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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090105
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190901056
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090105
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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122 Börsenblatt f. d Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. z, s. Januar 1909. belen, etwaige Veränderungen ihrer Stellungen dem Unter zeichneten rechtzeitig anzuzeigcn; die Fllhrung der Mitglieder liste wird dadurch wesentlich erleichtert. Berlin, den 2. Januar 1908. 3m Aufträge des Vorstnndes: Max Winckelmann Schatzmeister. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Kiiikktitkii dcs iltiilWi M- »»!> Lliniiklillciiljliiikls. 8 i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Laudkartenhandels sind an die I. C. Hin- richs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen gasse 2, sosort bei Erscheinen behuss Aufnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels«- im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegcn; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besonder», auf der Vegleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, ais die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 s. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden F-Kmat und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schristgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung ist gehalten, bei den Preisen die folgenden Vermerke beizufügen: a.n.: wenn in laufender Rechnung nur ein niedrigerer Rabatt als 25"/, gewährt wird. f: wenn ein Ladenpreis vom Verleger nicht genannt wird; die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung stellt dann ihrerseits einen Ladenpreis fest, der in der Regel um rund den dritten Teil höher sein soll, als der vom Verleger angesetzte Nettopreis, a.v.v.: wenn der Verleger ausdrücklich verlangt, daß nur der Nettopreis angegeben werde. bar: wenn der Verleger nur bar zu liefern erklärt. wenn die Firma des Einsenders dem Titel nicht aufgedruckt ist. u. vor dem Einbandpreis: wenn der Einband nicht oder nur verkürzt rabattiert wird, oder der Rabatt satz vom Verleger nicht mitgeteilt ist. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sic auf den Bcgleitsakturen vermerkt find, ebenfalls anzugebcn. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, die init unverändertem Texte, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem aus- gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 7. Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band re. bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auslagen, gieichvicl in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Literatur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 s. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurden; Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt worden sein, b) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache, welche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsenblattes finden, e) bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder komplett von neuem ausgegeben werden, ä) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung in diesem Zustande zugehen, e) Kommissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels ausgedruckter Firma, salls dieselben bereits
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