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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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696 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 13, 18. Januar 1909. bei einem abwechslungsreichen Programm, bei geist-und humor vollen Vorträgen und stimmungsvollen musikalischen Darbietungen aus dem Kollegenkreise. Der Höhepunkt des Festes war die Be scherung. Keiner ging, dank der Opferwilligkeit unserer Herren Verleger, leer dabei aus. Den hochgeehrten einheimischen Firmen Jos. Scholz und Heinrich Althalls, ferner den Firmen Nich. Bong, Concordia und Grote, Berlin, Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart, Albert Langen und Verlag der Jugend in München auch hier durch nochmals verbindlichen Dank für ihre freundlichen Spenden! — Der Mainzer Kollegenschaft ist seit langem kein so schönes, gelungenes Fest geboten worden. Keiner, der nicht in frohester Stimmung in den frühen Morgenstunden des Sonntags heim wärts zog. Diese schöne Feier, die von kollegialem Geiste im Kreise der hiesigen Gehilfen ein gutes Zeugnis gab, bietet die! besten Aussichten für das Gelingen des im April geplanten 33. Stiftungsfestes, zu dem schon jetzt alle ehemaligen Disponenden Mitglieder freundlichst eingeladcn werden. Dünger. ^Sängerrundc Lchimmelklub , Stuttgart. — Aus Stutt gart wird uns geschrieben: Gönner am Sonntag, den 3. Januar 1909 in den Sälen der »Uhlandshöhe« bei ihrer Weihnachtsfeier. Gegen 4 Uhr nach mittags zogen in Scharen die sangeslustigen und gesangliebenden Kollegen nebst Angehörigen, groß und klein, den eine prachtvolle schmückt. Insbesondere machte der auch diesmal wieder prächtig ausgestattete Gabentempel einen freundlichen verheißungs- vollen Eindruck. Das Programm war sorgfältig und vielseitig zusammengestellt. Frau Konzertsängerin Frida Münch (Sopran) trug in Begleitung der Herren W. Diefenbach (Violine) und A. Griesinger (Klavier) die Lieder »Der Spielmann« von in vollendeter Weise vor. Herr Hans Münch brachte mit einigen humoristischen Stücken die Anwesenden in heitere Stimmung. Besonderen Anklang fand jedoch die von letzterem zusammengestellte Weihnachtsszene, von einer Reihe kleinerer und größerer Kinder ausgeführt. Die Szene, die den Weihnachts traum zweier im Wald verirrten Kinder verbildlichte, war er greifend geschrieben, so daß sie die Herzen vieler erweichte und zu Tränen rührte. Auch das Trio, die Herren W. Diefenbach (Violine), R. Krey (Cello) und K. Gutknecht, boten Vorzügliches Herrn Reallehrer Höschele, von der »Sängerrunde Schimmelklub« frisch und gut zu Gehör gebracht wurden, erwähnt. Nach Abwicklung des Programms hielt ein Tänzchen die Tanzlustigen noch geraume Zeit in fröhlicher Unterhaltung bei sammen. Gegen Schluß hin erhob sich aus der Mitte der Kollegen Herr W. Pohl, um dem Vorstand, insbesondere aber dem I. Vorsitzenden, Herrn Anton Glaser, sowie allen denen, die zum Gelingen der Feier das ihrige beigetragen hatten, in warmen Worten Dank auszusprechen. An dieser Stelle sei auch herzlicher Dank gesagt allen den Herren Verlegern, die in gütigster Weise zu dem Gabentische beigesteuert haben. * Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler: kupiere kür ^Verllllrnolr, un83,t>inisrt. UustergLiuiuluuA (Nr. 1) In einem dauerhaften Kasten findet man fünf Mappen mit verschiedenen Mustern von Werkdruckpapieren: holzfrei, maschinenglatt — ffein holzfrei — fein holzfrei, maschinen glatt — mittelfein, maschiuenglatt, Velin und gerippt — und Büttendruck-Papiere, holzfrei, imitiert und echt. Gegen die sonst übliche Form des Musterbuches (mit einzelnen Blättern) bietet die vorliegende Sammlung den Vorteil, daß man von jeder Sorte ein größeres Muster im richtigen Format vor sich hat, wie das betreffende Papier Verwendung findet. Zum Beweise der Zweckmäßigkeit und Güte der einzelnen Papiere sind die meisten der Proben mit Entwürfen bedruckt berücksichtigt. Diese Probedrucke werden daher dem Ver leger die Auswahl des Papiers wesentlich erleichtern, ihm wohl auch zuweilen Anregung für eine eigenartige Aus- Personalnochrichten. * Nudolf Palme 1-. — Der durch seine Kompositionen und Sammlungen für Männerchor im Musik- und Buchhandel bestens bekannte Musikdirektor Professor Rudolf Palme, Organist an der Heiligen-Geist-Kirche in Magdeburg ist nach schwerem Leiden gestorben. Von seinen Werken seien hier folgende genannt: Auswahl von Chorstücken für Gymnasial- und Nealschulchöre — Feierklänge — 60 zweistimmige kirchliche Festgesänge — Festglocken I. II. — 45 Festmotetten und religiöse Festgesänge — 46 Festmotetten und Deutsches Liederbuch für gemischten Chor — Liederbuch für deutsche Jünglingsvereine — Liederstrauß (2 Hfte.) — 88 Motetten und geistliche Gesänge — Theoretisch-praktische Orgelschule — Psalmen- und Harfenklänge — Sang und Klang — Der kirchliche Sängerchor — Deutscher Sängerschatz — Sangeslust — Scherz und Humor (Männerchöre) — Das Orgelregistrieren im öffentlichen Gottesdienst. Sprechsaal. Unerlaubte Firmennamen. (Vgl ISV8 Nr. SSI d. Bl.> Im Anschluß an diesen meinen Artikel möchte ich in der An nahme, daß es für die Leser des Börsenblatts Interesse hat, und weil ich weiß, daß aus Unkenntnis viel dagegen gesündigt wird und ein unberechenbarer Schaden erwachsen kann, noch einige Erläuterungen geben. Ich verweise dazu auch auf eine Kammergerichtsentscheidung, die in der Zeitschrift »Das Recht« Um einen Fall anzuführen, wie er häufiger vorkommt: Müller kauft von Schulze, der nicht handelsgerichtlich ein getragen ist, das Geschäft und firmiert: Schulze Nachf. Inhaber Müller. Dies ist ungesetzlich. Dem Handwerker und Minderkaufmann, die sich nicht in das Vollkaufleuten unterscheiden, daß sie sich im gewerblichen Leben nur ihres bürgerlichen Namens bedienen dürfen. Dieser Name ist keine Firma und kann daher nicht mit übertragen werden. Behandelt der Nachfolger den bürgerlichen Nameu seines Vorgängers als kaufmännischen Namen, so ist der Register richter berechtigt, einzuschreiten und Ordnungsstrafen bis zu 300 in jedem Einzelfalle zu verhängen, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird. Ungesetzlich sind auch Sammelnamen, allgemeine Bezeich nungen, wie »Architektur-Verlag«, »Buchhandlung für Export« oder ähnliche. Solche dürfen und können nicht in das Handels register eingetragen werden; sie sind nur dann berechtigt, wenn sie schon vor dem 1. Januar 1900 eingetragen waren. Aus diesem Grunde sind solche Bezeichnungen ebensowenig über tragbar, und der Handelsrichter kann ebenfalls gegen die Führung solcher Firmenbezeichnungen einschreitcn, muß es sogar, wenn sie zu seiner Kenntnis kommt, und verhängt Strafe für jeden Fall der Weiterführung. Im übrigen beziehe ich mich auf den oben angeführten früheren Artikel und möchte jungen Anfängern oder denen, die sich etablieren wollen oder ein Geschäft zu übernehmen wünschen, dringend empfehlen, sich über die Materie genau zu unterrichten, da Unkenntnis des Gesetzes auch in diesem Falle nicht vor Strafe und Schaden schützt. Stettin. Otto Carius.
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