Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1897
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- 1897-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1897
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M 109, 13. Mai 1897. Nichtamtlicher Teil. 3531 Tage der en bloc-Annahme des Gesetzbuches, am 7. April 1897, noch die folgende Resolution annahm: »die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldthunlichst die Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu veranlassen, wonach zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Prinzipalen einerseits und Handlungs gehilfen und Lehrlingen anderseits kaufmännische Schieds gerichte errichtet werden«. Es ist zu wünschen, daß die Vergünstigung eines vereinfachten und verbesserten Prozeß verfahrens, deren sich die gewerblichen Lohnarbeiter schon seit mehreren Jahren erfreuen, auch den Angestellten des Kaufmannsstandes bald zu gute kommen möchte. —r. Kleine Mitteilungen. Fälschung von Lutherautographen. — Vor einiger Zeit wurde in diesem Blatte mehrfach über die Fälschung von Luther- Autographen und deren Verkauf berichtet. Ueber die Lage der Untersuchung gegen das der That beschuldigte Ehepaar Kyrieleis berichtet die Voss. Ztg. folgendes: -Die gegen den Händler Ernst Hermann Kyrieleis und dessen Ehefrau geführte Untersuchung wegen des Schwindels mit ge fälschten Lutherautographen, die bereits acht Monate dauert, bat einen solchen Umfang angenommen, daß sie erst jetzt zum Abschluß gelangt ist. Der Schwindel, den die, Ende,September v I. in Haft genommenen Angeklagten betrieben haben, war über aus verwegen. Kyrieleis hat sich durch langes Experimentieren eine große Kunstfertigkeit in der Nachahmung der Handschrift Ur. Martin Luthers angeeignet und diese Kunst zu einer Reihe höchst verschmitzter Schwindeleien benutzt. Er verschaffte sich aus allen möglichen Städten des In- und Auslandes alte vergilbte Bibeln und Kirchenliederbücher, versah sie fein säuber lich mit einer täuschend nachgeahmten Widmung Or. Martin Luthers an irgend einen Freund und vertrieb diese gefälschten Lutherbibeln durch seine Frau in alle Welt. Eine ganze Anzahl äußerst ge lehrter Leute, Archivare, Professoren, Buchhändler, Bibliothekare, Autographenhändler rc. sind auf den Schwindel hineingesallen. Frau Kyrieleis reiste mit ihren alten Bibeln und Liederbüchern kreuz und quer von Berlin nach Halle, Lübeck, Bremen, Hannover, Hamburg,Frankfurta. M., München, Wien; sie verlegte das Feld ihrer Thätigkeit sogar bis nach Mailand. Sie hatte sich ein artiges Märchen erfunden, mit dessen Hilfe sie den schweinsledernen Folianten, die sie den Gelehrten zu teuren Preisen zum Kaufe anbot, ein unverdächtigeres Geleit gab. Danach sollte irgend ein Vorfahr ihres Ehemanns dem Schwedenköntg Gustav Adolf wertvolle Dienste geleistet haben, die dieser mit der Ueberlaffung einer Anzahl von Lutherautogrammen belohnt habe. Die Preise, die für diese Fälschungen gezahlt worden sind, erreichen zum Teil eine recht erkleckliche Höhe; in einzelnen Fällen gelang es der Frau sogar, von Gelehrten ein Zeugnis über die Echtheit der zum Verkauf an gebotenen Lutherbibel zu erlangen, mit dessen Hilfe sie dann bei anderen Autographenliebhabern leichteres Spiel hatte. Kyrieleis hat versucht, den wilden Mann zu spielen, und ist längere Zeit in der Charitee auf seinen Geisteszustand untersucht worden. Voraus sichtlich wird die Strafsache, zu der wohl ein halbes Hundert Zeugen geladen werden muß, noch vor Eintritt der Gerichtsferien stattfinden. Die Verteidigung hat R.-A. Or. Coßmann übernommen - Einkommensteuer in Preußen. (Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts.) — Wenn es sich um Führung des Nachweises durch Geschäftsbücher handelt, hierbei aber nur die Prüfung gewisser Arten von Einnahmen (z. B- aus Kapitalver mögen, aus einem einzelnen Betriebszweige, aus einer einzelnen gewinnbringenden Beschäftigung u. s. w.) oder von Ausgaben (z. B. für Gebäudereparatur, Arbeitslöhne u. s. w.) erforderlich ist, so können Auszüge aus den Büchern seitens der Steuerbehörden nicht über den hiernach in Betracht kommenden Teil ihres In haltes hinaus verlangt werden. — Zusammenstellungen aus den Büchern werden einzureichen sein, wenn es sich um die Zusammen fassung einzelner, in den Büchern zerstreut eingetragener Posten und die Aufrechnung ihrer Beträge zu einer Summe, oder um die Sonde rung der Einnahmen und Ausgaben nach bestimmten Unterarten handelt. — Erläuterungen können nur für bestimmte einzelne Ein tragungen oder Gruppen von solchen, nicht aber von vornherein, ehe noch der Inhalt der Bücher bekannt geworden, ganz allgemein für jede Post oder auch nur für jede Ausgabepost, verlangt werden. Es kann dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden, schon bei Antritt des Beweises für die Richtigkeit seiner Angaben durch Be zugnahme auf seine Buchführung, und bevor dieser Beweis erhoben worden ist, zu jeder einzelnen, in den Büchern eingetragenen Aus gabepost eine Erläuterung nach Grund und Zweck der Ausgabe zu machen. Erscheinen nach erfolgter Prüfung der Bücher noch eine Aufklärung über bestimmte einzelne Posten oder sonstige weitere Angaben notwendig, so ist in bestimmter und nicht mißzuverstehen- der Weise dem Steuerpflichtigen zu eröffnen, worauf seine Erläute rungen zu richten sind. (Urt. Xla. 28/95 v. 3. Nov. 1896. Mit geteilt von Senatspräsident Fuisting in der Juristenzeitung, Berlin, Otto Liebmann.) Nachdruck in den Vereinigten Staaten N.-A. — Die -Moderne Kunst- (Rich. Bong) beschwert sich in ihrer neuesten Nummer darüber, daß die von ihr veröffentlichten Memoiren Friedrich Haases -1846—1896- von der New Parker Staatszeitung rücksichtslos nachgedruckt werden, sogar ohne Quellenangabe. Der Verleger des großen amerikanischen Blattes, Herr Oswald Otten- dorfer, der in seiner Heimatsstadt Zwittau in Mähren mit vollem Recht als Wohlthäter gefeiert wird, hat auf die briefliche Beschwerde des deutschen Verlegers nicht geantwortet, sondern den Nachdruck unbekümmert fortgesetzt. Dieser Vorgang ist leider nicht vereinzelt und zeigt deutlich, wie gering in Amerika die Achtung vor fremdem Urheberrecht ist, und auch, wie gering der Schutz ist. den uns das deutsch.amerikanische Uebereinkommen sichern sollte, ja wie sich im Gegenteil die Lage des deutschen Urhebers und Verlegers gerade durch das Uebereinkommen verschlechtert hat, bei dessen Abschluß ein sozial demokratischer Abgeordneter (Dietz) im Reichstag mit ganz richtigem Urteil bemerkte, daß es ihm vorkomme, als ob Deutschland -mit Scheffeln gebe und mit Löffeln bekomme-. Aus der Beschwerde der -Modernen Kunst» geht übrigens bervor. daß ihr Verleger von vornherein die Absicht hatte, Haases Memoiren auch in Buchform erscheinen zu lassen. Unter diesen Umständen hätte er den Nachdruck verhüten und sich die amerikanische Kundschaft sichern können, wenn er zuerst die Buchausgabe hätte erscheinen und gemäß den Be stimmungen des Uebereinkommens hätte eintragen und auch in Amerika Herstellen lassen. Freilich hätte das Opfer gefordert, die, wie wohl bei den meisten deutschen Büchern, vielleicht außer Ver hältnis zum wahrscheinlichen Absatz in Amerika gestanden hätten. Doch das können wir nicht wissen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Laust uuä Luustsssediobts. Naisrsi, Luxksrstieb, Uolrsebuitt, l-itbogiapbis. Divsrss grapbisobs Vorlabrsu. Utastrisrts IVsrirs äss 15. bis 19. labrbauäsrts. ^utiq.-LLtalog Ur. 5b von 6i1- botsr L Rausobbarg 1u IVisu. 8". 46 8. 825 Lru. Urvbitsirtur uuä Laustgsvsrbs. Nit eiusru ^ubaugs von IVsrben aber äis l'botoqwpbis a. übul. Usproäairtiousvsrkabrsu. -Vatiq - LatLlog Lr. 56 von Olilboksr L Uausobbarg iu NUsu. 8". 41 8. 741 Lru. Oatslogas libroram auivsrss, antiquarum "st Uttsraraiu st rsraiu staäia oomplsotsntiaiu. Lars tsrtis,: Usograpdiea. Uistoriog.. N^tbologioa. ^rebasologioa. Lutiq. - Lut»log Lr. 172 vou 8iiums1 L Oo. in I-siprig. 8". 104 8. 3433 Xru. Mittheilungen des Vereins der Deutschen Musikalien händler. 1897. Nr. 38. (6. Mai.) gr. 8°. S. 401—423. Mitteilungen für den Verband der Kreis- und Orts-Vereine im Deutschen Buchhandel. Als Manuskript gedruckt. Neue Folge. Nr. 12. (8. Mai 1897.) 4». S. 91—104. Redaktion und Ver lag des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Orts vereine im Deutschen Buchhandel, z. Zt. in Dresden. Verband der Kreis- und Ortsvereine. Delegierten- Versammlung. — Die Tagesordnung der neunzehnten ordent lichen Abgeordnetenversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel, die am Sonnabend den 15. Mai d. I., nachmittags 3 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig abgehalten werden wird, sei hier wiederholt: 1. Jahresbericht des Verbandsvorstandes. 2. Rechnungsablage des Vorstandes für das abgelaufene Jahr. 3. Festsetzung des Jahresbeitrages auf den Kopf der Mitglieder der Verbände und Voranschlag für 1896/97. 4. Antrag des Schweizerischen Buchhändlervereins: -Nur Mitgliedern des Börsenvereins und solchen Nichtmit gliedern, die sich zur Jnnehaltung der Satzungen verpflichtet haben, darf mit Buchhändlerrabatt geliefert werden und auch diesen, einschließlich der Kommissionäre, nur dann, wenn sie sich durch Unterschrift (Ehrenwort? Konventionalstrafe?) ver pflichten: a) Nur Mitgliedern des Börsenvereins und solchen Nicht mitgliedern, die sich zur Jnnehaltung der Satzungen ver pflichtet haben, mit Buchbändlerrabatt zu liefern und diesen nur dann, wenn sie sich den Kundcnrabatt-Bestim- munqen der Orts- und Kreisvereine unterwerfen; b) an Private nur mit dem an deren Wohnort durch die be treffenden Orts- und Kreisvereine festgesetzten Rabatt zu liefern. 474'
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