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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1906
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- Erscheinungsdatum
- 31.08.1906
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- Deutsch
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202, 31. August 1906. Nichtamtlicher Teil. 8227 Burns für 2200 ein Buch von John Knox »lös doolr ok Oom- inon Orcksr» für 6100 ^ und noch einige Kleinigkeiten für 2060 bis 6000 ^ erwarb. Anders liegen nach der »Zeitschrift für Bücherfreunde» 1906, Heft 4, die Verhältnisse auf dem deutschen Büchermarkt. Hier will man ein Nachlassen der Preise bemerken, was angeblich auf die Erziehung des Publikums zu Bücherfreunden von günstigem Einfluß sein soll. Auf der Auktion Schleinitz, die Mitte Juni bei Oswald Weigel in Leipzig stattfand, wurden mäßige Preise erzielt, indem selbst die umworbenste Nummer: Goedekes Grund riß, 2. Auflage, für 76 >6 zugeschlagen wurde, einige Robinso- naden nur 22 bis 30 und Bürgers Gedichte in der Ausgabe von 1789 mit den Chodowieckischen Kupfern nur 23 ^ erzielten. Eine bei Oswald Weigel in Leipzig im Juli stattgehabte Auktion hat anderseits den Beweis erbracht, daß sich die Durchschnitts preise von Lutherschriften seit dem Erscheinen von Kuczynskis Thesaurus, das ist seit 36 Jahren, etwa verzehnfacht haben. F. Schiller. Statistisches. (Vgl. Bbl. Nr. 184.) — Die -New-Dork Times- bringen eine lehrreiche Statistik über die Zahl der Buchpublikationen in verschiedenen Ländern, die für Amerika wenig schmeichelhaft ist Trotz der großen Bevölkerungszunahme und des Anwachsens des Reichtums in den Vereinigten Staaten von Amerika inner halb der letzten 25 Jahre (die Bevölkerung ist um volle 50 Prozent gestiegen) betreiben heutigentags weniger als 1000 Sortiments buchhandlungen das Buchgeschäft, dem vor 25 Jahren volle 3000 oblagen. In Deutschland, so heißt es in dieser Statistik, werden 354 Bücher auf je eine Million Bewohner jährlich veröffentlicht, in Frankreich 344, in Großbritannien, Holland, Belgien, Schweiz, Österreich-Ungarn, Italien, Schweden und Norwegen, in dieser Reihenfolge stetig abnehmend, immer weniger, bis schließlich in Rußland 85 Bücher auf eine Million Bewohner kommen. In den Vereinigten Staaten beträgt die Zahl aber nur 811 Den Grund sehen die »Times- in der ungeheuren Menge von Zeitschriften und Journalen aller Art, die in den Vereinigten Staaten heraus kommen: nämlich volle 60 Prozent sämtlicher periodischer Publi kationen auf der gesamten Erde. Der kleinste mikroskopische Druck. (Vgl. Nr. 131, 132 u. 195.) — Die Berichtigung in Nr. 195 auf eine Zeitungsnotiz, die das Büchlein »Llosm Uokjs äoor- vom Jahre 1674 als das -kleinste Büchlein» bezeichnete, geht nicht auf den Kernpunkt der Sache ein. Solche Angaben, wie -kleinstes Büchlein der Welt» usw., werden stets nicht wörtlich zu nehmen sein, zumal es heutzutage mittels der modernen Reproduktionstechnik ein Leichtes wäre, kleinere Bücher, als die bisher bekannten, herzustellen. Zunächst ist also die Hauptsache, ob ein solches Buch mit beweglichen Typen wirklich gesetzt wurde oder zinkographisch durch Verkleinerung ent standen ist. Auch die reizenden Karlsruher Almanache, die sogar reich illustriert sind, können in Würdigung der Leistung nicht mit typographischen Meisterstücken wie dem Dantino verglichen werden, denn sie sind unter der Lupe auf Stein geschrieben resp. ge zeichnet, also etwas andres. Im Format sind sie nicht viel größer, als z. B. das in Nr. 195 als kleinstes Büchlein bezeichnete Werk »Oaliieo L Xlack. Oristiua. äi Uorsna.«. Mein Exemplar des letztern mißt übrigens sogar 17 : 12 mm, ist also, obwohl nicht unbeschnitten, wenn auch breitrandig, doch größer als erwähnter Bloemhofje. Man sieht also ferner, daß durch Beschneiden leicht kleinere Exemplare zu erzielen sind, also solche Maße nicht allein bestimmend sein können. Denn während der Wert des Exemplars mit der Größe des Randes zunimmt, würde ja sonst der Ruhm des kleinsten Buchs dabei verloren gehen können. Maßgebend ist also in erster Linie Größe des Satzspiegels. Dieser ist bei allen Exemplaren der gleiche und die weitere An gabe des Formats (Papiergröße) ist lediglich eine Charakteristik eines bestimmten Exemplars. Aber es gibt auch Bücher, die sehr kleine Satzspiegel aufweisen und auf diesen in groben Typen wenige Zeilen enthalten. Wiederum gibt es -Drucke-, wie z. B. die bekannten englischen Bibel- und Psalter-Ausgaben, die zwar im Format etwas größer als jener Brief des Galilei, aber, weil durch zinkographische Verkleinerung hergestellt, wesentlich kleinere Typen aufweisen als der mit den Typen des Dantino gesetzte Galilei-Brief (gedruckt 1896—97). Folglich muß man außer der Größe des Satzspiegels auch die Größe der Typen durch Messung des n angeben, oder, wo dies Schwierigkeiten macht, doch wenigstens die Zahl der Zeilen auf der Seite, wenngleich letztere Angabe für die Vorstellung der Typengröße nicht ganz ausreicht. Wer eine bibliographische Arbeit darüber verfaßt, wird ohne Mikrometer nicht auskommen. Berlin, 25. August 1906. Max Harrwitz. Wörterbuch der deutschen Rechtssprache. — Im lite rarischen Anhang des »Anzeigers des Germanischen National museums- berichtet Or. jur. Freiherr von Künßberg über den Stand der Arbeiten am -Wörterbuch der deutschen Rechtssprache-. Er führt im wesentlichen folgendes aus: Das Bedürfnis nach einem Werke, in dem die deutschen Rechtsausdrücke aller Zeiten und Mundarten gesammelt und erklärt sind, ist bei allen Studien auf historischem Gebiete seit langem lebhaft empfunden worden. Die vorhandenen Wörterbücher und Glossare sind — abgesehen davon, daß sich in den letzten Jahrzehnten infolge der großen Zahl von Quellenausgaben unsere Kenntnis des alten Wortschatzes außer ordentlich erweitert hat — teils veraltet und lückenhaft, teils be rücksichtigen sie die rechtliche Bedeutung der Ausdrücke zu wenig; andre bringen überhaupt keine Erklärungen, oder sie beschränken sich der Natur der Sache nach zeitlich, örtlich oder sachlich auf ein begrenztes Gebiet, wie z. B. die oft vortrefflichen Register der Ur- kundenausgaben. Du Cange in seinem bekannten Glossar be rücksichtigt das deutsche Sprachgut erst in zweiter Linie. Bereits 1893 hat Heinrich Brunner auf dieses Bedürfnis nach einem deutschen Nechtswörterbuch aufmerksam gemacht und darauf hin gewiesen, welche Förderung der historischen Forschungen durch ein derartiges Unternehmen zu erwarten sei. Die Berliner Akademie der Wissenschaften nahm sich des Plans an, das Kuratorium der Wentzel-Heckmann-Stiftung stellte Mittel dafür zur Ver fügung, und 1896 bildete sich eine Kommission von Rechts gelehrten und Germanisten, um die weiteren Schritte ein zuleiten. Gegenwärtig gehören dieser Kommission an die Professoren Brunner, Gierke, Roethe (Berlin), Huber (Bern, als Vorsitzender der seit 1900 bestehenden Schweizer Kommisson), Frensdorfs (Göttigen), Schroeder (Heidelberg) und Freiherr von Schwind (Wien, als Vorsitzender der 1903 ins Leben getretenen österreichischen Kommission). Den Vorsitz führt der Geheimrat Brunner; die Leitung der praktischen Arbeiten liegt in den Händen des Geheimrats Schröder. Die leitenden Grundsätze bei der Arbeit sind kurz folgende: Es werden alle Rechtsausdrücke (als solche gelten auch Rechtssymbole, Münzen und Maße) des deutschen Sprachgebiets vom Beginn der Aufzeichnungen bis um das Jahr 1750 gesammelt. Auch die angelsächsischen, friesischen und lango- bardischen Wörter werden ausgenommen; der skandinavische Wort schatz wird nur zur Etymologie gemeingermanischer Ausdrücke herangezogen. Aufzeichnungen in lateinischer Sprache werden ebenfalls verwertet, jedoch daraus bloß die eingestreuten germa nischen Wörter notiert, z. V. jus quock vulgaritsr äioitur spitrrsdt oder ^us-läsmaonus. Vor allem gilt es, die gesamten Rechtsauf zeichnungen älterer Zeit zu exzerpieren; weiter werden aber auch Urkunden und andere Nebenquellen der Rechtserkenntnis ver arbeitet. Die Fülle des Materials erfordert eine große Zahl von Mitarbeitern, und es ist auch erfreulicherweise eine Reihe von Juristen, Historikern und Philologen bereits dafür gewonnen worden. Wie den Sitzungsberichten der Berliner Akademie der Wissenschaften zu entnehmen ist, sind bereits sehr viele Quellen erledigt, doch ist begreiflicherweise noch ein reichlicher Stoff zu bewältigen, so daß weitere Meldungen zur Mitarbeit sehr willkommen sind. (Zuschriften in dieser Absicht sind an Geheim rat Professor 0r. Richard Schröder, Heidelberg, Ziegelhäuser Landstraße, betreffs österreichischer Quellen an Professor Ernst Freiherrn v. Schwind, Wien XIII, Penzingerstraße 66, zu richten.) Forscher, die dem Werke Interesse schenken, aber infolge Be- russpflichten und anderer Arbeiten nicht in der Lage sind, in größerem Umfange mitzuarbeiten, können der Sache da durch außerordentlich schätzenswerte Dienste leisten, daß sie ge legentliche Funde dem Rechtswörterbuch zukommen lassen. Für diese gelegentliche Mitteilung von Notizen handelt es sich vor nehmlich um solche deutschen Rechtsausdrücke und formelhaften Wendungen der Ncchtssprache, die entweder überhaupt oder doch in dieser Zeit und Gegend selten Vorkommen; insbesondere sind 1082'
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