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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1909
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- Deutsch
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232 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 5. 8. Januar 1909. muß kräftig auf der Platte steheu und dabei doch so durchsichtig und klar wie Glas fein. Da nun die Aufnahme stets verkehrt auf der Platte steht und, wenn auf Zink übertragen, das rechts stehen würde, was links gehört, man also ein verkehrtes Bild er halten würde, so macht man die Aufnahme durch einen Spiegel oder ein Prisma. Man kann auch zur Aufnahme Platten be nutzen, bei denen man die Schicht von der Glasplatte abziehen kann. Diese Platten sind mit einer Kautschuklösung überzogen. Da diese sehr dünn ist, muß sie vor dem Abziehen mit Gelatine (mit Eisessig versetzt) übergossen werden. Nach dem Trocknen wird die Lösung an den Rändern eingeschnitten und behutsam abgezogen. Die Aufnahme wird dann auf eine sauber polierte Zinkplatte übertragen. Diese wird nochmals mit Schlemmkreide oder- feinstem Schmirgel abgerieben. Dann wird die Platte licht empfindlich gemacht: 200 A Wasser, 60 A Hühnereiweiß (gut zer rieben), 5 § Ammoniumlichtchromat und dazu so viel Ammonium lack, bis sich die Flüssigkeit strohgelb färbt. Das Lichtchromat ist die lichtempfindliche Substanz und hat die Eigenschaft, daß es sich nicht mehr in Wasser auflöst, wenn es mit obigen Substanzen vermengt dem Lichte ausgesetzt wird. Es gibt dafür natürlich auch noch andere Zusammensetzungen. Ist die Zinkplatte prä pariert, so wird die Schicht gleichmäßig auf die Platte verteilt. Dazu bedient man sich eines Schleuderapparates. Dann legt man die Zinkplatte in den Kopierrahmen und belichtet. Ein gutes Negativ belichtet in der Sonne 2 Minuten, im Schatten */2 bis 3/. Stunde. Bei elektrischem Licht (4 Bogenlampen, 40 Ampere) dauert der Prozeß 4 Minuten. Dann nimmt man die Kopie weg (auf der Platte ist noch nichts zu sehen) und überwalzt die ganze Zinkplatte gleichmäßig mit einem Hauch Buchdruckfarbe, legt sie in eine Wasserschale, und das Bild tritt sofort hervor. Jetzt nimmt man etwas Watte und überfährt unter Wasser damit die ganze Platte, bis das Bild rein und klar dasteht. Überall dort, wo das Licht hat einwirken können, bleibt die Farbe haften. Jetzt beginnt der Atzprozeß. Sie wird getrocknet und mit Asphaltlack eingestäubt, den die Farbe sofort aufnimmt und festhält. Der übrige Lack wird sauber wieder abgestäubt. Die Platte wird leicht erwärmt bis sich Farbe und Lack fest ver bunden haben. Fünf Minuten wird sie nun in einer l^prozen- tigen Salzsäurelösung geätzt. Man unterscheidet drei Atzperioden: 1. die Anätzung (diese bildet die eigentliche Druckfläche), 2. die Mitteltiefe und 3. die Tiefätzung. Ist die erste Ätzung, bzw. Anätzung gemacht, so wird die Platte mit Gummi arabicum eingerieben, getrocknet und mit dünner Farbe ein gerieben (stets in feuchtem Zustande), und zwar so, daß die Farbe nur die Atzränder umfaßt. Die Farbe darf an den Atzrändern nicht herunterfließen, aber die Ränder der ersten Atzung dürfen auch nicht bloßgelegt werden. Wird hier nicht richtig verfahren, so wird die Platte, wie ich schon weiter oben anführte, unterätzt. Durch immer schärfere Säuren ätzt man bis zur dritten Stufe. Nach den drei Tiefätzungen macht man drei Zurückätzungen. Bei letzterer arbeitet man umgekehrt, die Farbe zum Umwalzen streng und die Säuren schwächer. Die Zurück ätzung hat den Zweck, die scharfen Ätzränder wegzubringen. Man kann sie auch mit einem Stichel wegschneiden. Für jede Ätzung hat der Chemigraph sein besonderes Rezept; nimmt er einmal eine stärkere Säure, oder ätzt er zu lange, so ätzt er »unter«, wie der Fachausdruck heißt. Ist eine Platte unterätzt, so biegen sich die Ränder der Striche beim Druck abwärts oder brechen aus; werden sie zu stark angewärmt (am Fuße verbrannte Stellen), so werden sie brüchig, halten wenig Druck aus, drucken ungleich mäßig und unruhig. Der Drucker hat dann mit großen Schwierig keiten zu kämpfen. Von ihm wird saubere Arbeit verlangt. Schlecht ausgedruckte Bilder werden vom Buchhändler moniert. Er mag sich aber auch einmal seine Klischees ansehen, ehe er sie in die Druckerei gibt, ob da auch nichts fehlt. Die Klischeeanstalt macht die Probeabzüge auf das feinste Kunstdruckpapier; auf miuder- wertigem Papier soll der Drucker dann die gleichen Resultate hervorholen. Man kann auch die photographis t e Übertragung bei Strich ätzungen dann umgehen, wenn man die Zeichnung direkt auf die Zinkplatte zeichnet. Die Platte muß sauber von allem Fett ge reinigt werden, damit die lithographische Tusche gut hält. Es ist dies eine direkte Übertragung, wie wir sie beim Holzschnitt unter Faksimile-Holzschnitt und in der Lithographie unter Künstler- Lithographie oder Original-Steinzeichnung kennen. Übertragungen wir also an, von einer Umrahmung, in der viel Satz steht, soll ein Zinkklischee (Strich) gemacht werden, und zwar unter Um gehung der photographischen Übertragung. Die Umrahmung wird auf die Zink-platte direkt verkehrt gezeichnet. Der Satz wird in der Setzerei abgesetzt; davon wird auf der Tiegeldruckpresse ein guter Abzug mit Umdruckfarbe gemacht. Dieser Abzug wird werden, und zwar in der Arbeitsfolge, wie sie vorstehend be schrieben ist. Das direkte Zeichnen auf Zink wird aber wenig angewandt, weil die Arbeit eine zu mühselige ist. Bessere Arbeiten, wie litho graphische Briefköpfe (Gravuren), welche auf der Buchdruckpresse gedruckt werden sollen, und Landkarten werden vorher vom Litho graphen auf Stein gezeichnet, davon wird ein guter Abzug auf Umdruckpapier gemacht und dieser auf die Zinkplatte übertragen. Der Lithograph kann auf Stein besser und schärfer zeichnen als der Zeichner auf Papier. Und das haarscharfe Stehen der Linien und Orte bei den Landkarten ist ein wesentlicher Punkt. Nie kann diese Schärfe erreicht werden, wenn die Karte vorher nicht auf Stein gezeichnet wird. Man kann ja Landkarten auch auf der Steindruckpresse drucken, würde also die Herstellung der Zinkplatte sparen. Der Druck auf der Buchdruckpresse wird aber bei Land karten ein besserer, und man kann vor allen Dingen mehr liefern. Der Steindruck liefert vielleicht den Tag 4000 Drucke, die Buch druckpresse das doppelte. Auch passen die Karten auf der Buch druckpresse besser. Früher wurden diese Karten nur auf der Stein druckpresse gedruckt. Man sieht also, daß die Zinkographie nach und nach immer mehr in ihr Arbeitsfeld zieht. Die Zink- und Kupferklischees müssen in einem trockenen Raume aufbewahrt werden. Auf jeden Fall müssen sie auf der Bildseite eingefettet werden, da sie sonst oxydieren. Große Klischees mit Holzfuß legt man nicht, sondern stellt sie, da sie sich sonst werfen. Die Inventur am Sonntag. (Nachdruck verboten.) Die Frage, ob ein Handlungsgehilfe verpflichtet ist, an einer am Sonntag stattfindenden Jnventuraufnahme sich zu beteiligen, ist für Kaufleute von größtem Interesse, denn da der Warenbestand am Werktage infolge Kaufs und Verkaufs schwankt, so wird in der Regel der Sonntag zur Jnventuraufnahme verwendet. Man ist in Kaufmannskreisen der Ansicht, daß der Handlungsgehilfe ver pflichtet ist, an der Jnventuraufnahme am Sonntag sich zu be teiligen, und daß der Prinzipal berechtigt ist, den Handlungs gehilfen, der ohne Grund die Teilnahme an einer Inventur am Sonntag verweigert, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu entlassen. Auf die Sonntagsruhe kann sich der Handlungsgehilfe Bestimmungen über die Sonntagsruhe nicht für einen Sonntag gelten, an dem eine gesetzlich vorgeschriebene Inventur vorge nommen wird. Die Kaufmannschaft wird daher wohl mit einer Entscheidung der vierten Zivilkammer des Landgerichts I Berlin vom 24. März 1908 (mitgeteilt in der »Deutschen Juristenzeitung«, Nr. 23, S. 1352) nicht zufrieden sein, die ausgesprochen hat, daß ein Handlungs gehilfe, der die Teilnahme an einer Inventur am Sonntag ver weigert, nicht ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen werden kann. Der Entscheidung liegt folgender Fall zugrunde: Der Kläger war Reisender und Verkäufer der beklagten Firma. Er wurde von der Beklagten sofort entlassen, weil er trotz Aufforderung an einer Jnventuraufnahme an einem Sonntag nicht teilnahm. Der Kläger klagte sein Gehalt ein bis zum Ablauf der Kün digungsfrist; die Beklagte verweigerte jede Zahlung, weil sie in dem Verhalten des Klägers einen Grund zu sofortiger Enlassung erblickte. In erster Instanz entschied das Kaufmannsgericht, und zwar wies es, der Auffassung der Geschäftswelt Rechnung tragend, den
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