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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- »nd Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahrespretS für Mitglieder des BörsenvcretnS e i n Exemplar l0 für Ntchtmitglieder 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: dt- dretgespalirne Petttzetle »de, deren Raun, 20 Psg., ntchtbuchhändlerisch, Anzeigen SV Psg.; Mitglieder des Bärsen- veretnS zahlen nur 10 Pf., ebenso Buch- handlungsgehilsen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. W 127. Leipzig, Freitag den 4. Juni. 1897. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachstehende Zusammenstellung der vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler geschaffenen Einrichtungen und Hilfsmittel soll diese den Mitglieder» des Börsenvereins in Erinnerung bringen und zur Benutzung empfehlen: 1. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Berlag in New York. Sie wird von den Herren Reinhard Volkmann, Buchhändler (11 Lagt 16^ Lkrset), und Goepel L Raegener, Rechts anwälte (280 Lroaärvazr), in New Dork verwaltet. Alle für dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die fol gende Adresse zu richten: Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (Osrnran Looll-, anä Nnsio-^Ksno^) Reinhard Volkmann, 11 Last 16^ Ltrsst, New Dork. Die Veröffentlichung der Werke in Deutschland, welche in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen, darf nicht eher geschehen, als bis der Verleger durch die Amtliche Stelle in New Dork von der erfolgten Einsendung der Pflicht-Exemplare nach Washington brieflich oder (auf Wunsch) telegraphisch benachrichtigt ist. Die Kosten der Eintragung betragen Pro Werk: für Mitglieder des Börsenvereins . . . Mk. 6.50 für Nichtmitglieder des Börsenvereins . . „ 8.— Für ein auf besonderen Wunsch des Verlegers durch den löbrartan okOongrsss auszustellendes gestempeltes Certifikat sind zu entrichten „ 2.25 Die Kosten werden zusammen mit etwaigen besonderen Auslagen von der Geschäftsstelle des Börsenvereins verrechnet und eingezogen. Die Amtliche Stelle hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mitglieder des Börsen vereins bezüglich des Oop^rÜKllt in den Vereinigten Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt dieselbe: 1. die Besorgung aller Eintragungen in die in der Biblio thek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen „OatsIoKue ok Ditls - Illltrisll ok Urs Ickbrariaa ok Oon^ross"; 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen; 3. die Gewährung von Rechtsbeistand hinsichtlich aller das Amerikanische Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. April 1894, Börsenblatt 1894 Nr. 87, vvm 5. September 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 210 und Das Urheberrechtsgesetz in den Vereinigten Staaten von Amerika ss. unten)). 2. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Berlag in London. Die Verwaltung derselben ist Herrn Max Je sing in Lon don, Vertreter der Firma Breitkopf L Härtel, 54 dreat Narl- borouAll Ltrssk, Donckon IV., übertragen, an welchen alle für die selbe bestimmten Zuschriften und Sendungen zu richten sind. Sie vermittelt die zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst in Großbritannien erforderliche An meldung bei der Ober-Zollverwaltung in London und bietet den Mitgliedern des Börsenvereins die durch das englische Zollgesetz und durch die Bekanntmachung der Ober-Zollverwaltung vom 16. März 1888 gewährten Vergünstigungen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 1893, Börsenblatt 1893 Nr. 111). 3. Eintragungen in die Eintragsrollc und Auskunftsstelle für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig. 1. Die Anmeldungen zur Eintragung in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, sowie die Er teilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintra gungen werden von der Geschäftsstelle des Börsen vereins (G. Thomälen) in Leipzig, Deutsches Buch händlerhaus, besorgt. 2. Die Gewährung von Rechtsauskunft in allen das Ur heber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen hat nach einem mit dem Börsenverein getroffenen Abkommen Herr Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt in Leipzig (Schiller straße 6 HI) übernommen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. Juni 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 133.) 4. Buchhändlerische Berkehrsordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 26. April t891. Der Zweck der Buchhändlerischen Verkehrsordnung ist die Regelung des geschäftlichen Verkehrs der Deutschen Buchhändler, einschließlich der mit dem Deutschen Buchhandel verkehrenden aus ländischen Firmen, unter einander. Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind, in Ermangelung 549 LicnradleUijkastrr Jahrgang.
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