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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1897
- Sprache
- Deutsch
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132, 11. Juni 1897. Nichtamtlicher Teil. 4263 »o) Textwerke und Lehrbücher kunst- oder bau-und ingenieurwissenschaftlichen Charakters, in welchen die Wieder gabe eines architektonischen oder konstruktiven Werkes nur als Textillustration auftritt, z. B. Baukunde des Architekten, Hand buch der Architektur. Auch für diese Veröffentlichungen wird im allgemeinen für die leihweise Ueberlassung von Werkzeichnungen ein Honoraranspruch nicht erhoben werden können, da sie meist einem idealen Fachinteresse dienen und bei dem großen Aufwande für die Herstellung sowohl seitens des Verfassers wie auch des Verlegers in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle eine sichere Aussicht auf baldigen buchhändlerischen Gewinn oder auf Gewinn überhaupt nicht bieten. Sollten jedoch Zeich nungen oder Textbciträge geliefert werden können, die sich in den Rahmen der Veröffentlichung einpassen und unmittelbar reproduktions- oder druckfähig sind, so wird im allgemeinen ein Anspruch auf die Vergütung eines Betrages erhoben werden können, der etwa 15 für die Druckzeile des ge wöhnlichen Oktavformats und bei Zeichnungen das Vierfache des Honorars des Textausmaßes beträgt, das durch die reproduzierte Zeichnung verdrängt wird. Die Ueberlassung eines oder mehrerer Freiexemplare des betreffenden Werkes muß angesichts der großen Anzahl von Freiexemplaren, die der buchhändlerische Vertrieb erfordert, der besonderen Ver einbarung Vorbehalten bleiben, wenn nicht die Anzahl der Beiträge für ein und dasselbe Werk an und für sich zur licbcrreichung eines oder mehrerer Freiexemplare an den oder die Urheber der Beiträge verpflichtet. »ä) Sammelwerke, Monographieen rc., die eine ins konstruktive und künstlerische Detail gehende ausführliche Dar stellung in einem vornehmen, künstlerischen Reproduktions verfahren, z. B. Stich, Heliogravüre rc., geben und von einem ausführlichen Text begleitet find, z. B. Wiener Neubauten. Bei diesen Veröffentlichungen wird es bei ihrem verschieden artigen Charakter nicht möglich sein, Anhaltspunkte für eine Honorarforderung und für Freiexemplare zu geben, diese muß vielmehr einer besonderen Vereinbarung Vorbehalten bleiben. rs) Sammelwerke von Darstellungen ausge führter Bauten aus dem Gebiete der Architektur und des Jngenieurwesens oder einzelner ihrer Teile, deren Verviel fältigung auf die einfachste und billigste Weise, z. B. durch Lichtdruck, Photolithographie, Autotypie, Strichätzung u. s. w. geschieht und in welchen die Baubeschreibung und die Wieder gabe konstruktiver oder künstlerischer Einzelheiten entweder ganz unterlassen ist oder sich auf die kürzesten Angaben beschränkt, z B ^euäsrnz' ^.rebitsetnro von A. Koch in London, Architektur Deutschlands, Architektur der Gegenwart, Sammlung architektonischer Details ausgeführtcr Bauten, Architektonische Einzelheiten u. s w Diese Veröffentlichungen sind es hauptsächlich, welche bei ihrer großen Ver breitung und billigen buchtechnischeu Herstellung ein Honorar bieten müssen. In den Füllen, in welchen der Architekt oder Ingenieur veranlaßt wird, zu einem solchen Werke zeichnerische Beiträge zu liefern, die ohne weiteres reproduk tionsfähig sind, wird ein Honorarsatz von durchschnittlich 100 Mark für die ganzseitige Folioseite und bei druckfertigen textlichen Beiträgen von 10 bis 15 Pfennig für die einmal gespaltene und von 20 bis 30 Pfennig für die durch laufende Druckzeile zu berechnen sein. Bei kleineren Formaten wird sich das Honorar entsprechend vermindern müssen, während es sich bei größeren Formaten entsprechend erhöhen kann. Nimmt ein künstlerischer oder technischer Beitrag nur einen Teil einer Seite ein, so ist das Honorar nach dem entsprechenden Bruchteil zu berechnen Werden nicht repro- duktionssähige Zeichnungen, sondern nur Werkzeichnungen leihweise geliefert, so kann bis zur Hälfte der vorstehenden Honorarsätze gefordert werden. Neben diesen Honorarsätzen sind Architekten und Ingenieure berechtigt, 3 bis 10 Abzüge des Blattes oder die Lieferung zu beanspruchen, die ihre Beiträge enthalten. »Die vorstehenden Honoraransprüche sind Mindestsätze und beziehen sich nur auf die erste Auslage. Für die zweite und alle folgenden Auflagen ist ein Honorar zu entrichten, welches in der Regel mindestens dem Honorar für die erste Auflage entspricht. Sind zu einer der folgenden Auflagen neue Beiträge zu liefern, so sind sie nach Maßgabe der vor stehenden Ansätze zu berechnen, und es wird der Betrag für diese neuen Beiträge bei jeder folgenden Auflage zum Honorar der vorhergehenden Auflage geschlagen. Die gelieferten Ab bildungen und Beiträge dürfen im allgemeinen nur für den Zweck verwandt werden, für welchen sie hergestellt wurden. Bei etwaiger anderweitiger Benutzung durch den Verleger oder beim Verkaufe an ein anderes Verlagsunternehmen be darf es der Zustimmung des Besitzers des geistigen Eigen tums. Für fernere Veröffentlichungen desselben Gegenstandes in anderer Form bleibt dem Verfasser die Verwertung des geistigen Eigentums in jeder Weise gewahrt. Es wird zum Schlüsse den Fachgenossen wie den illustrierten und politischen Zeitschriften empfohlen, ein Augenmerk darauf zu richten, daß bei Veröffentlichungen von Werken des Architekten oder des Ingenieurs in diesen Zeitschriften auch der Name des Ur hebers des Werkes genannt werde, was bisher fast immer unterlassen wurde« Schriften und Arbeiten des ^ Pflanzenphysiologen vr. Julius von Sachs, ord. Professors für Botanik an der Universität Würzburg, geboren 2. Oktober 1832 in Breslau, gestorben 29. Mai 1897 in Würzburg. (Vgl. die Todesnachricht in Nr. 124 dieses Blattes.) n. Im Buchhandel als selbständige Schriften erschienene Werke. kfbsr sius Ustboäs, clis Huuutltütsu äsr vsKstabilisobsu IliKSu- ivürrus Lu bsstimrusu. ttsx.-8". (8 8.) IVisu 1858, Vsrtg.K der buissrl. ^.buäsiuis äsr 1iV1sssu8ebukt.su. ^usllsksruuK äureb b. Ismpsb/ iu IVisu. ^ —.20. j8itLuuKsbsriebts äsr buissrliobsu ^budsiuis äsr IVIsssu- sebultsu LU IVisu. Lcl. 26, 8. 326.j llsbsr clis KSsstLiuässlKS 8tslluuK äsr UsbsuvurLslu äsr srstsu null Lvsltsu OräuuuK bei vsrsebisäsusu Uieotzäsäousu-OÄttuuKSu. I,sx. 8". (16 8. mit 2 8tsiutuks1u 1u Kr. 4". u. gu. Kr. 4".) IVleu 1858, VsrluK äsr baissrl. V.buäsruis äsr IVisssusebuktsu (IViso, Ib Iswpsb/). ^ 1.—. j8itLUUKsbsriebts äsr betts. ^buäsruis äsr tVisssujobuktsu Lu IVisu. 8ä. 26, 8. 331.s Ober siuiKS usus rulbrosboxiseb-obsuosobs liskvtiousiustboäsu. bsx -8". (34 8. ruit 2 ebromolltbvKr. Is-kstu iu gu. Kr. 4".) Wlsu 1859, Vsrlg-K äsr bs.issrl. ^.baäsiuis äsr IVisssusebuttsu (IVisu, 1b llV-iupsbzh. ^ 1.40. jAtLuuKsbsriebts äsr bässrllebsu .bbs-äsuiis äsr IVisssu- sebuktsu Lu IVisu. 8ä. 36, 8. 5.s pbz'sioloKisebs IIutsrsuebuvKSu übsr äis lksiwuuK äsr 8ebiuiubbobus (kbussolus uiultiüorus). llsx.-8". (65 8. mit 3 8ts1uta,ks1u Iu gu.-lkol.) IVlsu 1859. VsrlLg äsr b»issrl. Vbuäsiuis äsr IVis-su- sobaktsu (IVisu, U. Isruxsb)'). ^ 2.—. s8itLuuKsbsriebto äsr bslssrl. Lbuäsruis äsr tVisssusebs-klso LU tVisu. Lä. 37, 8. 57. — Wisäsr ubKsäruobt Iu: Ossuiuuiolt« -IbbuuäluuKSu übsr ktl->.uLSuxb^s1oloKls.j Uuuäbueb äsr pb^-ioloKisebsu Lotuuib, iu VsrbiuäuuK mit L. äs Ls.rz', 1b. Irrolseb uuä lul. 8uebs bsruusKSK. vou IVitb. Uotmsister. 4 8äs. Uit Lubirsiebsu iu äsu Isxt sluKsäruelttsu UolLsebu. gr. 8". bgipeig 1865—77, IVIlbsIiu LuKglmLuu. lubult: 1. Luuä. 1. ^btsil. Uotrusistsr, Uls ttsbrs vou äsr ktluuLgu- Lslls. Nit 57 Uoleseku. (Xll u. 8. 1—401.) 1867. 9.—. 1. ÜLuä. 2. Lbteil. Uotrusistsr, TttlKSur. NorpboloKrs äsr 6s- vbebss. Alt 134 UolLsebu. (Vl u. 8. 405 -664.) 1868. ^5.60. 2. 8uuä. äs Nkr^, NorpboloKis uuä kb^slolsKis äsr kbles, kllsvbtsu uuä Uz'xoru/estsu. Nit 101 UolLsebu. uuä 1 llupksr- luksl. 1867. ^ 7.60. (bsblt.) 571'
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