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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090105
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190901056
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090105
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-01
- Tag1909-01-05
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./V 3, 5. Januar 1908. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d Dtschn. Buchhandel. 123 einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind,*) k) Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selb ständigen Gegenstand des Handels bilden, z?) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen literarischen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktions kataloge), b) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder er läuternden Text, i) Musikalien, Ir) als Prämien unberechnete Bücher, Bilder u. s. w., l) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. verschiedene Arten Spiele), m) alle politischen Tagesblätter, o) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. 8 10. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerde weg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch aus Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Diese Bestimmungen gelten nur für die Ausnahme der Neuigkeiten im Börsenblatte. --»Z»-- Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen MiBttii des Wchtii MWkchliiMs. 8 i. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalien handels sind an Herrn Friedrich Hofmeister in Leipzig, Querstraße 13, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musi kalienhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Herr Friedrich Hofmeister haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments handlungen für die ihnen zergehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Originale vorliegen; einfache Titelcinsen- dungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgcsandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel ») Nur dem Verleger oder Kommissionsverleger einer Schrift steht das Recht zu, sie an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung zur Ausnahme des Titels einzusenden. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt dazu nicht. (Beschluß des Vor standes vom 6. November 1880.) Der I. C. tzinrichs'schen Buchhandlung steht das Recht zu, einen Nachweis sür Berechtigung zur Einsendung erbringen zu lassen. allmonatlich. Auf besonderen, auf der Begleitfaktur zu be zeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 Die Veröffentlichung des Verzeichnisses ersolgt in der Regel wöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingcsandten Neuigkeiten dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. 8 7. Zur Aufnahme sind berechtigt: n) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten; b) alle wichtigen zum Eingang in Deutschland berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 s- Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: a) Musikstücke von bloß lokalem Interesse; b) Kommissionsartikel, wenn die Firma des Einsenders auf dem Titel nicht gedruckt, oder wenn sie nur auf geklebt ist; o) Musikstücke, deren Text unzüchtigen Inhalts ist. 8 s. Verweigert Herr Friedrich Hofmeister in Leipzig die Aus nahme irgend eines Musikstückes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß sür das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch aus Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der Ntllizktilkii lics dcutW» KMaiM. 8 1- Alls Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen und des mit ihm in Verbindung stehenden ausländischen Kunst- Handels sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbe oereins in Leipzig, Buchgewerbehaus, sofort bei Erscheinen zur Aufnahme in das als Beilage zum Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel erscheinende Verzeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels» mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis- in einem Exemplar unverlangt ein- 17»
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