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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1897
- Sprache
- Deutsch
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97, 29. April 1897. Nichtamtlicher Teil. 3151 » Kleine Mitteilungen. Patentschutz von Verlagswerken. — Die Beschwerde abteilung II des Kaiserlichen Patentamtes hat am 8. Februar 1896 solgendes Urteil gestillt: -Vorliegend handelt es sich lediglich um die äußere Neu gestaltung von Adreßbüchern, Situationsplänen und dergl. zu dem vom Anmelder in der mündlichen Verhandlung besonders betonten Zweck leichtesten Verständnisses für jedermann aus dem Volke, namentlich auch sür Kinder. Es soll sonach ein Orientierungsmittel geboten werden, dessen Wesen ausschließlich in einer litterarischen Leistung besteht. Für Leistungeu dieser Art ist aber nicht der zu Gunsten der technischen Produktion ins Leben gerufene Patentschutz, sondern der ältere Schutz des Urheberrechts an Schriftwerken, Abbildungen u. s. w. (Gesetz vom 11. Juni 1870, R.-G.-Bl. S. 339) gegeben. Dies ist ins besondere für Adreßbücher auch vom Reichsgericht in der Ent scheidung des Strafsenats I vom 2. Januar 1888 (Entsch. in Strass. Band XVII S. 195) anerkannt. Es wird in diesem Er kenntnis gesagt: --Es ist davon auszugehen, daß auch ein Adreßbuch, insoweit als es sich als ein Produkt einer, wenn auch geringen, individuellen geistigen Arbeit seines Urhebers darstellt, als ein unter dem Schutz des Nachdruckgesetzes stehendes Schriftwerk zu betrachten ist. Es kann nämlich, obwohl die in demselben behandelten allgemein bekannten thatsächlichen Verhältnisse, wie z. B. die Nummern der Häuser, die Namen der Personen u. s. w., selbstverständlich an sich nicht als geistiges Produkt des Verfassers zu betrachten sind, doch der sonstige Inhalt, sowie die Sammlung, Einteilung und Anordnung des Stoffes auf einer individuellen geistigen Thätigkeit des Urhebers beruhen.-- — Insoweit hiernach einem Adreßbuch ein Rechtsschutz nicht zu teil wird, ist ihm ein solcher von der Gesetzgebung des Deutschen Reiches überhaupt nicht gewährt. Insbesondere läßt sich das Patentrecht nicht anrufen, um eine angebliche gesetzgeberische Lücke auszufüllen. Auch die Erfinder einer neuen Buchführung, eines neuen Verfahrens, Logarithmen zu berechnen, eines neuen Systems, auf Karten Ebenen und Gebirge kenntlich zu machen, und manches anderen müssen sich mit demjenigen Rechtsschutz begnügen, der sich an ihre persönliche Lehrthätigkeit oder an ihre litterarischen Leistungen knüpft. (Papier-Ztg.) Fürst Bismarcks Kundgebungen. — Die Hamburger Nachrichten schreiben: -In buchhändlerischen Anzeigen des demnächst erscheinenden Werkes: -Fürst Bismarck nach seiner Entlassung wird u. a. gesagt, daß darin nicht nur die Reden, Briefe und De peschen des Fürsten aus der Zeit nach seinem Ausscheiden ausge nommen seien, sondern auch die Artikel der Hamburger Nach richten, -die von ihm selbst herrühren». Wir haben dazu zu bemerken, daß Fürst Bismarck Artikel sür unser Blatt überhaupt nicht verfaßt hat, sondern daß unsere Vertretung seiner Politik lediglich auf Grund von Informationen erfolgt, die uns gelegent lich zu teil werden und deren Benutzung und Fassung selbständig durch unsere Redaktion erfolgt; von ihr werden die Artikel verfaßt und geschrieben, und es kann bei denselben von -authentischen Kundgebungen- des Fürsten Bismarck, die -von ihm selbst her rühren-, nicht die Rede sein.- Beschlagnahme. — Die Broschüre über Herrn o. Tausch und die anonymen Briefe (Verlag von Cäsar Schmidt, Zürich) ist, laut der -Breslauer Zeitung-, beschlagnahmt worden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Nsdieiv. ^vtiq.-llLtsIog Hr. 31 von Nkrtin Boas in Berlin. 8°. 45 8. 1511 Hrn. Bsinsr'e slstztrotsellnisobsr Lntnlog. Oie Intsrntur der Netztro- teeiinilc, Blstztrioitüt, Llelrtroolrsmis, des Nngnstisruus, der 1'sls- grnpbis, Nslsxbonis, Llitesobutrvorrioblung u. köntggll-8trg.blsn der dabrs 1884 bis 1897 (gesoblosssn 1. Aprils. Nit 8ebInA- vwrlrsqistsr. 3. srgünete Vollzug, gr. 8". 72 8. I-siprig 1897, VerlnA von Ostznr Bsinsr. Schwäbischer Schillerverein. — Wie hier schon mitgeteilt, ist Ludwig Uhlands litterarischer Nachlaß in den Besitz des Schwä bischen Schillcrvereins übergegangen. Wie daS Stuttgarter -Neue Tagblatt- mitteilt, wurde hierfür ein Preis von 25000 ^ an die Erben des Dichters gezahlt. Der Nachlaß enthält die Manuskripte von Uhlands Gedichten und Dramen, ein Tagebuch aus den Jahren 1810 bis 1820, wertvolle politische Aufzeichnungen und den Brief wechsel mit seinen Freunden und seiner Familie, etwa 900 Num mern nebst Antworten umfassend. — Mit der Erbauung des mit dem Schwäbischen Schilleroereine verbundenen Schiller-Archivs in dem kleinen Marbach scheinen manche nicht einverstanden zu sein, und man wird ihren Gründen Beachtung zu schenken geneigt sein, wenn man die nachfolgenden Ausführungen hört, die ein Vertreter dieser Meinung in der Bei. läge zur Allgemeinen Zeitung darlegt. Sie lauten: -Als durch das hochherzige Vorgehen des Königs der Schiller- Verein ins Leben gerufen wurde, war die Teilnahme lebhaft und weit verbreitet, und es hat sich seither gezeigt, wie manches, was unbeachtet und in seiner Vereinzelung minderwertig war, durch Einfügung in ein solches Centralmuseum zur Geltung gebracht werden kann Die Statuten des Schiller-Vereins enthalten jedoch zwei Punkte, über die eine abweichende Ansicht gestattet ist, von denen aber jeder für sich allein kaum Bedenken erweckt haben würde. Der Sitz der Sammlungen des Vereins soll Marbach sein. Ein Schiller-Forscher wird gewiß, wenn er ins Land kommt, an Marbach nicht vorübergehen. Bei einem längeren Stu dium daselbst wird ihm aber der Mangel an Litteratur zum Nachschlagen unangenehm werden, der auch durch Anlegung einer eigenen Bibliothek nicht ganz gedeckt werden kann. In Stuttgart wäre ein solcher Mangel nicht zu beklagen, und die Kosten für eine Schiller-Bibliothek könnten dort gespart und für andere Zwecke verwendet werden, sobald die Schiller-Sammlung der öffentlichen Bibliothek (die nicht-litterarischen Bestandteile etwa der im nämlichen Gebäude befindlichen Altertümersammlung) einverleibt würden In Stuttgart muß so wie so jeder Schiller-Forscher ver weilen, denn, abgesehen von den paar Schiller-Originalien der Bibliothek, ist Stuttgart sieben Jahre lang Schillers Aufenthaltsort gewesen. Allein wenn nun einmal Marbach als Schillers Geburtsort gewählt werden soll, so läßt sich nur sagen: dasZustandekommen eines schwäbischen Schiller-Museums ist so wünschenswert, daß die Frage des Ortes Nebenfrage ist. Die Statuten enthalten aber auch die weitere Bestimmung, daß der Sammlung auch Reliquien schwäbi scher Dichter nach Schiller einverleibt werden sollen. Würde das auf Schillers nähere Umgebung beschränkt, so wären zwar im ein zelnen Falle Zweifel möglich, im allgemeinen aber zuzustimmen. Man erfährt nun aber, daß hier sehr weit gegriffen wird. Nicht nur von Hölderlin soll einiges ins Schiller-Museum kommen, obwohl man dadurch genötigt sein wird, neben der großen Stuttgarter Sammlung auch noch ein paar Einzelheiten in Marbach anzu sehen; auch von Auerbach, der mit Schiller kaum etwas zu thun hat — und nun gar von Uhl and! Gehört Uhlands Nachlaß wirklich nach Marbach? Er selbst wird Marbach nicht sehr oft besucht haben; zu Schiller hat er so wenig Beziehungen, daß er vielleicht keine Zeile anders geschrieben hätte, wenn Schiller nicht gewesen wäre. Derjenige Teil von Uhlands Nachlaß, der in Hollands Besitz war. ist jetzt in der Tübinger Universitätsbibliothek; dorthin in erster Linie sollte auch das übrige kommen, denn Uhland und Tübingen sind nicht zu trennen. Oder aber nach Stuttgart, wo so manches andere aus dem Nachlaß schwäbischer Dichter ist, wo man die Litteratur des Verfassungskampfes vollständig beisammen findet, wo Uhland als Beamter, als Abgeordneter und als Privatmann etwa zwei Jahrzehnte seines Lebens zugebracht hat. — Derartige Verzette lung, die manchem unnütze Reisekosten machen wird, sollte unter allen Umständen vermieden werden. Es giebt zwei Wege dafür. Der Schiller-Verein möge sein Museum nach Stuttgart verlegen; dort würde es, zusammen mit den bisher schon vorhandenen Schätzen der öffentlichen Bibliothek, ein schönes und — soweit das möglich ist — vollständiges Museum schwäbischer Dichter bilden, dem gewiß auch künftig manches zugewendet werden würde, was man nicht gerade nach Marbach stiften will. Oder aber: er möge diejenigen Dokumente, die nicht Zusammenhang mit Schiller haben, abstoßen und sich rein auf den Kult Schillers und seiner nächsten Umgebung konzentrieren. Die Abtretung nicht Schillerscher Stücke an andere, dafür mehr geeignete Sammlungen wäre ein Akt der Munificenz, der von mehr als einer Seite lebhaften Dank Hervorrufen würde.- Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 27. d. M. konnte Herr Schuldirektor Or. Willem Smitt in Leipzig, der verdienstvolle Leiter der -Oeffent- lichen Buchhändler-Lehranstalt» zu Leipzig, auf vollendete vierzig Jahreseiner pädagogischen Laufbahn zurückblicken. Geboren imJahre 1832 zu Altona, besuchte Smitt das Gymnasium seiner Vaterstadt und studierte hierauf an den Universitäten Würzburg und Leipzig Philologie, Philosophie, Geschichte, Litteratur und Pädagogik. Seine erste Anstellung erfolgte Ostern 1857 am Progymnasium des Direktors vr. Steinmann in Dobberan. Zwei Jahre später kam er als Lehrer an das von Or. Hauschild gegründete -Moderne Gesammtgymnasium- zu Leipzig und gleichzeitig an die unter Direktor I>r. Zilles Leitung stehende und ebenfalls von Hauschild errichtete -Höhere Töchterschule-, die später in seinen Besitz über ging. Der Buchhändler-Lehranstalt steht er seit 1881 vor. Wir be grüßen den verehrten Jubilar aufrichtig und herzlich mit unseren besten Wünschen zu diesem Gedenktage, der ihm den befriedigen den Rückblick auf eine ebenso mühsame wie erfolgreiche und ehren volle Thätigkeit gestattet. 423'
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