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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1900
- Strukturtyp
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- 1900-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1900
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- Deutsch
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I, 2. Januar 1900. Nichtamtlicher Teil. 11 Licht- und Zinkdruck sind in gleichem Vorschreiten be griffen. Werke von gediegenster Ausführung eines hiesigen Kunstverlages beweisen auf das glänzendste, daß auch in Oesterreich auf diesem Gebiete großartiges geleistet wird. Oeldruck betreffend, waren Portraits unseres Kaisers sehr gesucht, auch für Nnterrichtszwecke stark angewendet. Anschauungsbilder eines hiesigen Verlages, sowie Wandkarten haben nicht nur im Vaterlande, sondern in aller Welt großen Absatz; Stadtpläne und Touristenkarten gingen in gleicher Weise wie im Vorjahre ab. Musikalicnhandel. Das Geschäftsjahr 1898 ist für den im Kammerbezirke vertretenen Musikalienhandel in jeder Hinsicht als ein recht trauriges zu bezeichnen, und es hat die im letzten Berichte gehegten Hoffnungen und Wünsche nach keiner Richtung hin erfüllt. Die Vorbereitungen für die Jubiläumsfestlichkeiten, an denen der Musikalienverlag sich lebhaft beteiligte, fanden durch den Tod unserer geliebten Kaiserin einen jähen Abschluß. Das Musikleben stockte im ganzen Reiche, und sofort machte sich dieser Umstand durch ein rapides Nachlassen des geschäft lichen Verkehres bemerkbar. Eine Anzahl älterer Firmen in Wien hat im ab- gelanfenen Jahre seine Besitzer gewechselt, eine Erscheinung, die in Bezug auf die Ertragsfähigkeit des Musikalienhandels in Wien nicht eben im günstigen Sinne gedeutet werden kann. Trotzdem werden ohne Rücksicht auf die Kaufkraft des großen Publikums fort und fort Konzessionen und Teil konzessionen, zumeist an Leute ohne fachliche Vorbildung, verliehen. Vor einigen Jahren wurde bereits in unserem Berichte daraus hingewiesen, daß dem konzessionierten Musikalienhandel durch einige Wiener Journale dadurch Konkurrenz gemacht wird, daß sie Musikbeilagen in einer das Bedürfnis solcher Blätter weit überschreitenden Zahl brachten. Man ist nun in neuerer Zeit weiter gegangen und publiziert unter dem Deck mantel der Zeitung ganze Hefte mit Kompositionen fremden Verlages als selbständige Beilagen und besorgt den Einzel verkauf dieser Hefte durch die k. k. Trafiken und Zeitungs austräger. Alle Bemühungen, dieser Art von Geschäftsbetrieb einen Riegel vorzuschieben, waren bisher erfolglos. Der Musikverlag erstreckte seine Thätigkeit auf alle Zweige der Musiklitteratur. Musik ernsterer Richtung jedoch ist von Oesterreich aus noch immer schwer in Vertrieb zu bringen. Naturgemäß wendet sich daher die Verlagsthätigkeit mehr dem leichten Genre zu. Die so oft totgesagte Wiener Operette beherrscht noch immer den Weltmarkt, wenn ihr auch ab und zu durch englische und französische Erzeugnisse erfolg reich Konkurrenz gemacht wird. Wiener Tänze und Lieder werden in der ganzen Welt gespielt und gesungen. Speziell diese Gattung österreichischer Musik ist exportfähig im besten Sinne des Wortes, und ohne Opfer an Geld, ohne jegliche Subvention seitens des Staates könnte dem Export öster reichischer Musik ein noch größeres Absatzgebiet gesichert werden, wenn durch Abschluß von Verträgen der Schutz gegen Nachdruck erweitert würde. Wie sehr der österreichische Musik- veclag durch Nachdruck seiner Erzeugnisse in den vertrags losen Ländern geschädigt wird, das empfinden die beteiligten Kreise nur zu sehr. Auch der so oft gewünschte Beitritt zur Berner Kon vention muß im Interesse des österreichischen Mufikverlages immer wieder in Erinnerung gebracht werden. Der Import an Musikalien überwiegt den Export ganz bedeutend. Don Hauptanteil nimmt Deutschland in Anspruch; von Frankreich, England und Italien dürfte im abgelaufenen Geschäftsjahre weniger an Musikalien importiert worden sein als in früheren Jahren. Kleine Mitteilungen. 1. Januar 1900 ab bei der Leitung über Hamburg oder ^Bremen, direkt zur See, 1 40 bei der Leitung über Belgien oder die Niederlande 1 60 H für das Paket bis zum Gewicht von 5 Post. Umrechnung nach Kronen und Heller für Sen dungen nach Oesterreich. — Am 1. Januar 1900 ist in Oester reich und Ungarn das Gesetz über die obligatorische Anwendung der Kronenwährung in den öffentlichen Rechnungen in Kraft ge treten. Infolgedessen sind die Posttarife dieser Länder aus der Gulden- in die Kronenwährung, im allgemeinen nach dem Ver hältnis von 1 Gulden — 2 Kronen, 1 Kreuzer — 2 Heller, um gerechnet worden. Die auf Briefsendurrgen nach Oesterreich und haftenden Nachnahmebeträge, sowie Postanweisungsbeträge nach wie vor in der Markwährung anzugeben sind. Die Umrechnung der letzteren Beträge in die Kronenwährung wird auf Grund des jeweiligen Wiener oder Pester Börsenkurses bewirkt. Die Jahrhundert-Postkarte. — Die Ausgabe der Jahr hundertpostkarte am 28. v. M- hatte überall einen förmlichen Sturm auf die Postschalter zur Folge. Wie in Leipzig so mußten auch in Berlin, Dresden, Chemnitz und zahlreichen anderen Orten die Schalter nach kurzer Zeit wieder geschlossen werden, da die verhältnismäßig geringe Zahl der neuen Karten schnell aus verkauft war. Natürlich entwickelte sich alsbald ein flotter Zwischenhandel. Wie das Lpzgr. Tgbl. erfährt, wurden am 28. De zember abends in Leipzig bereits 50 H für die Karte gezahlt. Bücherbestellzettel in Oesterreich. — Dem Vorstand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler ist vom k. k. Handelsministerium auf seine Eingabe bekanntgegeben worden, -daß auch im internen Verkehre nach den bestehenden reglementären Postvorschriften Bestellzettel und Subskriptionszettel, die sich auf buchhändlerische Werke, Bücher, Zeitungen, Stiche oder Musikalien beziehen, auch dann zum Drucksachentarife versendet werden können, wenn in diesen handschriftlich die bestellten oder angeborenen Werke angegeben und der gedruckte Text ganz oder teilweise durch strichen ist». Es werden somit, wie der Vorstand bekanntmacht, ab 1. Januar 1900 Bücherbestellzettel in der üblichen Korrespendenzkartenform zum Portosatzc von 3 Heller auch in Oesterreich zur Beförderung angenommen. Aufhebung des Zeitungs- und Kalenderstempels in Oesterreich. — Die durch das Herrenhaus in letzter Stunde er folgte Annahme des Gesetzes über die Aushebung des Zeitungs und Kalenderstempels wird in Oesterreich allgemein mit Beifall ausgenommen. Der Vorstand des Journalisten- und Schriftsteller vereins -Concordia« in Wien entsandte an den Grafen Clary eine Deputation mit dem Aufträge, ihm, als dem Chef des früheren Ministeriums, das die Vorlage über die Abschaffung des Zeitungs- stempels der Erledigung zuführte, den wärmsten Dank auszusprechcn. Der Führer der Deputation, Präsident Edgar von Spiegl. würdigte in seiner Ansprache an den Grafen die Bedeutung, die der längst ersehnte Akt der Gesetzgebung nicht nur für die Journalistik, sondern auch für das'gesamte politische und wirtschaftliche Leben Oesterreichs Spitze er gestanden habe, gebühre das Verdienst, ein Werk an geregt zu haben, das sich zweifellos als eine Errungenschaft für Volksaufklärung und Volksbildung erweisen werde. Gras Clary erwiderte, es habe ihn gefreut, daß gerade seine Regierung, trotzdem ihr nur eine kurze Lebensdauer beschicken gewesen sei, die Aufhebung des Zeitungsstempels beantragen und zur Ver wirklichung bringen konnte. — Der große Ausschuß der deutsch- österreichischen Schriftsteller-Genossenschaft hat Se. Excellenz den Grafen Clary mit Rücksicht auf seine Verdienste um das Zustande kommen des Gesetzes/zum Ehrenmitglieds ernannt. Das Warenhaus Tietz in München. — Wir haben wieder holt von den Maßnahmen berichtet, die der Münchener Magistrat vor Weihnachten gegen das Warenhaus Tietz dort beschlossen hat, um bei der unzweckmäßigen baulichen Einrichtung des Hauses und dem ungeheuren Andrange der Käufer ein Unglück zu verhüten. Herr Tietz richtete gegen diese Anordnungen sofort einen Protest an den Magistrat. Der Münchener Bausenat aber beschloß, an dem Beschluß des Magistrats festzuhalten, Herrn Tietz eine Frist von zweimal vierundzwanzig Stunden zu setzen und. im Falle die Anordnung des Magistrats bis dahin nicht ausgeführt sei, das Geschäft zu schließen. Der Bausenat ordnete an: Es sind sofort 3*
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