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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1923
- Strukturtyp
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- 1923-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. idL 18, 22. Januar 1923. ergeben bei dieser Berechnung zu hohe Schwei zer Frankenpreise, indem diese Bücher jetzt schon einen Verkaufspreis von 25?6 über dem Friedenspreise erhalten wür den, was nach unseren früheren Ausführungen über die Schwei zer Wirtschaftslage unmöglich ist. Die Hauptsache für den Aus- landbuchhändler bleibt aber eine vernünftig« Relation zwischen Inland- und Auslandpreis, um den Anreiz zu Schiebungen zu vermindern. Füge ich noch hinzu, daß die amtliche Umrechnungs tabelle ztxar theoretisch öfter Umgehungen durch Bezug vom mtltelvalutarischen ins hochvalutarische Ausland zuläßt, diese aber praktisch wenig ins Gewicht fallen, so habe ich die wesent lichsten Gesichtspunkte zu 3—6 wiedergegeben. Wenn ich im Vorstehenden die Ansichten der Schweizer wie dergebe, so bin ich nicht etwa nur als ihr Sprachrohr aufzu fassen, sondern ich habe ihre leidenschaftslosen und sachlich bestens gestützten Ausführungen zu den meinen gemacht, weil sie in allen Punkten durch die schweizerische Wirtschaftslage unterstützt wurden. Das Erfreuliche ist, daß einstimmig versichert wurde, daß das deutsche Qualitätsbuch bei normaler Preisgestal tung willig ausgenommen wird. Schon die nächsten Wochen wer den uns die Erhaltung des Schweizer Absatzgebietes zur drin genden Notwendigkeit machen. Möge die Preisbildung im deut schen Vcrlagsbuchhandel so sein, daß das deutsche Buch dem deutschen Sprachgebiet in der Schweiz voll erhalten bleibt! Der Weg zum Schrifttum. In der »Praxis der Volksbücherei«*) hat Walter Hofmann seine praktischen Erfahrungen im Volksbüchereiwesen buchmäßig niedergelegt, und man kann über den Grundgedanken, der hier von dem Direktor der Zentralstelle für volksbümliches Büchereiwcscn vertreten wird, anderer Meinung sein; dieses Buch gibt aber immerhin Erfahrungs tatsachen, die sich nur in der Praxis seiner Nacheiferer entwickeln und bewähren müssen. Anders steht es mit dem -weiten Buche Hofmanns »Der Weg zum Schrifttum«**). Hier soll auf rein geistigem Gebiete grundlegend einem Gedanken Bahn gebrochen werden, und da erscheint mir eine Stellungnahme gegen das Buch schon deshalb erforderlich, weil vieles in diesen 300 Leitsätzen Interessen des Buchhandels nicht mir berührt, sondern auch angreist. Erst durch die Lektüre der »Praxis« wurde ich auf dieses zweite Buch Hofmanns aufmerksam, und so ge schieht es verhältnismäßig spät, daß es im Börsenblatt besprochen wird, obwohl mir gerade hier der geeignete Ort zu sein scheiut, um sich äber die Stellung des Verfassers zum Buchhandel auszusprechen und klar zu werden. Hosmann will das gesamte deutsche volkstümliche Bllchereiwcsen mit der Zentralstelle in Leipzig an der Spitze in eine gemeinsame Organisation bringen und weiß mit scheinbar überzeugenden Gründen für seine Pläne Propaganda zu machen. An mancherlei Cchlagworten ist in der Schrift, wie es in einer Propagandaschrift wohl auch nicht anders zu erwarten ist, kein Mangel. Viel wird in diesem Buche auch im Ton eigener Erfindung gebracht, was längst in dem seit vielen Jahren in Deutschland gepflegten Volksbüchereiwesen unge schriebene Gepflogenheiten sind oder auch in den »Blättern für Volks- bibliothckcn und Lesehallen«, jetzt »Bücherei und Bildungspflege« be sprochen und beraten wurde. Teilweise neu an den Ideen Hofmanns ist seine bis ins kleinste gehende Spezialisierung der Bücheraus wahl für ganz bestimmte Kreise seiner Leserschaft. Mit seiner Bücher auswahl soll ähnliches geschaffen und erreicht werden, wie cs bereits vor mehreren Jahren der Dürerbnnd wollte, ohne daß cs dem da maligen Gründer dieser Idee gelingen konnte, sie durchzusetzen. Hof mann zieht den Kreis enger, indem er sich ausschließlich auf die Literaturauswahl cinstcllt und die Volksbücherei als Vermittler für seine Ideen einsetzt. Jedes Buch, das eine Volksbücherei für ihre Leser bcrcithält, ist von der Zentrale in Leipzig auf seine Wcrthaftig- keit und »Cchtbürtigkcit« nach verschiedenen Gesichtspunkten geprüft und wird für einen bestimmt abgcgrenzten Leserkreis gewissermaßen amtlich abgcstempclt den einzelnen Volksbüchereien zugewiesen. Wenn es in der ganzen Schrift Hofmanns auch nicht ausgesprochen ist, so hat man doch das Gefühl, daß jedem Leser durch seine Bücherei von der Zentrabstclle seine geistige Nahrung amtlich zugeteilt wer den soll. *1 Vgl. Bbl. Jg. 1922, Nr. 175. **) Hosmann, Walter: Der Weg zum Schrifttum. (72 S.) Berlin: -Verlag Arbeitsgemeinschaft 1922. — Volk und Geist. H. 2. Laden preis geh. Mk. 80.— ord. 62 Gleich im Anfänge seiner Leitsätze ist Hofmann vorsichtig genug, zu schreiben, daß Bildungscmpfänglichkeit in weitesten Volkskreiscn nicht vorhanden ist. Er glaubt, daß äußere Verhältnisse den Bll- dungstricb vernichtet haben; besser wäre aber wohl anzunehmen, daß er noch gar nicht vorhanden war. Alle Bemühungen auch anderer Stellen als der von Hosmann ins Leb-en gerufenen Zentralstelle fanden bisher in der breiten Masse des Volkes Widerstände, die sich jeglicher Weiterbildung entgegensetzten und einfach nicht überwunden werden konnten. Tie Kreise aber, die nach Weiterbildung streben, finden erst und besonders am eigenen Suchen nach Werten den wahren Genuß und werden darum die von der Zentralstelle schematisch auf» getischte und zugeteilte Geisteskost scheuen. Im Gegensatz zum Bil- dungstricb ist der Unterhaltungstrieb im größten Maße entwickelt und sucht bisher immer noch seinen Lehrmeister. Diesen Trieb, der leider immer noch Ccnsations-Kiuostücke und -Romane zu seiner Befriedi gung vorgesetzt erhält, müßte erst in die rechten Bahnen gelenkt wer den, che man daran gehen könnte, mit Aussicht auf Erfolg die Volks bildung im ganzen zu heben. Von großem Nachteile für die volle Einschätzung des Hofmaun- schen Buches ist es ferner, daß mcirtcherlei Widersprüche in ihm enthal ten sind, die gerade bei einer derartigen Propagandaschrist hätten ver mieden werden müssen. Das ganze 14. Kapitel z. B. ist ein solcher Widerspruch. In ihm wird das Lesezimmer besprochen, und der Ver fasser beweist in den ersten Leitsätzen 197—292, daß ein Lesezimmer für eine Volksbücherei eine durchaus unerfreuliche, ja sogar unnötige Einrichtung sei. Von Leitsatz 293 an entwickelt dann Hofmann di« Vorzüge des soeben bekämpften Raumes, um ihn dann im letzten Satz 296 schließlich als Schmuckstück der Bücherei bis ins kleinste (Tinten fässer!) zu möblieren. — Bedenkt man ferner, daß man statistisch so ziemlich alles beweisen kann, so ist es gewagt, in Leitsatz 177 zu be haupten, daß die Statistik das Gewissen der Bücherei ist. In Leitsatz 179 ist allerdings dieses Gewissen von geringem Wert. Solche Widersprüche in sich sind auch in den Kapiteln, die dem Ver hältnis zwischen Bücherei und Buchhandel gewidmet sind, enthalten. Hosmann entwickelt hier einen Plan, die Volksbüchereien zur Haupt sache mit der notwendigen Literatur durch eine Großbuchhandlung ver sorgen zu lassen. Diese hätte mit den verschiedenen Verlagen besonders günstige Lieferungsvcrträge'-abzuschlicßen, aber natürlich nur die Bücher anzuschaffen, die von der Leipziger Zentralstelle als literarisch einwandfrei bezeichnet werden. Außerdem müssen die von den Ver legern broschiert oder roh gelieferten Bücher durch diese Großbuch handlung den für Büchereizwecke geeigneten Einband erhalten. Die Volksbücherei soll dann in der Regel beim Sortimenter ihres Ortes bestellen, ihn aber dazu verpflichten, die Bücher von der Großbuch- handluug, die Hofmann in Leitsatz 255 selbst ein Barsortimcnt nennt, zu beziehen. Gegen diese ganze Art der Versorgung der Volksbüchereien wäre nichts einzuwendcn, wenn Hofmann, der in Leitsatz 238 den tat sächlichen Gewinn des Sortimenters gering nennt, nun diesen durch besondere Nabattgewährung an die bestellende Bücherei nicht schmälern wollte. Nicht stichhaltig sind die Gründe, die für die Nabattverkllrzung angeführt werden. Weil die Volksbücherei glatte Bestellungen aufgibt, die den Sortimenter der bei einer Auswahl (Ansichtssendungen, Be ratung usw.) notwendigen Arbeit entheben, hätte sie Anspruch auf einen niedrigeren Preis! Mit dem gleichen Rechte könnte jeder Kunde, der ein bestimmtes Buch fordert, einen geringeren als den satzungsgeinäß festgesetzten und geschützten Ladenpreis bezahlen wollen. Jedenfalls verträgt sich diese Forderung Hofmanns nicht mit seinem Leitsatz 231, in dem ausdrücklich keine Verletzung der im Buchhandel bestehenden Verkaufsbestimmungen gefordert wird. Baut sich eine Großbuchhand lung für Volksbüchereien auf solchen Geschäftsgrundsätzcn auf, so ist ihr.im soliden Buchhandel von vornherein jede Entwicklungsmöglich- kcit genommen. Sollte cs aber tatsächlich große Verleger und Bar sortimente geben, die, wie in Leitsatz 258 behauptet wird, mit Sonder rabatt an Büchereien und Büchereiverbände liefern, so wäre das eine recht betrübliche Feststellung, die hier für den Gcsamtbuchhandcl in be schämender Weise öffentlich gemacht wird. Und wenn sogar eine große Organisation besteht, die solchen geschäftlichen Praktiken nachgeht, so treibt diese Organisation eben nichts anderes als Schleudere!. Eine Großbuchhandlung, die nach gleichen Grundsätzen arbeiten wollte, bringt aber die volkstümlichen Büchereien nicht nur aus dem in Leitsatz 259 angeführten Grunde um ihren Kredit. Im soliden Buchhandel müßten sie ihn dann gar nicht besessen haben. Der erste und größte Vermittler zum Schrifttum ist stets der Buch handel gewesen, und wenn es ihm trotz vieler'Bemühungen bisher noch nicht gelang, der Gesamtheit den Weg zum Schrifttum zu weisen, so lag das an dem geringen Bildungstrieb des Völksganzen. Gegen die Grundsätze des Buchhandels wird aber wohl auch Hosmann nicht sein Ziel erreichen. Dann ist hie Überschrift des Buches »Ter Weg zum Schrifttum« falsch gewählt, denn es zeigt einen Irrweg. S t r ü b i n g, Wolfenbllttel.
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