Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-04-02
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970402
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189704020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970402
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-04
- Tag1897-04-02
- Monat1897-04
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2506 Nichtamtlicher Teil. 76, 2 April 1897, L. L p. 14. 8pon io OonNoo. Llsios, 8. 6., 8^ärsulic wse5issr^. 8". 14 sb. ^smes Vk!a io LMiodurßk. Xioross, 4,, Oo^ios io rsIiZiov svä vrssäs in t5s s5ure5. 8". 5 s5. pelixious Irsct Locistx OoiiNoO. Llsvsiu^, 8., Osuä ok 15s ?5srso5s ärsxvs »vi15 xso svä psnsil. llsvissä 5^ 8. Oovsll. 8". 8 sl>. Französische Litteratur. p. ^Icsr> in psxis. Lrrmscöviex, I,,, Is Lloäslits äu suASiusnt. 8". 5 kr. Osurise, 1,,, Is 8s^o5o1oßis äsvs Ooxs's krss^sis. 12". 2 kr. 50 s. Vsräs, 6., I'Opposiliov uuivsrsslls. 8". 7 Ir, 50 o. Lslinsiln-I,6v)' in Paris 8os5sr, 05., Osllrss st rsoits mililsirss. ^triczus st srwss ä'Orisnt, 8°. 7 kr. 50 e. Osxrss, 1., Ilsnri 8sivs 18". 8 kr. 50 e. l,idr. Pisc5bsc5er in Paris. Osuvsl)', 05., 15eonowis. Deuiovstrntion seisntiüczns 6s I'sxislsoes äs Oisu. 18". 2 kr. 50 e. QulUsuinin L Lie. in Paris. Oournisr äs Olsix, § , I'Iinxöt äsos Iss äivsrsss eivilisslious. 8« ssris. 2 vol. 8". 15 kr. ^uven L Lis in Paris. Oe) rit?., L... Iss vilsiuss 5stss. 16". 3 kr. 50 e. N. Ldarlss-OavauxeUe in Paris. liiottot, Is, t^orinsnäis meriäioosls äsns 1s äsksnss äs Is Vrsaes. 8°. 4 kr. Vsimbois, Osmxs^ns äs 1870—71. Oe 13« corxs äsns Iss ^räsnvss st äsns 1'L.isvs. 8". 3 kr. 50 e. I,idr. ceolrale Ne» 8eaux--tris in Paris. Nolinisr, O., I'5istoirs äss srts sxxliynss s I'inäustris än V« s Is Ln än XVIII« siösls. Vows II. 4". 60 kr. O-idr. sp6ciale in Paris. Xnnnsirs 5srsläigus st inonäsin 1897. 8". 25 kr. Honz' et Lie. in Paris. 8s5isrs, X., Iss Vsinniss äsns Is seisnos. 8". 5 kr. p. Ollenllorkk in Paris. äs Olsuri^nv, 8-, Iss Nsrss stsrüss. 18". 3 kr. 50 e. ksrrst, ?., Nsäsrss Vietoirs. 18". 3 kr. 50 e. ktsinssu, Is OsmoissIIs s I'owbrsIIs msuvs. 18". 3 kr. 50 e. keäsIspsrAsr, ä., Vsritss 5onnss s äirs. 18". 3 kr. 50 v. OIIier-Uenr> in Paris. Osuu, 8., Is Osstrstion e5sr Is kswine. 12". 3 kr. 50 e. L. Pion, Honrrit L Lie. in Paris. Lonr^ust, Q, Is Vrsnes st I'Xn-rlstsrrg sn O^'pts, lg". 3 kr. 50 e. Usisonnsuvs, 8., I'uns on 1'sntrs. 18". 3 kr. 50 c. äs Llslsissxe, Neinoirss ä'un olüsisr sux xxsräss trsoi^sisss (1789— 1793). siudl. psr LI. 6. 8o5sr1i. 8". 7 kr. 50 o. P.-V. Stock in Paris. ***, I'O^Iiss librs. Osttrss s -Os Oroix». 18". 3 kr. 50 s. Osnrsnt)-, .0, äoiv inorts. 18". 3 kr. 50 o. Xsttlsu, LI., 8iblioxrsx5is äs 0snsre5is. 8". 5 kr. Viesrä-Ilöstslsn, won äroit! 18". 3 kr. 50 e. Zur Revision der lmchhändlerischen Verkehrsordnnng. (VgO Börsenblatt Nr 11, 19, 46, 51, 57, 62, 63, 73.) Herr Theodor Ackermann sagt in seinem Artikel (Börsen blatt Nr. 73): »daß es ein Widerspruch ist, den Kommissionären die selbstverständliche Haftbarkeit auszuerlegen, unmittelbar darauf aber den Gesamtbuchhandel zur Tragung der Kosten dieser Haftbarkeit zu verurteilen«, und weiter: »daß die Ge samtheit das bezahlen soll, was von Leipzig allein ver schuldet wird«. Im Antrag ist jedoch gesagt: »Die Haftbarkeit für alle verloren gegangenen Pakete und den Ersatz des vollen Fak turabetrags übernehmen die Leipziger Kommissionäre. Als Entschädigung dafür wird die Einrichtung getroffen, daß jedes Mitglied des Börsenvereins .... verpflichtet ist, jährlich 50 H als Versicherungsprämie an seinen Kommissionär zu zahlen«. Der Antragsteller fühlt sehr gerecht, daß den Kommis sionären so ohne weiteres keine Haftbarkeit für verloren ge gangene Pakete zugemutct werden kann, solange kein Quittungs verkehr besteht. Die Haftbarkeit ist deshalb durchaus nicht als selbstverständlich anzusehen. Wenn z. B Herr Acker mann an irgend jemand 10 zahlt, damit dieser den Betrag an jemand anders zahlen soll, so wird er eine Quittung verlangen, und ebenso der Beauftragte (Kommissionär) vom Empfänger der Zahlung. Unsere Pakete haben ebenso gut ihren Wert wie ein Zehnmarkstück, und ebensowenig wie man jemandem zumuten kann, ein von ihm »bestätigt« Empfangenes ohne Quittung abzugebcn, ebensowenig darf man dem Kommissionär zumuten, das von ihm als empfangen Anerkannte ohne Quittung an andere abzugebcn und dennoch dafür zu haften. Das ist aber hier der Fall. Der Kommissionär be stätigt den Empfang auf Grund des Avises, empfängt aber keine Quittung, daß er die Sendung abgegeben hat, und soll dennoch dafür haften. Selbstverständlich und berechtigt ist hier, im Gegensatz zu dem von Herrn Theodor Ackermann Be haupteten, der Anspruch des Kommissionärs. Warum giebt man ihm aber keine Quittung? Weil ein solcher Quittungsvcrkehr so zeitraubend und teuer wäre, daß er nicht durchführbar ist und die Kosten in keinem Verhältnis zu den durch Unterlassung der Quittung herbeigeführten Verlusten stehen würden. So soll denn der Kommissionär auf die ihm zu kommende Quittung verzichten, und als Entschädigung dafür soll ihm eine Gebühr gezahlt werden in Form einer Ver sicherung. Der Gedanke ist also ganz einfach der: für das Anfgeben einer berechtigten Forderung wird eine Ent schädigung gewährt. Weiter: »Die Gesamtheit soll das bezahlen, was von Leipzig (soll heißen Leipziger Kommissionären) allein ver schuldet wird.« — Wie will Herr Ackermann das begründen? Man sagt wohl der Kürze halber: das Paket ist in Leipzig angekommen, nicht aber beim Adressaten, folglich ist es in Leipzig verloren gegangen. Das braucht aber durchaus nicht immer der Fall zu sein, denn nicht wenige Pakete gehen an geblich verloren, nur weil die Faktur verloren gegangen ist, oder weil sie nicht richtig auf die Konten eingetragen oder weil der Firmenname beim Avisieren falsch gehört wurde und dergl. mehr. Daran tragen nicht Leipziger, sondern mindestens ebensoviel auswärtige Firmen die Schuld. Oberflächlich arbeitende Lehrlinge und Gehilfen haben oft das angebliche Verlorensein von Paketen verschuldet, die später zum Vorschein kamen, sei es auf dem Lager, sei cs bei der Inventur. Den Grund des Verlorengehens sucht Herr Theodor Ackermann im falschen Abwerfen der Pakete. Auch das ist nicht stichhaltig. Daß es vorkommt, ist zweifellos; das Gegenteil wäre bei dem großen Verkehr ein Wunder. Deshalb braucht aber kein Paket verloren zu gehen. Die Leipziger
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder