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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19000102
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2 1, 2. Januar 1900. Amtlicher Teil. welche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsenblattes finden, c) bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes, oder in Form vonfföänden, Lieferungen oder komplett von neuem ausgegeben werden, ä) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung in diesem Zustande zugehen, s) Kommissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels aufgedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind,*) k) Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selb ständigen Gegenstand des Handels bilden, g) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen littcrarischen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktions kataloge), b) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder er läuternden Text, i) Musikalien, Ir) als Prämien unberechnete Bücher, Bilder u. s. w., l) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der littcrarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. verschiedene Arten Spiele), m) alle politischen Tagesblätter, u) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. 8 10. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerde weg au den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch aus Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Diese Bestimmungen gelten nur für die Aufnahme der Neuigkeiten im Börsenblatte. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: a) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithographier», Holzschnitte, Farbendrucke u. s. w., b) Photographieen und Lichtdrucke, o) Illustrierte Werke u. Albums, 6) Architektonische Werke und Vorlagen. 8 3- Jede auszunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermesse. Auf besonderen, aus der Begleit faktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 S. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem werden bei Kunstwerken das Format (Folio, Quart, Oktav u. s. w.), bei Kupferstichen, Radierungen, Lithographieen u. s. w. die Maße der Bildfläche in Centimetern angegeben. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Abdrucks gattungen, wenn sich betreffende Angaben aus der Begleit faktur befinden, vermerkt. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in lausender Rechnung enthalten. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Kchkkitt» ks kilWn KiiiiWickls. 8 1- Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Kunst handels sind an Herrn Hermann Vogel in Leipzig, Goethestr. 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandelsr im Börsenblatte sür den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiteu-Verzeichnis« in einem Exemplare unver langt einzusenden. Herr Hermann Vogel haftet sür diese Einsendungen in dem selben Umfange und in derselben Weise, wie für die seiner Hand lung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels. *) Nur dem Verleger oder Kommissionsverleger einer Schrift steht das Recht zu, sie an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung zur Aufnahme des Titels einzusenden. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt dazu nicht. (Beschluß des Vor standes vom 6. November 1880.) Der I. L. Hinrichs'schen Buchhandlung steht das Recht zu, einen Nachweis sür Berechtigung zur Einsendung erbringen zu lassen. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: a) alle unter eine der Gattungen des § 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind, b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger und direkter Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 s. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) Gegenstände von bloß lokalem Interesse, b) Bilderbogen geringer Art, o) Darstellungen unsittlichen Charakters. 8 IO- Verweigert Herr Hermann Vogel die Aufnahme irgend eines Werkes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß sür das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben.
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