwungen werden, eine neue Uebersetzung zu verbieten, oder ihr den Debit auf der Messe zu versagen, wo jeder Kaufmann die Maare, die er ehrlich an sich gebracht hat, verkaufen darf. Ich verfechte das Recht aller Gelehrten und aller Buchhändler, von einem jeden Buche so vielerlei) Uebersetzungen zu machen, als es ihnen gutdünkt. Jede ehrliche Handlung ist erlaubt. Bloß der un ehrliche Nachdruck einer schon gemachten Uebersetzung ist unerlaubt." In Gefolg dieser Gesinnungen wird Nicolai jederzeit handeln. Wissentlich wird er niemals etwas unternehmen, von dem er weiß, daß es auch ein andrer unternehmen könnte, weil er auch deu Schein vermeiden möchte, daß er vor jemand einen Vorzug verlangte, oder ihm in den Weg treten wollte. Wenn aber ohne sein Wissen irgend wer mit ihm gleiche Gedanken hat, so wird er sein unstreitiges Recht behaupten, daß er sein Geschäft vollführen kann, indessen jener- das scinige vollführt. „Ich verlange", fährt Nicolai fort, „nichts, als was billig ist, aber das Recht, nach ihrem Gefallen Uebersetzungen zu machen, können sich alle Gelehrten und alle Buchhändler in Deutschland durch eine Einzcichnuug in Leipzig nicht nehmen lassen. Man wird cs hoffentlich auch nie im Ernste verlangen, weil dieses hieße, der Ge lehrsamkeit und dem Buchhandel die engsten Fesseln anlegen. Sie selbst, mein Frcnnd, sind zu billig, dieß zu verlangen, wenn Sie sich in Gedanken außer Leipzig versetzen." Vierzehn Tage später ist die Sachlage insofern verändert, als plötzlich noch eine dritte Uebersetzung, als in Arbeit befindlich, angc- zcigt wird. Und jetzt, wo Reich schon halb entschlossen ist, das Unter nehmen fallen zu lassen, ist Nicolai geneigt zu einem Abkommen. Falls Herr von Blankenburg noch nicht viel übersetzt haben sollte, will Nicolai das vorliegende Manuscript ankaufen, um die weiteren Bogen von dem Uebcrsctzer seiner Wahl fertig stellen zu lassen. Reich mag die Güte haben, sich mit Blankenburg zu berechnen, Nicolai wird ihm dann zur Michaelismcsse den Posten bezahlen. Aber die Sache nahm einen Verlauf, anders als vcrmuthct;
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