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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Vs. 8. K4orsr>8»rd in ^instei-dsm. 8ckooiidsi-w»rk, 9., 1'rouvsu ox vso-Us.Itkusiki.ilistiseks kuvslijks- voorvs.g.rdsii. 8". 1 ü. Utzxk L vso Oiiir>»r in Lotterdsm. Vrowp, 1. kl. ^., No^sii ds juZsr äs Is. vrelssi- dss sssais dss LLvirss ds xusrrs. 8". 2 ü. 25 e. VV. 8exboer in Oels». Ltiatsous, 6., ds Vlsrslkok. 8". 1 kl. 90 e. Skandinavische Litteratur. /rsckedoux L Lo. in Lkristisvi». lliiiok, kk. L., trir kav tik ksi. 8". 2 kr. 25 ö. ^ld. Sovvier in 8lockkoin>. v. Uoidsustn,iu, V., klnrolinsroL. 1. sg-rnIinKsn. 8". 4 kr. 50 ö. Ltiivdksr^, ti^ekt osk streckt. H)' sLwIinA. 12". 3 kr. 50 ö. 6. W. Ldluvd in ttelsiv^kors. LkrörnbsrA, 9. 8 , LioZra.Lskg. LntseknioMr oin 9okan Ludvch knns- dsi-A. IV. 2. 8°. 3 kr. O»d in Koperlksxeo. 1oll880n, ?., dsu oldoorsks ox oldisliilidsko Iit.ksrli.tur8 kistoris. II kds. 2. Kit. 8". 3 kr. IVIöllsr, L., MsZZsojiiA. 8idrs.A tii Ig.stsssttslss OA vnrdsrinA g.t kovedpunktsrns i dst ds.i>sks norsks tinKl/8nioA88)'stsin. 8°. 8 kr. L-ddevdst'seks SN. in iropendsxeo. iVsilkaek, L., n^t dausk kuostnsr-isxikon. 19. ktt. 8". 1 kr. Horstedt L Süner in Stockdolin. Hildskrltvd, II., Lvsri^ss uisdsltid. II. dsisn. 5 ktt. 8". 3 kr. 50 ö. Gegen die Ausbeutung der Arbeiten des Architekten und Ingenieurs durch buchhändlerische Unternehmungen. Unter dieser Ueberschrift wird im Centralblatt der Bau- verwaltnng (Nr. 2 in) die vom Verbände deutscher Architekten- und Jngenicurvereine ausgehende Kundgebung veröffentlicht, die wir an dieser Stelle kürzlich erwähnt haben. So unberechtigt uns die in der Form der Ueberschrift liegende Verallgemeine rung des Vorwurfs einer vermutlich doch nur vereinzelt vor gekommenen »Ausbeutung« zu sein scheint, so berechtigt scheint uns der Inhalt der Kundgebung. Was darin als Norm aus gestellt wird, wird (mit geringen Ausnahmen) jeder gewissenhafte Verleger seinen Autoren gewähren. Die Kundgebung lautet: »Nicht selten sind die Fälle, in denen buchhändlerische Unternehmungen, welche sich mit der Veröffentlichung von Bauwerken aller Art und was damit zusammenhängt, in Auf nahmen nach der Natur oder nach Zeichnungen und Modellen be fassen, an die Architekten und Ingenieure Anforderungen stellen, welche der Billigkeit nicht entsprechen und in der Form, in der sie gestellt werden, geeignet sind, das Standesbewußtsein zu verletzen. Der Verband deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine, welcher zur Zeit 33 Vereine mit rund 7000 Mitgliedern umfaßt, hat daher auf Grund eingehender Beratungen eine Reihe von Grundsätzen zusammengestellt, deren Beobachtung er aus das angelegentlichste empfiehlt. Er betont dabei jedoch ausdrücklich, daß es sich nur um »Anhaltspunkte« handelt, die bei einer anzustrebenden gesetz lichen Regelung der Frage als Material dienen können, im übrigen aber den Bestrebungen zur Erreichung eines Gesetzes zum Schutze des geistigen Eigentums der Architekten und Ingenieure nicht vorgreifen wollen. »In vielen Fällen ist die Art der Wiedergabe archi tektonischer und ingenieurwissenschaftlicher Werke nicht eine >olche, wie sie der Bedeutung und dem künstlerischen oder technischen Werte des Bauwerkes entspricht. Es wird den W. Prior io iLoper>k»ßeo. 9»kokssn, 1., dst oorröss sxro^ x>» 8kst.l8.nd. 8". 4 kr. 50 ö. kklluds.ii, 9., Luids Lola. VA kkst-urslisiusu. 8". 2 kr. 80 ö. S. li. Suodin in 8tockkolir>. 8undio, KI. L., Om svsusk konnn^s rätt s.tt uxplöss riksds». 12". 1 kr. 25 ö. Spanische Litteratur. 8ucesores de Luvst» in ddsdrid. I>s lorrsjön z? Laust s, N., Isorls ^ prsetios ds Isssoivu s^risols. 40. 9 xss. portsuet in K4sdr!d. I'orrss Osrupas, L., >8 ASOAillts sn 1895. 4". 6 pss. Impr. de I» 6»cets in 8soti»80- ItodrchllSü Osrols, 6., Kouo^rlliss ds oisnsiss psdsga^iess. 8". 1 xss. 25 0. g. V. Kledius, 8»utisxo de Lkite. Nsdius, 9. 1., 9usu Lias ds Lolis. Lstndio kistoriso. 2 vols. 8". 12 xss. 50 0. 8ucesoros de Lodrixuer x Odrioroi» in kdsdrid. 6odos, L., Nsuull ds fskrlosoiüu iudustrisl ds ekoeolsts. 8". 4 pss. L. 8stss in 8eviIIs. Orslls, Kl., Ondcho ds oonstitnoiouss vixsntss ds lodss lg» useiouss elvdirsdss. ll'omo I. 4". 10 pss. 8. Vel»»co in kd»drid. .Vlsnor, Kl., krivoipios ds esouaiuls politiea. 4". 7 pss. Fachgenossen daher empfohlen, ihre Arbeiten nur solchen Literarischen Unternehmungen zu überlassen, welche Wert' darauf legen, der Veröffentlichung einen guten buchtechnischen oder einen künstlerischen Charakter zu verleihen. Es ist ferner im allgemeinen — die unten näher bezeichnten Fälle aus genommen — als Grundsatz anzunehmen und entspricht der Billigkeit, daß den Architekten und Ingenieuren für Hergabc von Zeichnungen der von ihnen ausgeführten Bauten behufs Verwertung zu gewerbsmäßigen Veröffentlichungen ein Hono rar gezahlt wird. Bei seiner Festsetzung ist Rücksicht darauf zu nehmen, ob der zu veröffentlichende Gegenstand oder die in Frage kommende Literarische Veröffentlichung als Ganzes für weitere, auch nichtfachliche Kreise Interesse haben oder ob sie nur auf das Interesse eines engeren Fachkreises rechnen kön nen. Danach dürften zu unterscheiden sein: »s.) Periodische Zeitschriften, z. B. Deutsche Bau zeitung, Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure, Central blatt der Bauoerwaltung, Zeitschrift für Bauwesen u. s. w. Für diese Veröffentlichungen hat sich ein zufriedenstellender Ge brauch herausgebildet, indem bei der größten Mehrzahl der bekannten Zeitschriften die künstlerischen, technischen und Text- beiträge nach einem entsprechenden, meist festen Satze honoriert und dem Verfasser in der Regel bis zu fünf, in Ausnahmefällen auch mehr Abzüge der Nummer oder ihres Teiles bewilligt werden, in der sein Beitrag zur Veröffent lichung gelangt ist. »b) Veröffentlichungen von Konkurrenzarbeiten, z. B. Deutsche Konkurrenzen, Sammelmappe hervorragender Konkurrenzentwürfe. Für diese wird im allgemeinen ein Honoraranspruch nicht zu erheben sein. Dagegen wird den Fachgenossen empfohlen, ihre Entwürfe nur solchen Unter nehmungen zu überlassen, die eine Gewähr dafür bieten, daß die Wiedergabe in einer der künstlerischen Bedeutung des Entwurfs entsprechenden Weise erfolgt. Ferner mögen die Fachgenossen Anspruch auf drei Exemplare der vollständigen Konkurrenzhefte und von je zehn Abzügen der Blätter, auf denen ihr Entwurf zur Wiedergabe gelangt ist, erheben.
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