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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1900
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- 1900-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1900
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132 Nichtamtlicher Teil. ^2 4. 5. Januar 1900. Je größeren Kunstwert ein Roman in Anspruch nimmt, um so mehr werden alle einzelnen Teile desselben zu dem Ganzen in Beziehung gesetzt, um so mehr seine Gesamt wirkung durch das Zusammenstimmen der einzelnen Teile bedingt sein. Mögen auch nicht alle einzelnen Handlungen. Schilderungen, Unterredungen von gleicher Bedeutung für das Ganze sein, so wird doch durch Auslassungen und Kürzungen die Gesamtwirkung in um so höherem Grade beeinträchtigt werden, je beträchtlicher die Auslassungen und Kürzungen sind. Betragen sie. wie bei den in Frage stehenden Bänden der Kllhtmannschen LikliotbSgas mit Aus nahme der Ausgabe von I-s xaräiaa äs la Osmsrxas der Fall ist, weniger oder doch nicht viel mehr als dis Hälfte des Originals, so kann nicht behauptet werden, daß sie das selbe in seiner ganzen litterarischen Bedeutung wiedergeben. In zutreffender Weise wird in der Klagebeantwortung (Akten Calmann Lsvy / Kllhtmann Bl. 8->) hervorgehoben, daß gegen eine solche Unterstellung die Berfasser der fraglichen Romane selbst sich in erster Linie verwahren würden. Mögen die ver kürzten Ausgaben die Ausdrucks- und Darstellungsweise und bis zu einem gewissen Grade die ganze schriftstellerische Eigentümlichkeit der einzelnen Autoren erkennen lassen, so werden doch von der Verkürzung vorzugsweise eingehendere Schilderungen, feinere psychologische Motivierungen und ähn liche Partieen betroffen werden, auf denen der dichterische Wert des Werkes zum wesentlichen Teile beruht. Es können darum jene Ausgaben die Originalwerke nur einem flüchtigen Leser ersetzen, dem es genügt, den Verlauf einer interessanten Handlung in ihren Hauptzügen kennen zu lernen. Es steht aber schwerlich zu erwarten, daß viele deutsche Leser dieser Art nach verkürzten französischen Romanen greifen werden, zumal die schulmäßige Einrichtung der Ausgaben wenig Ein ladendes für sie haben kann. Daß also die Kühtmannschen Schulausgaben in nennenswertem Umfange zu anderen als zu Schulzwecken Verwendung finden werden, ist nicht zu erwarten. Höchstens könnten durch die Fassung des Titels bei den unter Nr. 1—S und 10 aufgelührten Bänden »für den Schulgebrauch bearbeitet- einzelne Käufer zu der irrtüm lichen Meinung verleitet werden, das ganze Werk zu kaufen. Korrekter ist also die auf dem Titel der anderen Bände gewählte Fassung »in Auszügen — zum Schulgebrauch herausgegeben-. Ein Hinausgehen über den Schulzweck wird aber in dem den Auszügen gegebenen Umfange (mit Aus nahme wieder von Nr. IO und etwa auch von Nr. 2) nicht zu erkennen sein. Aufgabe der Schule ist doch jedenfalls, nicht bloß die Kenntnis der fremden Sprache zu lehren, sondern auch die Bekanntschaft mit bedeutenderen Werken der fremden Litteratur zu vermitteln, ein Zweck, der durch die Lektüre von einzelnen Stücken weit weniger erreicht werden kann, als von umfassenderen Auszügen, die auch das Interesse an der Lektüre in viel höherem Grade fesseln. Ob freilich die Auswahl für die Libliotbdgas überall auf wirklich bedeutende Werke gefallen ist. das ist eine andere Frage, deren Erörterung aber über die uns gestellte Aus gabe hinausliegt. - Nach dem zuletzt Dargelegten haben wir von den vom Königlichen Landgericht gestellten Spezialfragen, die unter ä. ob die Kühtmannschen Ausgaben die streitigen Werke in ihrer ganzen litterarischen Bedeutung, in allen wichtigeren Stücken wiedergeben, nur nebensächliche Partieen über gehen und somit über die Zwecke der Schule hinausgehend geeignet sind, die Originalausgaben dem Leser zu ersetzen, nur sür die Ausgabe von Figuiers I-s Karäiav äs la Oamsr- zas (10) von B. v. d. Lage zu bejahen, für alle anderen zu verneinen. Doch möge in betreff der Ausgabe von Halsvys l'abbs Oonstantia von Nehry gleich hier bemerkt sein, daß in ihr die Auslassungen mit besonderem Geschick vor genommen sind und am wenigsten Charakteristisches in Weg fall gebracht haben, so daß sie mehr als andere, nicht nur die Fabel des Romans, sondern auch den Stil und die Dar stellungsart des Verfassers wiedergiebt. Anlangend die Frage unter o. ob die in den Kühtmannschen Ausgaben vorkommenden Auslassungen rc. eine Umgestaltung der Originalwerke gerade in der Richtung erkennen lassen, um sie für Schul zwecke nutzbar oder besser nutzbar zu machen, haben wir diese Frage aus den im ersten Teile unseres Gutachtens entwickelten Gründen zu bejahen. Die Frage unter ». in welchem Umfange die französischen Originalwerke wört lich in die Kühtmannschen Ausgaben hinübergenommen, und in welchem Umfange der Inhalt entweder ganz ans gelassen oder durch verkürzte Ueberstchten ersetzt worden ist. hat in der angefügten Einzelbesprechung der Ausgaben ihre Beantwortung gefunden. Ebenda ist aus die Frage unter l>. ob der Inhalt und der Umfang der französischen Original werke es zuläßt, diese selbst unmittelbar für Unterrichts zwecke zu verwenden. in ihrem ersten Teile geprüft und dahin beantwortet, daß für die Benutzung in der Schule die Originalausgaben von Lotis Uöebsur ä'Islsaäs und von Daudets Us pstit sboss wegen einzelner Abschnitte, und für Mädchenschulen wegen einzelner Stellen auch die Originalausgaben von llrsnts ans äs karis von Daudet, und Usäslsivs von Sandeau unver wendbar erscheinen, während bei den übrigen acht Romanen der Gebrauch der unverkürzten Originalausgaben in der Schule nur bei Merimses Oolomba keinem Bedenken darum unterliegt, weil dieser Roman mit Ua Vsnns ä'IUs zusammen gedruckt ist. Rücksichtlich des Umfangs sind mit Bezug nahme auf das oben S. 10 Bemerkte jedenfalls die Original ausgaben der zwei Romane von Malot Sans kamiUs und Ln k-unills, die aus je zwei umfänglichen Bänden (von 404 und 471." bezw. 280 und 306 Seiten, von denen ein kleiner Teil allerdings auf die Illustrationen kommt) be stehen. sür den Schulgebrauch als ungeeignet, als wenig ge eignet aber auch die der übrigen Romane, mit Ausnahme ihre Seitenzahl von 240 bis zu 374 beträgt. Endlich haben wir die uns vorgelegte Hauptfrage: ob die von dem Beklagten veranstalteten Ausgaben Schul ausgaben sind, welche Auszüge oder ganze Stücke der be treffenden französischen Originalwerke veröffentlichen, mit Ja zu beantworten, weil sie nach den S. 12 ff. ge gebenen Ausführungen als Veröffentlichung von Auszügen zu bezeichnen sind. Beilage zum Hauptgutachten. Die Berichte über die einzelnen Romane. In diesen Berichten werden die vom Königlichen Land gericht an den Litterarischen Sachverständigenverein gestellten Fragen » bis ä für jeden Roman einzeln beantwortet. Um jedoch unter l> und o nicht immer wieder dasselbe über den Umfang der Originalausgaben und die schulbuch mäßige Einrichtung der Kühtmannschen Ausgaben wieder holen zu müssen, ist für diese Punkte der znsammenfassende Bericht im Hauptgutachten als genügend erachtet worden. 1. Feuillets Roman: »Us lloiv.in ä'uv jsuvs bonuns xsavi-s (Calmann Lsvy) und die Schulausgabe von Rahn in Kühtmanns Libliotbdgas kranysiss. s.) Der Originalroman hat 317 Seiten, ist nicht in Kapitel eingeteilt, sondern in Tagebuchaufzeichnungen mit Datum, im ganzen 15 solche Abschnitte. Von diesen sind zwei. 30 juillst und 26 aoüt ganz, der dazwischenliegende
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