Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1897
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- 1897-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1897
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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98, 30. April 1897. Nichtamtlicher Teil. 3175 schieden ausgefallenen Arbeiten der schweizerischen. Auch der Be arbeiter des Fascikels I b, Professor Brandstetter in Luzern, dem inan schon eine größere bibliographische Arbeit: -Repertorium über die in Zeit- und Sammelschriften der Jahre 1812-90 enthaltenen Aufsätze- verdankt (Basel 1892, Geering), hat sich dem Geschicke nicht entziehen können, dem der Bibliograph ohne genügenden Hintergrund an Zeit, Geld und Unterstützung verfällt, — auch seine Arbeit kann, wie er selbst angiebt, auf Vollständigkeit keinen An spruch machen, weil er vielfach bei seinen Bemühungen um Voll ständigkeit im Stich, auf zahlreiche Anfragen ohne Antwort gelassen worden ist. Aber wenn auch, seine Bibliographie der Gesellschaftsschriften, Zeitungen und Kalender in der Schweiz wird vortreffliche Dienste leisten, sie würde es freilich in noch höherem Grade thun können, wenn es möglich gewesen wäre, nicht nur ein alphabetisches Re gister der Herausgeber, sondern ein solches der sämtlichen Titel, ferner eins für die einzelnen Kantone und endlich eins für die bei den Zeitungen und Zeitschriften der Schweiz nun einmal vor kommenden verschiedenen Sprachen beizugeben. Die Bibliographie ist nämlich folgendermaßen eingeteilt: I. Zeitungen und Zeitschriften bis Ende 1803. Diese Abteilung umfaßt auf Seite 1-20 etwa 340 Titel, nach dem Alphabet der Kantonsnamen und innerhalb dieser nach den Altern geordnet. — II. Zeitungen und Zeitschriften seit 1803, Seite 20—243, etwa 4024 Titel, davon 1. Offizielle Blätter, s,) Bund, 51 Titel, chronologisch, b) Kantone, wieder alphabetisch und innerhalb der einzelnen wieder chronologisch, 147 Titel; 2. Politische Zeitungen und An zeigeblätter allgemeinen Inhalts, etwa 1050 Titel, Kantone alpha betisch, Titel chronologisch; 3. Zeitschriften für Theologie und Konfession ca. l80 Titel, wie oben; 4. Pädagogik, 143 Titel; 5. Recht und Staatswirtschast 50 Titel; 6. Naturwissenschaft 105; 7. Medizin, Gesundheitspflege, Pharmazie und Tierheilkunde 67; 8. Geschichte 82; 9. Geographie und Alpenkunde 23; 10. Kunst und Architektur 33; II. Litteratur, Wissenschaft, Gemeinnützigkeit und Belletristik, etwa 525; 12. Neujahrsblättcr, Etrennes, Taschenbücher 123; 13. Humor und Satire 98; 14. Musik und Theater 27; 15. Handel, Verkehr, Industrie, Gewerbe und Handwerk 300; 16. Land-, Alpen-, Forstwirtschaft und Gartenbau 150; 17. Militär-, Schützen- und Feuerwehrwescn 25 Titel, wie bei 3 alphabetisch nach den Kantonen und innerhalb dieser chronologisch; 18. Festschriften auf Schützenfeste — eigentlich hätten nur die Festzeitungen hierher gehört, — 47, chronologisch; 19. Fremdenverkehr 88, wie bei 3; 20. Haushaltung und Mode 32; 2l. Bank- und Börsenwesen 69; 22. Stenographie, Turnen, Philatelie, Sport, Freimaurerei und Verschiedenes 52, chronologisch. — III. Kalender. Diese, etwa 700, sind eingeteilt in Haus- und Fachkalender und Staatskalender, sämtlich nach den Kantonen geordnet. — IV enthält Litteratur, betreffend Zeitschriften und Kalender, und V: 10 Seiten Nachträge und Berichtigungen. Wollte nun jemand wissen, was an Periodicis in irgend einem Kanton erschienen ist, so müßte er geradezu alle einzelnen Kantone ausschlagen und sich die dort angegebenen Titel zusammenstellen, weil ein Register mit noch so kurzer Titelangabe fehlt; noch schlim mer aber ist derjenige daran, der nur den Titel einer der vielfach gleichbetitelten Zeitschriften weiß, aber nicht, in welche der 22 Ab teilungen des Systems sie gehört, und der feststellen möchte, wo und wann sie erschienen ist; dieser Neugierige hätte das zweifel hafte Vergnügen, alle Titel durchzusehen. Ein alphabetisches Ver zeichnis sämtlicher Titel wäre unbedingt notwendig gewesen, wenn diese Frucht vierjähriger Arbeit ganz ihren Zweck erfüllen sollte. Ausdrücklich hervorgehoben sei, daß der Bearbeiter dieser Biblio graphie außer manchen anderen Quellen die Kataloge vieler schweizerischer Bibliotheken ausgezogcn und bei den Titeln aller in diesen vertretenen Zeitschriften die sie besitzenden Bibliotheken an gegeben hat. Wenn sich doch dieser Gebrauch bei Bibliographieen immer mehr einbürgern wollte; wieviel Zeit und Mühe würde Schriftstellern, Buchhändlern und Bibliothekaren erspart! Unter den Zeitungen und Zeitschriften sind die ältesten die -Ordinäre Wochenzeitung., in Basel 1610—11 erschienen, aber spurlos verschwunden, die glücklicherweise in der Züricher Bibliothek noch vorhandene -Wöchentliche Ordinari- und Extraordinari-Zei tung-, erschienen in Zürich 1633—68, und die -Neujahrsblätter der Stadtbibliothek in Zürich-, die angeblich von 1644 und wirklich bis 1897 gehen. Haben sie in der That von Anfang an und un unterbrochen so geheißen? Sehr interessant, auch für Nicht-Philologen, würde gewesen sein, durch ein Register zu erfahren, wie sich die französischen, deutschen, italienischen und anderen Zeitschriften auf die verschiedenen Kantone verteilen; aber auch das zu erfahren, muß man sich ver sagen, wenn man sich nicht die große Mühe machen will, es aus zurechnen. Das lohnt sich aber für ein nichtschweizerisches Buch händlerblatt nicht; nur soviel sei verraten, daß von sämtlichen 4364 Zeitungen und Zeitschriften, von Anfang an bis jetzt, zählen: 792 Zürich 618 Bern 511 Genf 361 Waadt 256 St. Gallen 255 Basel (Land und Stadt) 251 Aargau 208 Neuenburg 196 Graubündten 174 Luzern 168 Tessin 122 Freiburg 111 Solothurn 94 Thurgau 72 Schaffhausen 57 Schwyz 52 Appenzell 48 Glarus 28 Zug 21 Wallis 16 Unterwalden 13 Uri. Kleine Mitteilungen. Bezahlung der Geldstrafe eines verurteilten Redak teurs durch den Verleger seiner Zeitung. — (Vgl. Börsen blatt No. 95.) — Das freisprechende Urteil über den wegen Be günstigung angeklagten Verleger der -Volkswacht- in Breslau ist nach der -Breslauer Zeitung- folgendermaßen begründet worden: Das Gericht sei in thatsächlicher Hinsicht den Angaben des Zeugen Gerhardt gefolgt. Der Angeklagte habe allerdings in Abrede gestellt, bei Engagement des Gerhardt als -Volkswacht--Redakteur ausdrück lich sich verpflichtet zu haben, sämtliche etwaigen Geldstrafen für diesen zu bezahlen; aber das Gericht habe der gegenteiligen eid lichen Aussage des Zeugen Gerhardt Glauben geschenkt. Bei einem niedrigen Wochcnlohn von 25—35 die der Zeuge bezogen habe, sei ein derartiges Abkommen sehr begreiflich. Nach dieser An nahme habe sich der Angeklagte von vornherein verpflichtet, die etwaigen Geldstrafen seines Redakteurs aus der Geschäftskasse zu zahlen. In rechtlicher Beziehung habe das Gericht allerdings mit dem Staatsanwalte angenommen, daß die Geldstrafe als eine höchst persönliche Leistung gedacht sei und daß sie daher durch Zahlung eines Dritten nicht ohne weiteres entrichtet werden könne. Damit stimme übrigens die seitherige Judikatur des Reichs gerichts überein. Aber es komme nicht darauf an, ob die Geldstrafe direkt durch den Bestraften oder durch einen Dritten an die Gerichts kasse abgesührt werde, für den Fall, daß zwischen diesem Dritten und dem Bestraften ein rechtsverbindlicher Vertrag, ein ernstes Ge schäft vorliege. Im vorliegenden Falle sei das Gericht entgegen der Anschauung des Staatsanwaltes zu der Ileberzeugung gelangt, daß in dem Gerhardtschen Aufträge zur Bezahlung der Geldstrafen und. in dessen Aussührung durch den Angeklagten nicht ein simu- liertes, sondern ein ernstlich gewolltes Geschäft zu sehen sei. Ein solches Geschäft eines Zeitungsunternehmers sei nicht als unsittlich zu erachten. Demgemäß sei der Anklagte von der Anklage der Be günstigung freizusprechen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Vsrsobisäsvs IVisssosclialtsn. .lotig.-llatLlog I4r. 38 von 641- boksr L Rg-nsobburg. 8". 8. 17—32. H. 305—611. Billiges Angebot von meist theologischen Werken aus dem Ver lage von Ferdinand Schöningh in Paderborn. 5. Ver zeichnis. 8". 16 S. 299 Nrn. Stempelsteuer für Vereine in Elsaß.Lothringen. — Der Landesausschuß für Elsaß-Lothringen nahm am 27. d. M. das Stempelsteuer-Gesetz mit einem Zusatze der Kommission in der dritten Lesung an, nach dem alle Vereine Stempelsteuer zahlen müssen: für die polizeiliche Genehmigung, für die Genehmigung der Satzungen und für die Genehmigung jeder Aenderung der selben, und zwar Wohlthätigkeits- und wissenschaftliche Vereine je 5 V6, alle übrigen Vereine je 20 Verurteilung. — Das Landgericht I zu Berlin verurteilte am 27. d. M. in einer nicht öffentlichen Verhandlung wegen Majestätsbeleidigung, begangen durch den Artikel -Ein diplo matischer Neujahrsempfang- in der Wochenschrift -Kritik-, den Herausgeber Richard Wrede und den Verfasser, Privatgelehrten Curt Eyner, elfteren zu sechs Monaten Festungshaft, letzteren zu neun Monaten Gefängnis. Deutscher Sprachverein. — Der Deutsche Sprachverein wird zum Pfingstfest seine zehnte Hauptversammlung in Stuttgart ab- halten. Die gegenseitige Begrüßung der Teilnehmer soll am Pfingst sonntag abends im großen Saale der Museumsgesellschast erfolgen. Die Sitzungen und geselligen Unterhaltungen werden den Montag und Dienstag ausfüllen. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Dem Prokuristen der Hahn'schen Buchhandlung in Hannover, Herrn Eduard Ringe, ist anläßlich seines unlängst begangenen fünfzigjährigen Dienstjubiläums in der genannten Buchhandlung der königliche Kronenorden 4. Klasse ver liehen worden. 426
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