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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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694 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 13, 18. Januar 1909. Urkunden zur Verfügung stehen, so ist es keineswegs ausgeschlossen, daß bei seinem Tode oder aus sonstiger Ursache diese falschen Gemälde abermals als Originale verkauft werden können, was recht nette Zustände ergeben dürfte. Vor einigen Jahren bemerkte der bedeutende Landschafter der französischen Schule von 1830, die kaum ein paar Monate alt waren, Stiche Herstellen lassen, um ihre Echtheit damit zu beweisen. Ein pfiffiger Pariser erstand auf der Auktion eine auf Holz gemalte Studie von Eug. Fromentin, einen arabischen Falkner Holztafel zersägen und hatte nun eine leere Tafel mit dem amt lichen Stempel, die er schleunigst mit einem zweiten, unechten Falkner bemalen ließ. Derselbe gewandte Mann hatte ziemlich auf allen vier Seiten reichlich über den Rahmen hinaus um geschlagen war. Er sagte sich, daß, wenn ein Gemälde von 50 em 20 000 Franken kostet, ein solches von 65 ein 30 000 Franken von einem Maler in der Manier Bouguereaus ausfüllen. In Chicago, wo viele Bilder dieses Meisters abgesetzt wurden, ist diese Vergrößerung jedenfalls nicht bemerkt worden. Einmal wurde dieser schlaue Fälscher aber doch erwischt. Er hatte eine in sehr schlechtem Zustande befindliche Landschaft mit Brücke von Constable erworben, sie restaurieren lassen und beinahe verkauft, als der Käufer bemerkte, daß sich die Brücke im Wasser nicht richtig widerspiegelte. Der Restaurator hatte nämlich die Zeichnung des Brückengeländers verändert, aber vergessen, auch die Spiegelung desselben im Wasser zu verändern. Ein anderer Fälscher hatte eine stillende Bäuerin mit dem Namen Millets und der Jahreszahl 1841 signiert und an ein staatliches französisches Museum verkauft. Die Kritik wies aber dieses angebliche Jugend werk Millets als Fälschung nach, da Millet erst 1849 seine erste Diese und verschiedene andere Fälschungsgeschichten erzählt Paul Eudel in seinen interessanten, jedem Sammler unentbehr lichen Werken: »1-6 Iruqua^e« und »'I'ruoZ et Iruqueur««. Auch Th. v. Frimmel kommt in seinem Handbuch der Gemäldekunde (Leipzig, I. I. Weber) wiederhott auf die verschiedenen Bilder fälschungen zu sprechen. Der von Eudel gemachte Vorschlag, daß sich die Käufer von modernen Gemälden vom Verkäufer stets eine Garantie dafür geben lassen sollten, daß das betreffende Bild wirklich von dem angegebenen Künstler herstamme, wird sich nur schwer und nur ausnahmsweise ausführen lassen. Ebenso schwierig dürfte es sein, von dem Künstler selbst oder von seinen etwaigen Angehörigen genügende Auskunft über die Echtheit des betreffenden Bildes zu erlangen. Wenn Eudel vorschlägt, daß sich die Künstler vereinigen sollten, daß dieser Verein ein Verzeichnis der Werke jedes Künstlers führen und den Sammlern und Käufern Aus kunft darüber geben sollte, so wäre dies sehr erwünscht. Ob aber eine solche Vereinigung je zustande kommen wird, ist äußerst fraglich. Fr. I. Klee meier. Kleine Mitteilungen. * Bestimmungen über den buchhändlerischen Verkehr mit der Ltadtbibliothek zu Frankfurt am Main. — Die nachfolgenden abgeänderten Bestimmungen sind nach erfolgter Genehmigung des Magistrats-Deputierten zur Stadtbibliothek von nun an für den buchhändlerischen Verkehr mit der Stadtbiblio thek zu Frankfurt am Main in Geltung. Die seitherigen Be stimmungen vom 1. Juni 1907 sind außer Kraft getreten. I. Bestellte Werke. Fortsetzungen. Neuigkeiten. 1. Die von der Stadtbibliothek für feste Rechnung oder zur Ansicht bestellten Werke sind mit möglichster Beschleunigung zu beschaffen. Sollte die Lieferung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Empfang der Bestellung ausführbar sein, so ist die Stadtbibliothek rechtzeitig hiervon zu benachrichtigen. 2. Der pünktlichen Lieferung der Fortsetzungen ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden; namentlich ist dafür zu sorgen, daß der Medizin, sofort nach Erscheinen erwünscht. 4. Die Ablieferung aller Sendungen hat am Montag vor mittag zwischen 10 und 1 Uhr zu erfolgen, die Abholung der nicht behaltenen Neuigkeiten am Donnerstag während derselben Stunden. Fällt auf einen dieser Tage ein Festtag, so findet die Ablieferung oder Abholung an dem darauffolgenden Tage statt. II. Begleitnoten. 1. Ansichtssachen, gleichviel, ob verlangt oder nicht, einer seits und festbestellte Werke einschließlich der Fortsetzungen andrerseits sind in gesonderten Paketen einzusenden und auf gesonderten Begleitnoten, die für Ansichtssachen doppelt auszu fertigen sind, zu verzeichnen. 2. Bei der Lieferung festbestellter Werke und Fortsetzungen ist darauf zu achten, daß alle oder doch tunlichst viele am gleichen Tag gelieferte Sendungen zu einem Paket vereinigt und dem gemäß auf einer Begleitnote aufgeführt werden. Auf den Be gleitnoten ist anzugeben, ob die Sendung auf feste Bestellung oder zur Ansicht erfolgt; geschieht die Ansichtssendung auf Ver- 3. Die Preise der Bücher sind, insofern es sich um Artikel handelt, auf welche die Stadtbibliothek Rabatt zu beanspruchen hat (vgl. Abschnitt HI), bei jedem einzelnen Werke »ordinär« und »netto« anzugeben. Bei Netto-Artikeln ist die Bezeichnung »netto« ausdrücklich hinzuzufügen. 4. Die Berechnung von Zeitschriften hat, sofern nicht die Hefte einzeln berechnet werden, mit der ersten Nummer des Jahrgangs oder Bandes pro komplett, d. h. für den ganzen Jahrgang oder Band zu erfolgen. 5. Bei der Berechnung ausländischer Zeitschriften ist der sogenannte Union-Preis, d. h. der Preis, der von deren Ver legern für die Abonnenten im Gebiete des Weltpostvereins fest gesetzt ist, zu gründe zu legen und hierbei der Franc und die Lira mit je 80 H, der Shilling mit 1 und der Dollar mit 4^2 30netto anzusetzen. Die gleiche Umrechnung der Währungen tritt bei ausländischen Büchern ein. III. Rabattgewährung. 1. Die Stadtbibliothek beansprucht von allen im deutschen Buchhandel erschienenen, nicht antiquarisch gelieferten Büchern, sowie von periodischen Schriften des deutschen Buchhandels, deren Hefte einzeln berechnet werden oder die jährlich höchstens 12mal erscheinen, einen Rabatt von 5"/o vom Ladenpreis, für welchen das Hinrichssche Bücherverzeichnis als maßgebend gilt. Bruchteile von Pfennigen werden hierbei zu gunsten des Lieferanten abgerundet, so daß beispielsweise für 1.50 ^ ordinär 1.43 netto anzusetzen ist. Auf Artikel, die der Verleger mit weniger als 25",g rabattiert, beansprucht die Stadtbibliothek keinen Rabatt. 2. Die Portokosten für unverlangte Ansichtssendungen fallen bei Ansichtssendungen, die sie erbeten, aber nicht behalten hat, das Porto für Her- und Rücksendung. Werden aus einer von der Bibliothek bestellten Ansichtssendung Bücher im Werte von 20 ^ und höher behalten, so trägt die Bibliothek die Kosten für die Rücksendung des Nichtbehaltenen; bei Entnahme im Betrage von weniger als 20 übernimmt sie sämtliche Portokosten. 3. Auf antiquarisch gelieferte Werke ist, soweit nicht im ein zelnen Falle andere Vereinbarung getroffen wird, ein Rabatt von 10 Prozent zu gewähren. Außerdem beansprucht die Stadtbiblio- thek bei antiquarischen Lieferungen im Betrag von 20 ^ an 1. Die Rechnungen werden in der Regel monatlich eingefor dert. Die hierfür vorgeschriebenen Formulare sind bei dem Rat hauspförtner Gleiber, Limpurgergasse 6, erhältlich.
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