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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1906
- Sprache
- Deutsch
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und Frankreich) lassen Vorträge Hallen und veranlassen Fachbesuche für Buchhandlungsgehilfen; eins (Österreich) hat einen Teil des Unterrichts mit der Handelsschule verbunden; die andern (Belgien, Spanien, Holland, die Vereinigten Staaten, Großbritannien, die Schweiz rc.) besitzen kein Institut für Buchhandelsstudien; aber überall wird die Nützlichkeit der Buchhändler-Lehranstalten und ihre wünschenswerte Gründung anerkannt. Unter diesen Umständen, die der Entwicklung und Ver wirklichung dieser Idee so günstig sind, wird die Aufgabe des Kongresses wesentlich erleichtert. Da alle Welt im Prinzip einig rst. so kann die Ausführung mit den aus lokalen Ver hältnissen sich ergebenden Veränderungen in Angriff ge nommen worden. Es kann bestätigt werden, und ich sage es zu Ehren unsrer Kongresse, deren Nutzen und Einfluß, hier abermals zutage tritt: seit 1897 sind große Fortschritte gemacht worden; eine bedeutende Anstrengung ist erfolgreich gewesen, und die Frage ist überall mit einer Deutlichkeit und Entschiedenheit ausgetaucht, die das ihr von den Ver legervereinen entgegengebrachte Interesse erweisen. Es genügt demnach, daß wir davon Vormerkung nehmen und den Wunsch ausdrücken, es möge in unsrer nächsten Sitzung möglich sein, noch günstigere Resultate zu verzeichnen. Dieses schlage ich Ihnen in folgendem Be schlüsse vor: Der Kongreß schließt sich in Anerkennung der Nütz lichkeit des gewerblichen Unterrichts den Anregungen an, die die Schaffung von Schulen oder Kursen für die Buch handlungsgehilfen bezwecken. Er fordert die Verbände dringend auf, in den Ländern, in denen derartige Ein richtungen noch nicht bestehen, ihre Einführung zu er wägen und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln anzu streben. Kleine Mitteilungen. Kreisverein derRheinisch-We st fälischenBuchhändler. (Vgl. Nr. 204 d. Bl.) — Der Vorstand des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler ersucht uns um Abdruck der folgenden ihm zugekommenen Berichtigung zu dem in Nr. 204 Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler: Herrn A. Ganz Fa. Lengfeldsche Buchhandlung Köln a. Rhein. Sehr geehrter Herr Kollege! In dem Bericht des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler befindet sich auf Seite 8314 (Spalte 1. Zeile 17, 18) ein Satz: » unserer Düsseldorfer und Ostpreußischen Kollegen « Ich lege nun Wert darauf und würde es gern berichtigt sehen, daß die betreffenden Bestrebungen von Danzig, also Westpreußen, ausgehen und wir Ostpreußen ». . . die Mittel zu deren Erreichung- ebenfalls »als das Wohl unsres Standes gefährdend halten.» — Mit kollegialischem Gruß Königsberg i. Pr., 6. September 1906. Ihr sehr ergebener (gez.) Carl Oppermann, 1. Vorsitzender des Kreisveceins Ost- und Westpreußischer Buchhändler. Post. Österreich. Aufkleben von bildlichen Dar stellungen auf Paketen, Postbegleitadressen und Post anweisungen. — Nach den bisherigen Vorschriften war die Aufklebung von bildlichen Darstellungen, wozu auch die sogenannten Wohltätigkeitsmarken zu zählen sind, auf Briefen, Drucksachen und Warenproben, ferner auf Korrespondenzkarten (auf der Vorderseite letzterer nur für den Jnlandsverkehr) zu lässig. Eine soeben ergangene Verordnung des österreichischen Handelsministeriums gestattet nun für den inländischen Ver kehr auch die Aufklebung bildlicher Darstellungen auf Paketen, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. mit Ausnahme solcher, die Geld, Wertpapiere oder Pretiosen ent halten, ferner auf Postbegleitadressen und Postanweisungen. Diese Aufklebungen müssen sich jedoch, ebenso wie die auf Brief sendungen angebrachten, von den Brief- und Stempelmarken in Form, Farbe und sonstiger Ausstattung auffällig unterscheiden und mit der ganzen Fläche befestigt sein. Auf Paketen ist die Aufklebung nur insoweit zulässig, als die Deutlichkeit der Adresse nicht leidet und die Anbringung der postamtlichen Klebezettel und Vermerke nicht beeinträchtigt wird. Bei Postbegleitadressen und Postanweisungen sind solche Aufklebungen nur auf dem für die schriftlichen Mitteilungen bestimmten Raum in einer Größe gestattet, die über diesen Raum nicht hinausreicht; wenn sie auf der Vorderseite angebracht werden, muß Platz für die Adresse des Absenders sreibleiben. (Neue Freie Presse.) Beraubung. — Wie der -Neuen Freien Presse« (Wien) aus Riga gemeldet wird, wurde am 5. d. M. abends die dortige Buchhandlung von Sychmann (beim Stadttheater) von Bewaff neten überfallen und ihre Kaffe um mehrere hundert Rubel beraubt. Die Ergebnisse des Weltpost-Kongresses in Rom 1906. — Die Vereinbarungen, die auf dem letzten Weltpost-Kon- greß in Rom getroffen wurden, werden jetzt im Zusammenhänge bekannt gegeben. Sie bedürfen noch der Zustimmung der ver schiedenen Regierungen, sollen aber schon am 1. Oktober d. I. in Kraft treten. 1. Erhöhung des Briefgewichts im internationalen Verkehr. Den Postoerwaltungen wird die Ermächtigung erteilt, das Brief gewicht von 15 auf 20 Gramm zu erhöhen, und das zweite Porto, für Briefe mit Übergewicht, von 25 auf 15 Centimes zu ermäßigen. 2. Die Höchstgrenze des durch Nachnahme zu erhebenden Betrages wird in allen Ländern des Weltpostvereins im inter nationalen Verkehr auf 1000 Franken festgesetzt. Den Absendern wird gestattet, die durch Nachnahme zu erhebende Summe noch zu verringern oder gänzlich aufzuheben, wenn auch die Sendung schon am Bestimmungsort angelangt ist. 3. Briefe, Postpakete und Postanweisungen an Kriegs gefangene sind portofrei. Dasselbe gilt von postalischen Sen dungen aller Art, die von Kriegsgefangenen in die Heimat ge richtet werden. 4. Einführung von »6oupoa3-rspoaso« (bezahlte Rück antwort). Briefen, die nach dem Ausland gerichtet sind, kann ein »Rückantwortschein« (coupon-rspoass) beigelegt werden. Diese Scheine kosten 28 Centimes, und man erhält für sie eine Brief marke von 25 Centimes (bezw. 20 Pfennig, 25 Heller usw.), die dann zur Frankatur des Antwortbriefs dient. Der Preis des Rückantwortscheins ist auf 28 Centimes festgesetzt worden, um zu verhindern, daß die Scheine in größern Beträgen als inter nationale Münze Verwendung finden, und ferner, weil den Post oerwaltungen durch die gegenseitige Verrechnung der Rückant wortscheine Unkosten entstehen. Die Einrichtung der Rückantwort scheine löst in befriedigender Weise ein seit Jahren als dringend empfundenes Problem. allen Ländern dcS Weltpostvereins auch auf einem Teil der Adressenseite zu Mitteilungen benutzt werden. Offene Briefe und Postkarten alten Datums in größerer Anzahl dürfen im inter nationalen Verkehr als Geschäftspapiere versandt werden. 7. DaS Porto für Weltpostanweisungen (bisher 25 Cen times für je 25 Franken) wird auf 25 Centimes für je 50 Franken herabgesetzt. Bereits abgesandte Weltpostanweisungen können durch telegraphische Anordnung des Absenders wieder zurück gezogen werden. 8. Überseeische Postpakete mit Wertangabe. Die Ge bühr für den Seetransport von Postpaketen mit Wertangabe wird um ein Drittel verringert. Bei Paketen von höchstens 1 Gewicht kostet der Seetransport höchstens 1 Franken. Bei Paketen von mehr als 1 kß Gewicht berechnen sich die Kosten des See transports nach der Entfernung. Es treten Ermäßigungen von Franken bis zu 1'/, Franken ein. 1135
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