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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1924
- Strukturtyp
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- 1924-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1924
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 68, 17, März 1924, Ikn Abweichung von den Bestimmungen der Reichsabgabenordnung nicht Ivorgenommen werden darf. Die Bewertung der jungen Aktien, Schntz- Istammaktien, Vorzugsaktien und Genußschein« ist in den Durchsllh- Irungsbestimmungen genau geregelt. Besondere Beachtung verdient Idie Vergünstigung, daß Anteile und Gcnußscheine inlän- Ibischer E r we r b s g es« l Isch« st epi beim EigenKmer der An stelle oder Genußschein« nur mit der Halste des maßgeben den Steuerkurses bzw. Verkaufs Werts anzusetzen sind. Nach Lage der Sache dürste dies ln der Praxis der Regelsall sein, da unter den Einwirkungen der Devisengefetzgebung ausländischer Wertpapicrbesitz im allgemeinen keine Nolle spielen wird, Bargeld deutscher Währung <z, B, Metallgeld, soweit cs sich nicht um Gold- und Silbermllnzen handelt, die mindestens mit dem Metallwert am 31, Dezember 1923 anzusetzen sind), ferner Banknoten, Kassenscheine, Nentenmarkschelne, Notgeld, Steuer- und Stempelmarken, Postwert zeichen sind mit dem Nennwert anzusetzen und, soweit sie auf Papier mark lauten, nach ihrem Papiermarknen-nbctrag in Goldmark umzu rechnen, d, h, sie bleiben außer Ansatz, wenn sie nicht mindestens ans 1V Milliarden Papiermark lauten, Kür die Bewertung der aus dem Buchexport erzielten Devisen ist von Bedeutung, daß auslän dische Zahlungsmittel mit dem Kurs der ausländischen Wäh rung am 81. Dezember 1923 zu bewerten sind, und zwar ist maß gebend sllr ausländisches Geld sGeldsorten, Papiergeld, Banknoten u, dgl.) der laufende sMittel-jKurs für Banknoten, dagegen sür aus ländische Auszahlungen, Anweisungen, Schecke, Wechsel u, dgl, der laufende sMittel-IKurs für Auszahlungen, Tritt die Vcrmögensteuerpslicht erst innerhalb des Kalenderjahres 1924, etwa durch Neugrllndung eines Betriebs usw. «in, so ist slir die Bewertung des Betriebskapitals und des sonstigen Vermögens als Stichtag nicht der 31, Dezember 1928, sondern der Zeitpunkt maß gebend, in dem die Stcuerpslicht cintritt. Eine Heranziehung von Gegenständen aus Edelmetall, von Schmuck- und Luxusgegenständc» sowie Kunstgegenständen und Sammlungen zur Vermögensteuer findet nur statt, wenn sie nach dem 31. Dezember 1918 angeschasst worden sind und der Anschaffungspreis je nach der Anschassungszeit einen bestimmten Paptcrmarkpreis überschreitet. Mir alle Vermögensteuerpflichtigen von Wichtigkeit ist, daß durch die Durchführungsbestimmungen nunmehr als Zeitraum silrbie Abgabe der Vermögen st euerer! lärung die Zeit vom 1, —15. April 1924 bestimmt ist, Ta vorläufig meist nur eine Vorauszahlung aus die Bermögcnsteuer nach Maßgabe der Brotver sorgungsabgabe geleistet worden ist, dürfte sich regelmäßig die Nach zahlung eines kl n t e r sch i e d s b e t r a gs bis spätestens 15. April 1924 notwendig machen. Dieser Disferenzbetrag ergibt sich aus der Höhe der bereits nach einem Bielsachen der Brotver sorgungsabgabe geleisteten Zahlung und der Hälfte des Steuerbe trugs, der der Vermögensteuererklärung entspricht. In Ausnahmc- sällen, in denen umgekehrt die geleistete Zahlung höher ist als die Hälfte des Steuerbetrags, der der Vermögensteuererklärung entspricht, findet eine sofortige Erstattung deS zuviel gezahlten Betrags statt, wenn dieser 75 Goldmark übersteigt, Dle im Vorstehenden geschilderten Bewertungsvorschristen gelten vorläufig nur sllr die Veranlagung des Kalenderjahres 1924, da d,e endgültige Neuregelung der Vermögensteuer ebenso wie der übrigen wichtigen Steuerarten der.ordentlichen Gesetzgebung Vorbehalten bleiben muß. Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß die Mehrzahl der in den Ausführ ungsbc st immungen zum Vermögen steuergesetz sür die erste Vermögen stcucrveran- lagungundzumGesetz überdieZwaugsanleihevom 4, Januar 1923 enthaltenen Vorschriften auch aus die jetzige Veran lagung zur Vermögensteuer Anwendung sinket: insbesondere wird hierdurch die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensteuererkläruug, deren Form und Inhalt u, dgl. geregelt Hiernach hat die Erklärung des Ehemanns das Vermögen der Ehefrau mit zu umfassen, falls die Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt leben. Soweit Kinder selbständig zu veranlagen sind, hat der Träger der elterliche» Gewalt die Steuererklärung abzugeben. Aus den allgemeinen Vor schriften für die Veranlagung verdient ferner noch Hervorhebung, daß die Veranlagungsbehörde sich fortlausend über die wirtschaft lichen Vorgänge zu unterrichten und mit den in Betracht kommende» Behörden, Berufs- und Wirtschaftsvertretungen Fühlung zu halten, auch geeignete Pevsönlichkeiten der Landwirtschaft, des Handels und der Industrie als Sachverständige in Wirtschaslssragen zuzuziehen haben. Kleinliche Beanstandungen, insbesondere solche, deren Ergebnis voraussichtlich nicht in angemessenem Verhältnis zu der hierfür ausgewendeten Arbeit und zu den Kosten steht, sind zu vermeiden. Dem Steuerpflichtigen ist nach Prüfung der einge reichten Steuererklärung ein schriftlicher Bescheid zu erteilen, gegen den im Berufungsverfahren nach den Vorschriften der Neichs- abgabenordnung mit Einspruch, Berufung und Rechtsbeschwerde «nge- kämpst werden kann. Auf Einzelheiten, die sich aus dem Komplex der Bemertungs- sragen speziell für die verschiedenen Sparten des Buchhandels er geben, wird in dem nächsten Steuerrundschreiben noch zu rückzukommen sein. Conrad, Heinrich: Der Graf Cagliostro. Die Ge- schichte eines Mysterienschivindlers zur Watnung sür unsere Zeit. 2. Ausl. Rara. Eine Bibliothek des Absonderlichen, herausgegeben von Hanns Heinz Ewers u. Heinrich Conrad Bd. V, Verlag Robert Lutz, Stuttgart 1923. 270 S. Preis Gm. 5,50 ord. Unter dem Namen des Herausgebers verbirgt sich ein in einge- iveihte« Kreisen nicht unbekannter früherer, jetzt verstorbener Ange höriger des Buchhandels, Doch hat er sein« Arbeit nicht mehr selbst vollenden können. Auch die Fortsetzung und den Abschluß der Heraus gabe aber besorgte ein freilich nicht genannt sein wollender Beruss- genossc. So liegt doppelter Anlaß vor, des Werkes hier zu gedenken. Zur Beurteilung berufen wir uns aus den Kritiker vr, Stein, der in der Kölnischen Zeitung vom 1. November 1921 anläßlich der 1, Aus lage schrieb: »Das Buch ist flott geschrieben und liest sich wie ein spannender Roman, Der Versasser hat Las Wichtigste der vorhan denen Literatur über Cagliostro sorgfältig und mit kritischem Geist benutzt, — Durch den nachdrücklichen Hinweis auf dis Schwindeleien jenes Mannes will er unsere Zeit davor warnen, auf derartige Be trügereien hineinzufallen. Es ist eine alte Ersahruug, daß in Zeiten furchtbare« Niedergangs, wie sie unser deutsches Volk wiederum ein mal durchmachen muß, die Betroffenen, die kein menschenmögliches Mittel mehr sehen, aus der Not herauszukommen, sich mit aller In brunst an bas übersinnliche, an das Wunder klammern. Das ist die Zeit, wo der Weizen der Schwindler und falschen Propheten blüht. Und solch eine Periode, fürchtet der Verfasser, bricht nun auch über uns herein. Und in der Tat: häufen sich nicht in unseren Buch handlungen die Broschüren, die alte Prophezeiung von neuem Glück und kommenden Glanz wieder hcranhole«? Treten in den großen Städten nicht schon zahlreiche Schwindler auf, die schnellen Reichtum versprechen? Und fallen ihnen nicht Tausende zum Opfer? Nehmen nicht seit dem Kriege die Betrügereien aller Art in beängstigendem Maße z»? Ter Intellektualismus hat abgewirtschaftet: der Verstand Hilst nicht mehr: die Gequälten werft« sich dem Okkultismus, dem Unbegrisfenen und Unbegreiflichen in die Arme, Ist da nicht möglich, daß auch ein Schwindiergenie wie Cagliostro eines Tages auftaucht und — freilich nicht mehr mit den Mitteln jener Zeitz die uns heute so naiv dünken, nein, ausgestattet mit dem Rüstzeug der modernen Na turwissenschaft und Technik — die Menschen an der Raft hernmzicht, bewundert, bejubelt und überreich bezahlt von Len Tausenden derer, die nicht alle werden? Und es sind auch kluge und urteilsfähige Köpft gewesen, die dem Schwindler zum Opscr fielen, zum Beispiel Elisa v, d, Recke, eine hochbegabte, edle Frau, die sich von Cagliostro beschwindeln ließ. Willig folgen wir dem Verfasser durch die Ge- dankcngängc seiner Einleitung, die sein Werk rechtfertigen, wir wollen dem Werk aber mehr Erfolg wünschen, als er selber in der trüben Einsicht, daß die Dummen nicht alle werden und die Sehnsucht leicht gläubig macht, zu hoffen scheint-. Mine MltteilniWii. Frankfurter Buchmesse im Frühjahr 1924. — Im Nahmen der Frankfurter Frühjahrsmesse vom 6. bis 12. April d. I. wird auch diesmal eine reich beschickte, straff organisierte Buchmesse deutschen Sortimenten des unbesetzten wie des besetzten Gebiets wie auch Ein käufern aus dem Ausland Gelegenheit geben, ihren Bedarf zu occkcn. Sie umsas-t zwei Ausstellergruppen: Verleger und Großantiguare. Tie zentrale Lage Frankfurts hat der Stadt bekanntlich schon im Mittelalter einen ganz hervorragenden Platz im Buchgewerbe zuge wiesen und kommt auch den neuen Buchmessen aufs beste zu statten. Von Interesse für buchhändlerischc Kreise wird es sein, zu er fahren, das; an die Frankfurter Internationale Messe von diesem Frühjahr ab eine Abteilung »Radio-Messe« ungegliedert sein wird, jdie m einer besonderen »Radio-Halle« lwtergebracht ist. Für die
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