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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 201, 30. August 1906. Nichtamtlicher Teil. 8181 Der Akademische Schutzverein habe seit drei Jahren versucht, gegenüber der Angriffspolitik der buchhändlerischen Organisation die Interessen seiner Mitglieder zu schützen. »Seine Arbeit ist nicht vergeblich gewesen.« Der Börsen verein habe getroffene Maßregeln zurückziehen müssen, habe seine Absicht, den Bücherrabatt ganz abzuschaffen, nicht durchführen können und sehe sich in seinem Streben, auch den bisher den Bibliotheken gewährten Rabatt immer mehr zu reduzieren, gehemmt durch den energischen Widerstand der mit dem Akademischen Schutzverein verbündeten Biblio thekare. Einer Verteuerung der Bücher sei der Verein un mittelbar und mittelbar entgegengetreten, eine Auskunfts stelle habe er geschaffen, die durch unmittelbare Beratung die Rat- und Rechtsuchenden vor Schädigung behütet habe. »Wir sind ein praktischer Beirat der deutschen Gelehrten ge worden, der in einer Welt des rücksichtslosen Jnteressen- kampfes notwendig war. Denn ein großer Teil unsrer Berufsgenossen ist immer noch zu lebensfremd, denkt zu vor nehm, verläßt sich auch in Geschäftsbeziehungen zu arglos und vertrauensvoll auf den Anstand seiner Gegenkontra henten. Unser akademischer Hochsinn soll uns erhalten bleiben, aber wir wollen uns auf unsre neuen Pflichten besinnen. Ein kräftiger und gesunder Idealismus kämpft für sein eignes gutes Recht und läßt sich nicht unter die Füße treten.« Eine Mahnung, die sich der Buchhändler recht zu Herzen nehmen und auch seinerseits befolgen sollte. Der zweite Abschnitt ist der Auskunftsstelle des Aka demischen Schutzvereins gewidmet und zählt die Vorteile auf, die diese den Mitgliedern gebracht hat. »Die Tätigkeit ses Akademischen Schutzvereins ist in erster Linie eine konsultative.« »Sie gibt Rat in buchhändlerischen Angelegenheiten. Zum weitaus größten Teil gelangten An fragen in Verlagsangelegenheiten zur Erledigung Leider handelte es sich in den wenigsten Fällen um Ratschläge für den Abschluß von Verträgen, sondern zumeist um Rat für das Entrinnen aus den Schlingen schon geschlossener Verträge .... Und dieses Nichtahnen (der Schlingen) zeigt sich bei Autoren, die durch ihre Werke selbst hinreichend den Beweis geliefert hatten, daß sie Wortlaut und Tragweite eines Schriftstückes wohl zu beurteilen wissen.« Dieses Rätsel, daß ein Mann, der durch seine Werke den Beweis geliefert hat, daß er Wortlaut und Tragweite eines Schrift stückes wohl zu beurteilen wisse, dieser Fähigkeit mit einem- mal verlustig geht, wenn dieses Schriftstück sich auf sein eignes Wohl und Wehe bezieht, wird durch die anormale Art der Unterzeichneten Verträge und die Unfähig keit der Autoren, sich die Gestaltung und den Ver lauf eines buchhändlerischen Ver.tragsverhältnisses von vornherein zu vergegenwärtigen, gelöst! Der nächste Abschnitt behandelt »Bücher und Bücher preise, teure Bücher, Rabatt«. »Dabei ist der Ladenpreis des Buches von jeher ein hochangesetzter Maximalpreis ge wesen, den der Sortimenter genau wie alle Kleinhändler durch einen Preisnachlaß korrigierte.« Wieder die schon so oft gerügte Verwechslung von »Ladenpreis« mit »Ordinärpreis« und wieder die daraus gezogene falsche Folgerung Was heißt übrigens von jeher? Von einem Ladenpreis kann doch erst die Rede sein nach Aufhören des Tauschverkehrs! Bis dahin gab es nur einen Ordinärpreis, der lediglich be hufs Abrechnung der Buchhändler untereinander festgesetzt war und der allerdings häufig ein hochangesetzter Maximal preis gewesen ist. »Aus dem Buchhandel« gibt Auszüge aus dem »Deutschen Sortimenter«, die den Rabattausfall des Sorti menters durch Erniedrigung des Verlcgerrabatts in den letzten 20 (müßte heißen 30) Jahren behandeln, ferner ein Zitat aus Petermann, »Der deutsche Buchhandel und seine Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Abnehmer«, dem die Redaktion zustimmt: »Der Schutz verein hat die Bedeutung eines leistungsfähigen Sortiments stets anerkannt«; endlich: »Eine radikale Gehilfenbewegung«, die die Gehilfenbewegung in Leipzig bespricht. »Aus dem Rechtsleben« bespricht die Prozesse gegen Warenhäuser wegen Verkaufs von Büchern unter dem Laden preis, den Prozeß eines Berliner Verlegers gegen eine Leipziger Firma, der er gezeichnete Bücher geliefert hatte; es folgen »Verlagsangelegenheiten«, die den Autoren den Rat geben: »Kein Autor darf auf § 26 (VGes.) verzichten«, endlich Ratschläge für den Abschluß von Verlagsverträgen. »Dem akademischen Büchervertrieb« (auf Grund 8 26 VGes.) ist der nächste Abschnitt gewidmet. »Seit Sommer-Semester 1904 besteht (in Leipzig) das so genannte Bücheramt, ursprünglich »Bücherverkaufsstelle« genannt. Es ist dies eine im Sinne des von Leipziger Professoren gegründeten »Schutzvereins gegen buchhändlerische Ausnutzung« getroffene Einrichtung. Die Werke der bedeu tendsten Professoren, also diejenigen, die der Student am meisten nötig hat, werden bekanntlich zu einem Preis ver kauft, der die Herstellungskosten bei weitem übersteigt Durch diesen Verein werden die Bücher zu einem um 20 bis 33 Prozent niedrigeren Preis abgegeben. Die Werke der meisten dem Verein angehörigen Leipziger Dozenten . . . sind auf der Geschäftsstelle zu diesem Vorzugspreise (natürlich ohne Vergütung für die Vermittlung der Freien Studentenschaft) zu haben. Die Wichtigkeit dieser Einrichtung für einen großen Teil der Studentenschaft erhellt aus der Tatsache, daß dieses Amt im ersten Semester des Bestehens einen Umsatz von über 500 im dritten Semester (S.-Semester 1805) einen solchen von 1700 ^ erzielt hatte.« (Di-. R. Hanisch, Die Leipziger Freie Studentenschaft 1899—1905, S. 66.) Daß der Verkaufspreis der Bücher die Herstellungskosten erheblich übersteigt, ist eine sublime Entdeckung! Natürlich würden die Bücher billiger verkauft werden können, wenn die Verleger auf Gewinn nicht nur, sondern auch auf die Bezahlung ihrer Tätigkeit, ebenso wie die Sortimenter verzichten würden. Da aber die Buchhändler nicht wie meist die Herren der Freien Studentenschaft von ihren Vätern unterhalten werden, sondern selbst für sich und ihre Familien sorgen müssen, auch Steuern zahlen müssen, aus denen die Universitäten und ihre Lehrer unterhalten werden, ihnen auch keine Verkaufs räume unentgeltlich gestellt werden, wie der Freien Studenten schaft (»ein Lager- und Auslieferungsraum wird sich in jeder Universität leicht bereitstellen lassen«), so werden diese Kosten auf den Herstellungspreis der Bücher geschlagen werden müssen. Ein sehr wirksames praktisches Mittel zur Verbilligung der Bücher wäre der Verzicht des Autors auf Honorar! Wie denken die Leiter des Akademischen Schutzvereins darüber? Noch eine Frage: Wie verhält sich diese Ausschaltung des Buchhandels zu der Zustimmung der Redaktion zu Pcter- manns Ausführungen: »Der Schutzverein hat die Bedeutung eines leistungsfähigen Sortiments stets anerkannt« ? Wo soll die Leistungsfähigkeit des Sortiments Herkommen, wenn ihm gerade seine zahlungsfähigen Kunden abspenstig gemacht werden! Da das Bücheramt doch sicher nur gegen Bar zahlung verkauft, verbleiben dem Buchhändler die Studenten, die auf Borg nehmen müssen! U A. w. g. Außer dem »Bücheramt« gibt es in Leipzig noch ein »Bücheroermittlungsamt der Leipziger Freien Studenten schaft«, über das der oben zitierte Herr vr. Hanisch meldet: »Wie manchem jungen Studenten macht die Anschaffung der Bücher geldliche Schwierigkeiten! Ein anderer möchte seine überflüssigen Bücher gern verkaufen, aber nicht zu den von den Antiquaren gebotenen Schleuderpreisen. Das Bücher- vermittlungsamt hilft beiden Teilen. Unter Umgehung des Vermittlers ermöglicht es dem Verkäufer, einen annehmbaren 1076
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