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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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742 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 14, 19. Januar 1909. Ltto Tobies in Leipzig. 781 *Donner: Die Haftung für Automobilfchäden. Ca. 2 Union Deutsche Berlagsgesellschaft in Stnttgart. 774/75 *Jm Wandel der Jahrtausende. Herausgegeben von Wirth. 48 Lfgn. Je 50 -Z. Verlag des Evangelischen Bundes in Halle a. S. 750 Kühn: Haeckels Monismus eine Gefahr für unser Volk. 75 Pollack: Zur Entwicklung des katholischen Ordenswesens im Deutschen Reich. 50 «H. Wolfs, Religion und Politik. 60 H. Verlag des Katholischen Pretzvereins in Linz. 757 Stingeder: »Die brennendste aller Lebensfragen« oder »Das Geheimnis unserer Auserwählung im Lichte des Kreuzes«. 6. Auflage. 90 H. — Gottes Antwort auf die brennendste aller Lebensfragen. 1 ^ 30 H. — Das Gesetz der zwei Tafeln. 1 ^ 85 -Z. Berlagsanstalt Buntdruck G. m. b. H. in Berlin. v 4 *Ois l'rau unck ibrs 2sid 1909. Hskd 1. 50 Viertelsällriieb 1 .tt 50 Otto Wigand m. b. H. in Leipzig. 772 NeneelibsitLrüele 1909. 3ekt 1/2. 1 ^ 20 sübrliell 6 Carl Winters Nniversitätsbuchhandlung in Heidelberg. 778 Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts zu Hohensalza vom 6. Januar 1909 ist die Beschlagnahme der No. 41 der in Warschau im Verlage von Wladislaus Büchner erscheinenden Zeitschrift »Nueba« (»Die Fliege«) auf Grund der §8 96, 41, 42 St.-G -Bs. angeordnet. Bromberg, 12. Januar 1909. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2987 vom 16. Januar 1909.) Nichtamtlicher Teil. Zum Entwurf eines Anzeigensteuer-Gesetzes. <Bgl. 1968 Nr. 262. 263. 264, 266, 270, 271, 273, 276, 277, 280, 282, 283, 284, 286, 287, 28g, 292, 293, 294, 29g; lno» Nr. 7, 10 d. Bl.) Eingabe des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu dem Entwurf eines Anzeigensteuer-Gesetzes. An denhohen Deutschen Reichstag, Berlin. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig hat die satzungsgemäße Pslicht, die Interessen aller Zweige des Buchhandels und ihrer Angehörigen im weitesten Umsang zu vertreten. Deren beson dere Vertretungen haben bereits in Eingaben an den Hohen Reichstag aus die Bedenken, die gegen eine Anzeigensteucr über haupt und gegen den von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Anzeigensteuergesetzes insbesondere zu erheben sind, in ein gehender Weise und mit treffenden Begründungen hingewiesen. Ferner sind auch in der Presse die Bedeutung, die Wirkung und die Schwierigkeiten der Erhebung der geplanten Steuer aus führlich und fast einmütig in ablehnendem Sinn behandelt worden. Trotzdem möchte der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand es nicht unterlassen, auch seinerseits aus die großen Bedenken hinzuweisen, die eine Jnseratensteuer als eine schwere Gefahr für den ge samten Zeitungs- und Zeitschristen-Verlagsbuchhandel erscheinen lassen. Soweit der Entwurs des Anzeigensteuergesetzes eine beson dere Besteuerung der Erzeugnisse der Buchdruckpresse vorsieht, steht er zunächst in Widerspruch mit § 30 Abs. 4 des Reichspreß- gcsetzcs vom 7. Mai 1874) diese Bestimmung müßte deshalb ausgehoben werden. Nicht ohne Grund ist ihre Ausnahme in das Reichspreßgesetz seinerzeit ersolgt. Ter damalige Reichstag war überzeugt davon, daß nur bei völliger Freiheit die Presse ihren verschiedenen Aufgaben gerecht werden könne, und daß sie dabei einer gesicherten materiellen Grundlage bedürfe, die ihr die Unabhängigkeit und Freiheit gewährleiste. Nach dem Wortlaut des 8 1 des Anzeigeusteuergesetzent- wurses trifft die Steuer für Einrückungen nicht nur Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch Kataloge, Kalender, Kursbücher, Adreßbücher und ähnliche Werke, sofern sie überhaupt nur mit Aussicht aus ein periodisches Erscheinen, wenn auch in unbestimmten Fristen, veröffentlicht werden. In de» folgen den Darlegungen sehen wir von den politischen Zeitungen ab, weil diese nicht Gegenstand des Buchhandels sind, und beschränken uns aus diejenigen periodischen Erzeugnisse der Presse, die von diesem verbreitet werden. Es handelt sich hier in den meisten Fällen um Zeitschriften, die wöchentlich ein mal und seltener erscheinen, um Kalender usw., und darum werden wir uns im wesentlichen mit dem in dem Gesetzentwurf vor gesehenen Steuersatz von 10 Prozent der Einnahmen aus An zeigen zu beschäftigen haben. Wenn in der Begründung zu dem Gesetzentwurf gesagt wird, das Annoncen- und Reklamewesen habe mit dem, was unter dem Namen »Presse« verstanden wird, ursächlich nichts zu tun, so widerspricht diese Behauptung der allgemein bekannten Tat sache, daß die politischen Zeitungen und der bei weitem größte Teil aller Zeitschriften, Kalender und ähnlichen Publikationen nur durch die Einnahmen aus den Anzeigen bestehen können, weil der Abonnementspreis die Herstellungskosten nicht decken und dazu noch einen Gewinn erbringen kan». Werden diese Einnahmen ver ringert, so werden den Zeitschriften die Mittel zur Ausgestaltung ihres redaktionellen Inhaltes entzogen, und die unausbleibliche Folge wird ein Sinken des literarischen und künstlerischen Niveaus der Zeitschriften sein. Das Fortbestehen solcher Zeitschriften und anderer periodischen Unternehmungen aber, die nur einen geringen oder gar keinen Gewinn bringen, wird durch eine Ver- kllrzung der Einnahmen aus Anzeigen überhaupt in Frage ge stellt werden. Es erscheint hiernach ganz untunlich, den In seratenteil als etwas für sich bestehendes anzusehen und ihn besteuern zu wollen, ohne dabei die geschäftlichen Verhältnisse des ganzen Unternehmens, zu dem er gehört, zu berücksichtigen. Nun soll nach dem Gesetzentwurf zwar nicht der Verleger sondern der Inserent die Steuer tragen, für deren richtige Zah- lung aber der Verleger haftbar bleibt. Jeder, der auch nur einige Erfahrung im geschäftlichen Leben besitzt, weiß, daß eine Ab wälzung der Steuer auf die Anzeigenden in den meisten Fällen unausführbar sein wird. Die größeren Geschäfte, und auf diese kommt es doch in erster Reihe an, werden mit aller Krast wider streben, und die Konkurrenz der Zeitschriften wird zum Nach geben zwingen, um diese wichtigsten Kunden nicht zu verlieren. Nur die wenigsten Zeitschriften erfreuen sich einer solchen Mo nopolstellung, daß der Inserent auf sie angewiesen ist. In den meisten Fällen wird er sich schließlich der Zeitschrift zuwenden, die ihm bei der gleichen Wirkung der Anzeigen die günstigsten Jnsertionsbedingungeu bietet) es wird ein Konkurrenzkampf schärfster Art hervorgerufen werden, und die Großen und Starken werden darin die Sieger bleiben, während die Kleinen und
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