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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1908
- Sprache
- Deutsch
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^ 85. 11. April 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 4191 Kleine Mitteilungen. Gesetzentwurf über de« Postscheck» und »Überweisung*» verkehr. (Vgl. Nr. 60, 61 d. Bl.) — Die Budgetkommisston des Reichstags beriet am 7. d. M. den Gesetzentwurf über den Post- Scheck- und Überweisungsverkehr. Die Bestimmungen über die Einführung des Postscheckoerkehrs, die durch den Reichskanzler vorläufig erlasten werden, sollen bis zum 1. April 19l4 durch Gesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf schlägt als Gebührensatz vor bet Bareinzahlungen von je 500 5 H, bei baren Rück zahlungen neben der festen Gebühr von 5 ein Achtel vom Tausend und für jede Übertragung von Konto zu Konto 3 Die Nationalliberalen beantragen, die Rückzahlungsgebühren auf ein Zehntel vom Tausend zu bemessen; die Freisinnigen wollen für alle Ein- und Auszahlungen eine einheitliche Grundgebühr von 3 ^ nebst einem Achtel vom Tausend bei Rückzahlungen. Die Sozialdemokraten beantragen völlige Gebührenfreiheit und eine anderthalbprozentige Verzinsung bet Beträgen über 100 Ein Zentrumsantrag deckt sich mit dem der Nationalliberalen und verlangt ferner ein Gesetz vom 1. April 1912. In der Debatte betonte Staatssekretär Krätke wiederholt, datz die Post kein Interesse daran habe, ein großes Geschäft bei der Sache zu machen, es handle sich — was von freisinniger Seite bestritten wurde — um eine tsrra iocozvits., und er warnte vor zu geringer Bemessung der Gebühren. Eine Erhöhung werde später sehr schwer möglich sein. Die Einzahlungen würden in der Haupt sache in kleinen Beträgen gemacht und die Einrichtung insbesondere von Lotteriekollekteuren, Warenhäusern usw. stark in Anspruch genommen werden. Der Regierungsentwurf enthalte daher auch eine Bestimmung, wonach, wenn jährlich mehr als 600 Buchungen stattfinden, für jede weitere Einzahlung eine Zuschlagsgebühr von 7 zu leisten sei. — Von konservativer Seite wurden lebhafte Bedenken gegen den Entwurf vorgebracht. Eine Benachteiligung namentlich der ländlichen Genossenschaften sei zu befürchten. Einer Herabsetzung der Gebühren werde die konservative Fraktion daher nicht zustimmen können. — Seitens der Regierung wurde erklärt, daß sich aus dem Postscheckoerkehr die Postsparkasse nicht entwickeln könnte. In Österreich hätten die Postsparkassen ganz andere Teil nehmer als der Postscheckoerkehr. Die Weiterberatung wurde darauf auf Mittwoch, 8. April, vertagt. (Leipziger Ztg.) über die weitere Beratung der Budgetkommission am folgen den Tage, an dem diese zu Ende geführt wurde, berichtet die Nationalzeitung wie folgt: Unterstaatssekretär Twele sprach sich gegen einen Antrag Eichhorn (Soz.) aus, der in das Gesetz die Bestimmung aus genommen haben will, daß die Postscheckverordnung dem Reichs tage zur Genehmigung eingereicht werden soll. Das wäre unmöglich, denn wenn z. B. der Reichstag die Genehmigung ver sagen würde, so würde ein Vakuum entstehen. Nach seiner Ansicht könne die Verordnung nur dem Reichstage zur Kenntnis nahme zugehen, die Budgetkommission würde dann Ge- legenheit haben, sie zu prüfen. — Staatssekretär Krätke sprach sich ebenfalls gegen den Antrag Eichhorn aus. Cr teilt mit, daß mit Württemberg und Bayern ein Übereinkommen getroffen sei, daß diese beiden Staaten dieselben Bestimmungen einführen wollen, wie sie in der Verordnung festgelegt werden. — Abgeordneter Kämpf (freis. Vpt.) erklärt sich dahin, daß es für die nächsten Jahre genüge, daß die Verordnung zur Kenntnis mitgeteilt werde. Es werde immer noch vergessen, daß die Haupteinnahme der Post aus den Zinsen der eingezahlten Kapitalien herrühren müsse. Die Gebühren seien zu hoch. Cr empfiehlt nochmals den Antrag Kämpf-Hormann, wonach einheitlich für jede Buchung auf einem Konto drei Pfennig bezahlt werden sollen, und für jede Bar zahlung ein Achtel vom Tausend in Anrechnung kommen soll. Weiter schlägt der Redner noch vor, für jedes weitere Tausend der Buchung das Stammkapital um hundert Mark zu erhöhen. Trotz des Gebührentariss und trotz der Verzinsung, die natürlich mäßig sein müssen, werde die Geschäftswelt große Vorteile haben. Die Genossenschaften können nie eine ähnliche Wirkung erreichen. Die Portoeinnahmen werden nicht vermindert werden. Für jede Ein- tragung würden mehrere Geschäftsbriefe notwendig sein, der Brtef- und Kartcnverkehr werde also erhöht werden. Bedauerlich sei, datz die Zweipfennigkarte aufgehoben sei. — Abgeordneter Kreth (kons.) erklärt sich gegen eine Änderung der Gebühren. — Abge ordneter Beck (natl.) begründet nochmals den Antrag der National liberalen, der ein Zehntel vom Tausend der auszuzahlenden Be träge an Gebühren erheben will und der die sieben Psennig Ge bühren in Wegfall bringt. — Staatssekretär Krätke glaubt, daß das Angebot, das in dem Anträge Kämpf liege, nämlich die Er höhung des Stammkapitals, viel zu niedrig sei. — Der Unterstaats sekretär im Reichspostamt begründet nochmals die Höhe der Ge bühren. Man habe sie schon auf das knappste bemessen. — Ab geordneter Eichhorn (Soz.): Die Regierung sei viel zu ängstlich. Eine mäßige Verzinsung sei trotz des Urteils der Fachleute zu empfehlen. — Abgeordneter Raab (Wirtsch. Veretngg.) bean tragt Aufnahme der Bestimmung in das Gesetz: Die Verordnung ist dem Reichstage zur Kenntnisnahme vorzulcgen. — Abge ordneter Kämpf (Freis. Vpt.) erklärt, daß die Gewohn heiten des Volkes bezüglich der Zahlung von Grund auf geändert werden müßten. Wenn die Mitwirkung der Ge nossenschaften herbeigeführt werden könne, so würde er das mit Freuden begrüßen. — Staatssekretär Krätke sagt eine Ab kürzung der Probezeit, die bis 1914 bemessen ist, zu. Ein An- trag verschiedener Parteien fordert darauf, die Probezeit nur bis 1912 anzusctzen. — Staatssekretär Krätke erklärt sich bereit, dafür zu sorgen, daß die Verordnung dem Reichstag zur Kenntnisnahme unterbreitet wird. Es wird über die verschiedenen Anträge abgestimmt. Der Antrag Eichhorn, die Verordnung dem Reichstag zur Ge nehmigung zu unterbreiten, wird abgelehnt, ebenso der Antrag Kämpf-Hormann und ein Antrag Ledebour (Soz.), der die Gebühren anders festsetzen will. Der Antrag Raab, wonach die Verordnung dem Reichstag zur Kenntnisnahme vorgclegt werden soll, wird angenommen, ebenso wird die Bestimmung angenommen, daß die Probezeit nur bis 1912 gelten soll. Der nationalliberale Antrag wird ebenfalls angenommen mit der Regierungsbestimmung bezüglich der Siebenpfenniggebühr. Der zu der Verordnung gehörige Etat wird genehmigt. * Schutz von «rfindung,«, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung München 1908. — Die vom 9. April 1908 ab in Berlin zur Ausgabe gelangende Nr. 15 des Reichsgesetzblatts veröffentlicht unter Nr. 3439 folgende Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung München 1908. Vom 25. März 1908. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichsgesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die Ausstellung München 1908. Berlin, den 2b. März 1808. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) von Vcthmann-Hollweg. In Kstrrrrich verboten. — Das k. k. Landes- als Preß- gericht in Prag hat mit dem Erkenntnisse vom 3. April 1908, Pr. 79/8, die Weiterverbreitung der Nummer 269 der Zeitschrift: »1/6 kirs- vom 28. März 1908 wegen der Illustration: »Ua Viorgo sixtivo cko kapbasl-, darstellend eine Karikatur des sixti- nischen Madonnabildes von Raphael, nach Z 303 des Strafgesetzes verboten. (Amtsblatt z. Wiener Zeitung Nr. 81 vom 7./IV. 08.) Gutachten der Berliner Handelskammer. — In einer Sortimentsbuchhandlung größeren Umfangs, die zehn Angestellte, darunter zwei Verkäufer, beschäftigt, muß eine vierwöchige Be hinderung eines der beiden Verkäufer als verhältnismäßig erheblich angesehen werden. (Papter-Ztg.) *Zum Gedächtnis der BarrentrappS. (Vgl. Nr. 78, 79 d. Bl.). — Zu dem Bericht des Herrn Fr. I. Kleemeier in Nr. 78 und 79 d. Bl. vom 3. und 4. April 1908 über den Buchhändler Franz Varrentrapp in Frankfurt a. M. und seine Familie empfingen wir folgende dankenswerte Mitteilung: -Der Varrentrapp-Artikel des Herrn Kleemeier enthält am Schluß die Bemerkung, daß jetzt in Frankfurt a. M. nichts mehr an die Familie Varrentrapp erinnere. Ich möchte dazu ergänzend bemerken, daß das neue (man kann sagen das -lateinische-) 543'
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