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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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3176 Sprcchsaal.— Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 98, 30. April 1897. Sprechsaal. Zum antiquarischen Verkehr. (Vgl. Nr. 89, 92 u. 94 d. Bl.) IV. In dem Falle, der zu der Frage in Nr. 89 d. Bl. den Anlaß gab, handelte es sich nicht um ein wissenschaftliches Werk, sondern um einen Band der -Fliegenden Blätter-. Ich hatte Auftrag von meinem Kommittenten, nur einzulösen, wenn das Exemplar gut erhalten sei, und wies es zurück, weil es durchaus schmierig war. In diesem Falle ist also wohl auch die Frage 2 (ist ein Kommissionär kompetent als Beurteiler von Antiquariis ?) zu bejahen. Ueberhaupt kommt es wohl immer auf den besonderen Fall an; allgemeine Fragen werden keine treffenden Antworten erhalten für einen be sonderen Fall. In dem vorliegenden Falle, wie in einigen anderen, kam in der That aber folgende Frage in Betracht: War das Exemplar so gut erhalten, wie cs dem geforderten Betrage entsprach, und mußte cs der Besteller dann nehmen? Das behauptete der liefernde Antiquar. Er sagte: Für den und den Preis kann kein anderes und besseres Exemplar verlangt werden, und folglich bist du verpflichtet, einzu lösen. Verpflichtet bin ich natürlich nur zu dem, wozu mich mein Kommittent verpflichtet, und dieser verlangte aber doch ein gutes Exemplar für den geforderten Preis. Er verbietet mir also, ein schmieriges Exemplar cinzulösen. Der Antiquar aber wirft mir vor, ich mache ihm das Geschäft un möglich, wenn ich nicht einlöse, und stellt anklagcnde Fragen an die Oeffentlichkeit. Es ist eine verschmitzte Frage: Ist ein Besteller berechtigt, seinen Kommissionär zu berechtigen, daß er die Ein lösung verweigert, wenn der Antiquar den Anspruch der Sauber keit des zu Liefernden für unberechtigt hält? V. I.. II. Anzeigeblatt. Gekaimtmachungen buchhändlerischer Vereine, soweit sie nicht Organe des Börsen vereins sind. Verband der Kreis- nnd Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. (19798) Dresden, den 20. April 1897. An die verehrlichen Vorstände der Kreis- und Orts vereine sowie an die Herren Abgeordneten. Geehrte Herren Kollegen! Wir beehren uns Ihnen mitzuteilen, daß die neunzehnte ordentliche Abgeordneten- Versammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine Sonnabend, den 15. Mai dieses Jahres, nachmittags 3 Uhr (pünktlich) im Nebensaale des Buchhändlerhauses zu Leipzig abgehalten werden wird. Die Tagesordnung umfaßt: 1. Jahresbericht des Verbandsvorstandes. 2. Nechnungsablage des Vorstandes für das abgelaufene Jahr. 3. Festsetzung des Jahresbeitrages auf den Kops der Mitglieder der Verbände und Voranschlag für 1896/97. 4. Antrag des Schweizerischen Buch händlervereins: „Nur Mitgliedern des Börsenvereins und solchen Nichtmitgliedern, die sich zur Jnnehaltung der Satzungen verpflichtet haben, darf mit Buchhändlerrabatt geliefert werden, und auch diesen, einschließlich der Kommissionäre, nur dann, wenn sie sich durch Unterschrift (Ehrenwort? Konven tionalstrafe?) verpflichten: a) Nur Mitgliedern des Börsenvereins und solchen Nichtmitgliedern, die sich zur Jnnehaltung der Satzungen ver- pflichtet haben, mit Buchhändlerrabatt zu liefern und diesen nur dann, wenn sie sich den Kundenrabatt-Bestim mungen der Orts- und Kreisvereine unterwerfen; b) an Private nur mit dem an deren Wohnort durch die betreffenden Orts und Kreisoereine festgesetzten Rabatt zu liefern. Konsumvereine jeder Art dürfen weder von Sortimentern noch von Verlegern als Wiederverkäufer angesehen werden, sondern nur den ortsüblichen Kundenrabatt er halten. Der Börsenvereinsvorstand ist zu er suchen, durch eine authentische Interpre tation der Satzungen zu bestimmen, daß der in den Satzungen gebrauchte Begriff des Wortes „Wiederverkäufe!" Konsum vereine und ähnliche Institute ausschließt." 5. Neuwahl des Verbandsvorstandes. 6. Antrag des Buchhändlervereins .Kreis Norden": „Die Abgeordneten-Versammlung wolle in Erwägung ziehen, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines gleichmäßigen Ladenpreises und gegen die in letzter Zeit zu beklagen gewesenen Verleger-Schleude- reien zu treffen sind." 7. Antrag des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbandes. „Der Verband der Kreis- und Ortsoer eine wolle an die Verleger von Zeit schriften, denen umfangreiche Jnseraten- beilagen beiliegen, das Ersuchen richten, den vermittelnden Sortimentsbuchhand- lungcn für die hierdurch ihnen namentlich zur Weihnachtszeit erwachsenden bedeu tenden Spesen entsprechende Vergütung zu leisten." 8. Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins. 9. Die Einführung einer Lehrlingsprüfung. 10. Etwaige Anträge und Berichte der Ab geordneten aus den Kreis- und Orts vereinen. Die Namen der Herren Abgeordneten für die neunzehnte Versammlung bitten wir uns sobald als möglich direkt mit Post an zuzeigen. Wir brauchen nicht hervorzuhcben, wie wichtig sich im Laufe der Jahre die Ver sammlungen der Abgeordneten für die Ent wickelung des Buchhandels bezeugt haben, und rechnen wir auf einen zahlreichen Be such der Versammlung. Hochachtungsvoll ergebenst Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Dr. E. Ehlermann. R. v. Zahn. Georg Lehmann. Die Herren Kollegen, die schon Freitag den 14. Mai in Leipzig eintressen, erlauben wir uns zu einer vertraulichen Vorbesprechung für Freitag den 14. Mai, abends 8 Uhr in einem der Nebenzimmer des Gutenbergkellers im Buchhändlerhause dringend einzuladen. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s19966j Kopsnbagen, Vpril 1897. U. ?. Uisrdurob tsilsn vir Ibnsn gegeben«t mit, dass vir am 1. Oktober 1896 am bissigen klaiss unter äsr Kirma L. WisbsLk» eins Sortimsnts Luob-, Lunst- und LlnsiKalisrrbailälriNg srriebtst Kuben. Unseren Lsdart an äeutscbsr Dittsratur bezogen vir bisbsr äureb rvsits Land. Oer srfrsuliobs V.ulsobvung aber, den unser 6s- sobätt sobon naeb so kurzer 2sit seines Ls- stsbsns gevonnsn, maebt es uns vünsobsns- vsrt, mit den dsutsebsn Herren Verlegern in direkte Verbindung rm treten. Vis Mitglieder der dünisoben lluek- bandlsrvsreinigung,mitbinlänglivbsm Kapital ausgerüstet und iw Lssitr: genauer Dlatri- kenntnis, sovis günstiger Verbindungen in sinüussreiobsn Kreisen, bat sieb unser 1. IVisb 6eb dureb einen msbrjabrigsn Vuf- sntbalt in angegebenen dsutsoben Ossobäktsn genaue Kenntnis des dsutsebsn Luebbandsls srvorbsn, väbrsnd unser V. Lusek als Volontär in der angsssbsnsn Kirma 6 er old L Oo., Wien tbätig var. Beseelt von strenger Ordnungsliebe und künktliobksit in Krküllung unserer Ver- püiebtungsn riobtsn vir dabsr an 8is dis bökliobe Litte, uns gütigst Konto eröffnen und unsere Kirwa aut Ibrs V.uslistsruug8lists sstrsn 3U vollen. IVir vsrdsn unseren Bedarf selbst väblen und uns mit der 2sit namsntlieb tür visssn- sobattliebs Littsratur ?.u vsrvsndsn suobsn. Wir bitten dabsr um gsk. rsobtLsitigs Kin- ssndung Ibrsr Lrospskts und Ankündigungen sovie Ibrss Verlags-Katalogs. Unsere Vertretung babsn vir Herrn Oarl Onobloeb in Dsiprig übertragen, der in den 8tand gesetzt ist, für uns «inlautende Larpakste prompt sinlössn rm können. Der selbe ist auöb in der Lage und bereit, gs- vünsebtsn Kalles veitsre Vuskuntt über uns ru erteilen. Indem vir uns und unser Untsrnsbmsn Ibrsm Woblvollen bestens smpksblsn, bs- grüsssn vir 8is Uo ebaebtungsvoll LusoK L Visdsod.
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