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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1909
- Sprache
- Deutsch
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130 Börsenblatt f. d. Dtschin Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. plp g, z. Januar 1S09. Gerichte als »Kunstverständige, von Fall zu Fall entscheiden zu lassen, wird als willkürlich und, weil aus keinem die Natur der Photographie ins Auge fassenden Kennzeichen beruhend, als zu gefährlich immer mehr verlassen. Der Gesetzgeber bequemt sich immer häufiger dazu, in einem und demselben Gesetze den Schutz der Photographie mit dem jenigen der übrigen Geisteswerke zu regeln. III. Diese eben dargelegte Regelung verdient als Postulat der Zukunft für die internationale und nationale Rechtsgestaltung den Sieg zu erringen. Auf die im nächsten Herbst in Berlin zusammentretende Konferenz zur Revision der Berner Konvention hin wird von den Jnteressentengruppen die Aufnahme der Photographien in die Aufzählung der im Art. 4 der Konvention als schutz fähig erklärten Werke verlangt; würde diesem Begehren ent sprochen, dann hätten die Photographien in jedem Verbands land, auch in Schweden und Norwegen, Anspruch aus den Schutz nach den Landesgesetzen, welcher Art dieser Schutz auch sei.') Für die Revision des schweizerischen Gesetzes von 1883 aber, die nach der Berliner Konferenz kommen wird, empfiehlt es sich, ebenfalls die Gleichbchandlung mit den übrigen Werken zu verlangen. Die Autoren von Werken der Photo graphie sollen den vollen Schutz dieses Gesetzes genießen, die Autoren, die als verantwortliche Veranstalter der Auf nahme Urheberrecht schaffen und nicht bloß, wie bisher, die ursprünglichen photographischen Objekte. Der Besteller erwirbt mit der Bezahlung der Photokopien an diesen noch kein Veroielfältigungsrecht; letzteres gehört dem Schöpfer des Bildes, der auch das Klischee im realen Eigentum hat; freilich soll er dieses Recht an bestellten Porträts nur unter Kontrolle des Bestellers, also gewisser maßen unter Belastung mit einem Servitut des Bestellers, ausüben können. Und da Besteller und dargestellte Personen (Modelle) oft nicht zusammenfallen, so ist der nachgebildeten Person kraft ihres Persönlichkeitsrechtes ein Einspruch gegen jede mißbräuchliche Wiedergabe oder Ver wendung ihres Porträts fortan zu wahren. Besonders ist aber auf Beseitigung der lästigen Förm lichkeiten hinzuarbciten, die übrigens im Rechtsleben der Union immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden sollen. Die schweizerischen Photographen sind nicht schlechter zu stellen als die deutschen, deren Landesgesetze die Förm lichkeiten abgeschafft haben und die nun ohne solche vollen schweizerischen Rechtsschutz genießen. Wenn übrigens die Photographien auf die gleiche Rechtsstuse gesetzt werden wie die anderenWerke, so haben die Förmlichkeiten keinen Sinn mehr. Diese Gleichbchandlung schließt aber auch die Auf hebung der jetzigen kurzen Schutzfrist in sich. Die Aus dehnung der Frist auf die alle» andeicn Werken zugebilligle Dauer involviert nicht nur eine große Vereinfachung, viel größere Rechte im internationalen Verkehr in denjenigen Ländern, wo eine ähnliche weitgehende Schutzfrist besteht und damit größere Sicherheit des Verlages von Photographien, sondern auch die Möglichkeit, gerade jene älteren Photo graphien, die heute im Zeichen des Heimatschutzes bedeutend größeren Wert erlangt haben oder erlangen, vor der schrankenlosen Benützung durch den Herrn Jedermann zu bewahren. Die ganze Gattung der Photographien, die Kunstwerke wiedergeben, ist schon jetzt so lange ge schützt, wie die Kunstwerke selbst und es hat sich aus diesem verlängerten Schutz nie irgendeine Unzukömmlichkeit ergeben. Erst wenn die verschiedenen, an der Erzeugung von Wurde inzwischen so beschlossen (vergl. 1908 Nr. 27L d. Bl. S. 13478: Artikel 3 der revidierten Berner Konvention.) Red. Geisteswerken beteiligten Arbeiter sich zusammenschließen und kleinliche Rivalitäten gegenüber den »Gehilfen der schönen Künste» vergessen, wird es möglich sein, gegen den gemein samen Feind der Parasiten und Nachbildner mit gleichen Waffen energisch vorzugehcn und jedem das Seine zu geben. Es handelt sich durchaus nicht darum, nur materielle Vor teile anzustceben, sondern darum, die Ehrlichkeit in der Arbeit, die Würde des Standes und damit die süße, aber jo schwer zu verwirklichende Unabhängigkeit zu sichern. Neuigkeiten des russischen Büchermarkts. Mitgeteilt von W. Kenckel. <Vgl. Nr. 19, 21, 22, 73, 74, 102, 141, 183, ISS, ISS, 193, 194, 248 d. Bl.) Pg. -- St. Petersburg, M. - Moskau. P. s. -- Preis sehlt. Abramowitsch, N., Literarisch-kritische Skizzen. 1. Buch. Die schaffende Kraft und das Leben. 8°. 304 S. Pg. 1 R. 25 K. Adreßkalender des Kurländischen Gouvernements. 8". 309 S. Mitau. 1 R. 50 K. Adreßkalender der Landwirtschaftsgesellschaften. (Ergänzungen zum 1. u. 2. Teil.) 8". 132 S. Pg. P. f. Afanassjew, G-, Historische und wirtschaftliche Abhandlungen. Bd. I u. II. 8". 1054 S. m. 2 Portr. Kijew. 1 R. 50 K. Aichenwald, I., Puschkin 8°. 142 S. M. 80 K. — Silhouetten russischer Schriftsteller. Lfg. 1. 2. verm. u. verb- Ausl. 8°. 371 S. M. 2 R. 10 K. Akten und Dokumente zur Geschichte der Kijewschen Akademie. 2. Abteilg. (1721—1796.) Bd. V. Die Negierung der Kaiserin Katharina II. Der Kijewsche Metropolit Samuel Mislawskij. Mit Einleitung u. Anmerkungen von N. Petrow. 8°. 678 S. Kijew. 3 R. 50 K. 3. Aufl. *8". 486 S. mi/ 14 Jllustr M. 1 R. 50 K. Allemanow, D., und A. Swerew, Die byzantinischen Kirchen melodien für vierstimmigen gemischten Chor. 4". 13 S. M 75 K. Almanach des Gouvernements Plotzk für 1908. 16°. 311 S. Plock. 1 R. 25 K. Altertümer, Orientalische. Arbeiten der Orientalischen Kommission der Kaiserlichen Moskauer Archäologischen Gesellschaft. Bd. 3. Lfg. 2. 4°. 106 S. u. 113 Tafeln. Pg. P. f. ^8°. 404 S.' Pg.^ 1 R. 50 K. ^ Andrejew, L., Gesammelte Werke. Bd. 5. 8°. 280 S. u. Portr. Pg. 1 R. 25 K. Andriaschew, A., Lehrbuch der rationellen Bienenzucht, nebst Kalender und Tabellen. 7. Aufl. Mit Porträt und Lebens skizze des Verfassers. 8°. 554 S. Kijew. 1 R. 50 K. Anfragen in der Reichsduma, die Verwaltung Finnlands betreffend. 8». 306 S. Pg. 1 N. Annalen der Arbeiten der KaiserlichenArchäographischen Kommission im Jahre 1906. Lfg. 19. 8°. 544 S. Pg. 2 R. Lfg- 3. 8°. 28 S.g M. P. f. Arbeiten der Jaroslawschen gelehrten Archiv-Kommission. 5. Buch. Akten der Provinzialkanzlei von Uglitsch (1719—1726). 8°. 508 S. M. P. f. — der russischen entomologischen Gesellschaft in St. Petersburg. Bd. XXXVIII. N. 4. 8°. 866 S. mit 2 Tafeln Abbildgn. u- 25 Textillustrationen. Pg. 3 N. — Die, der ersten allrussischen Versammlung der praktischen Geo logen, vom 8.—16. Februar 1903 in St. Petersburg. 8". 653 S mit 16 Tafeln u. 43 Abbildgn. Pg. 8 N. — der kaiserlichen Petersburger Naturforschergesellschaft. Lfg. 2. Abteilung für Zoologie und Physiologie. 8°. 300 S. Mit Abbildgn. u. 4 Tafeln. Band XXXVIII. Pg. 2 N. 50 K. — der Abteilung Troitzko-Ssawsk der Amur-Sektion der Kaiserlich Russischen Geographischen Gesellschaft. Band IX. Lfg. 1. 8°. 87 S. Pg.' P. f. Arssenjewa, S., Erzählungen aus der Geschichte der westlichen Grenzländer Rußlands. Lfg. 1. Littauen und das baltische
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