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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1909
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- Deutsch
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- Saxonica
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16, 21, Januar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn, Buchhandel. 8.11 1.50 Dollar-Romane als Loikartikel mit 79 Cents anzubieten; seine Kolikurrenten ermäßigten ihrerseits den Preis auf 69 und 59 Cents, obwohl der billigste Preis bei Abnahme von mindestens 1000 Exem plaren beim Verleger nie weniger als 79 Cents war, während bei kleineren Bezügen der Buchhändler 81 bis 90 Cents bezahlte. Neben dieser Festlegung des Kundenrabatts versuchte man die Schwierigkeit noch ans anderem Wege zu überwinden, indem die Verleger, dem Beispiele Englands folgend, gewisse, hauptsächlich wissenschaftliche Werke zullst-Preisen Herausgaben, auf die seitens der Sortimenter nur 10^h Kundenrabatt an Bibliotheken, Geistliche, Lehrer und Studenten gegeben werden durfte und aus welche die Verleger selbst nur Mund 25^h Rabatt gaben. Zu beachten ist jedoch, daß als Hst Looks bisher fast ausschließlich Werke veröffentlicht wurden, die einen stetigen, meist langsamen Absatz haben. Diese vorbeschriebenen Maßnahmen wurden nun in jüngster Zeit in Frage gestellt durch die vielfachen Untersuchungen gegen Trusts. Da die Antitrustgesetzgebung der Bereinigten Staaten jede Vereinigung von Produzenten, in diesem Falle der Verleger, als Verschwörung und Handelsbeschränkung betrachtet — was in einigen Urteilen des Jahres 1906 zum Ausdruck kam — so sah sich die Lublislisrs'^.ssooiatiou genötigt, in ihrer Versammlung vom 9. Januar 1907 ihre früher gefaßten Beschlüsse betreffend die Aus- rechterhaltung des Kundenrabatts auszuheben und sie für die Zukunft in dis Form einer »Empfehlung« für Verleger und Sortimenter zu kleiden, deren Ausführung dem einzelnen über lassen sei. Praktisch ändert das wenig an der Sachlage, solange der einzelne Verleger seine Lieferungen an »Schleudere!« sperrt, nur ist anzunehmen, daß im Eifer der Konkurrenz das nicht immer geschieht. Die Hauptpunkte dieser zu Empfehlungen degradierten Bestimmungen sind die folgenden: 1. Die Mitglieder der American Lublistrers' ^ssoeiatiou kommen überein, daß alle von ihnen »ach dem 1. Januar 1907 herausgegebenen (o;>vicht>i - Bücher, abgesehen von Schul-, Sub skriptions- und sonstigen Büchern, die nicht im Handel Vertrieben werden, und ebenso nachErmessen neue Auflagen, Belletristik und Jugendschriften, zu Net-Preisen herausgegeben werden. Der Preis sollte auf dem Umschlag vermerkt sein. 2. Den Mitgliedern der American OuOIisiuns' Lssosiation wird empfohlen, nur an solche Buchhändler zu liefern, die den Ladenpreis bis ein Jahr nach Erscheinen des Werkes aufrecht erhalten. 3. Auf l'opvriglit-Belletnstik und Jugendschristen ohne Miet preis sollten die Buchhändler höchstens 28HH Kundenrabatt geben. 4. An Bibliotheken, d. h. solche Institute, zu denen der Eintritt entweder frei ist oder gegen jährliche Abonnementszahlung erlangt wird, sollte ein Rabatt von 10HH aus Hst Looks und von 3N/gtzh auf Ooxz-rigbt-Belletristik und Jugendschriften gegeben werden. 5. Alle empfohlenen Maßregeln sollen nach Ablauf eines Jahres vom Datum des Erscheinens des Buches hinfällig sein. 6. Die Nichtbeachtung der empfohlenen Maßregeln ist straflos. Über die Frage der sogenannten Lsbincks, d. h. der billigen Volksausgaben von bereits erschienenen Werken, haben die ameri kanischen Verleger das Abkommen getroffen, diese nicht früher als zwei Jahre nach Erscheinen der regulären Ausgabe auf den Markt zu bringen, um soviel als möglich zu vermeiden, daß der Sortimenter noch unverkaufte Exemplare daliegen habe, wie es meistens der Fall ist, wenn die Volksausgabe einige Monate nach der ersten erscheint. Daß auch beim amerikanischen Sortimenter der Appetit beim Essen sich einstellt, beweist ein Beschluß der Generalversammlung der 4»msrieau Looksslters'^ssoeiation, der die Verleger ersuchte, in Zukunft auch alle Belletristik mit Hst-Preisen zu veröffentlichen und z. B. die bisher zu 1.50 Dollar herausgegebenen Werke zu 1.20 Dollar ust heranszugeben; weiter wünschten sie, daß ihnen aus alle Net-Looks ein Minimalrabatt von 30U gewährt werde. Beides wurde von der Lmerioau kublisbers' ä-ssoviation als vorläufig undurchführbar bezeichnet. Die Schwierigkeit des einheitlichen Ladenpreises für ein großes Land mit sehr entlegenen Provinzen findet in den Vereinigten Staaten eine gute Illustration. Während heute, und das vielleicht nur unter dem Zwang der Verhältnisse, in New Park der 1.50 Dollar- Roman sehr selten über dem Minimalladenpreis von 1.08 Dollar verkauft wird, steigt der Verkaufspreis beim Fortschreiten nach Westen, bis er in San Francisco in seltenen Fällen 1.10 Dollar (wahrscheinlich für dort verlegte Werke) meist 1.25 Dollar und 1.35 Dollar und oft 1.50 Dollar beträgt. Angesichts dieser Tatsache, die wohl den Schluß zuläßt, daß der kalifornische Sortimenter ungefähr 20HH Rabatt für Bersendungsunkosten aufwenden muß, ist nicht einzusehen, wie dieser nun in der Lage sein soll, etwa den Ladenpreis der Net Looks einzuhalten; man darf wohl annehmen, daß er genötigt sein wird, über dem Hst-Preise zu verkaufen. In den östlichen Staaten ist der im Net Look-Rabatt liegende höhere Gewinn für den Sortimenter wieder dadurch reduziert worden, daß einige nunmehr die Portokosten bei Versendung tragen. Der direkte Vertrieb der Verleger an das Publikum kann sich mit dem durch die Sortimenter wohl messen. Oft hat der Verleger am Ort seiner Niederlassung selbst einen offenen Laden, er ist also selbst Sortimenter; dann ist von großer Wichtigkeit der Vertrieb durch die Post, der in vielen Fällen durch billige Reklame in einer eigenen Zeitschrift gefördert wird. Eine einzelne Berlagsfirma, voubleckn^, Lage L Oo. hat an nicht weniger als 50 000 Privat kunden direkt geliefert und bietet in Inseraten dem Publikum kostenfreie Auswahlsendungen an, allerdings ohne Kundenrabatt. Auch an Universitäten, Schulen und Bibliotheken liefert der Ver leger nicht selten direkt, und daneben vertreibt er in weitgehendstem Maße größere Werke durch einen gut entwickelten Reisebuchhandel, der allerdings in manchen Fällen auch durch Spezialgeschäfte betrieben wird. Der Verkehr der amerikanischen Buchhändler mit den Ver legern ist ein verhältnismäßig schwieriger. Bücher werden fast ohne Ausnahme auf feste Rechnung gekauft, während bei den meisten Zeitschriften und Zeitungen ein Remissionsrecht besteht. Deshalb lassen Buchhändler vorsichtigerweise nur wenig kommen, in der Hauptsache nur diejenigen Bücher, die bei ihnen bestellt worden sind. Wenn nicht gerade Schulbücher in Betracht kommen, ergibt das naturgemäß nur kleine Pakete und bei den großen Ent fernungen relativ große Frachtspesen. Die Lage wird deshalb noch ungünstiger, weil fast der gesamte Schulbuchhandel von der American Look (om;»nnv und einigen weniger bedeutenden Rivalen besorgt wird. Diese Sachlage hat wesentlich zur Entwick lung des noch zu besprechenden Großsortiments beigetragen. Zu den Konkurrenten des Sortiments sind weiter noch zu zählen über 60 gelehrte Gesellschaften, die sich mehr oder weniger mit dem Vertrieb wissenschaftlicher Literatur befassen. Die meisten der Verleger sind in einer der Zentralen ansässig, und an den anderen übernimmt das Grossosortiment ihre Ver tretung. Konditionslieserungen sind nur als Ausnahmefälle anzutreffen; kleine Versuche hatten nicht sehr ermutigende Resultate, und das Lubliskers' IVeekh- erklärte sich 1907 gegen dieses System. Der Buchverlag der Vereinigten Staaten hat als Zentren die Städte New Pork, Philadelphia, Boston, Washington, Chicago und San Francisco; in nicht wenigen Fällen ist mit ihm gleich zeitig der Verlag einer oder mehrerer Zeitschriften verbunden. Da der amerikanische Buchhandel mit sehr großen Entfernungen zu rechnen hat, so tritt bei ihm das Bedürfnis nach einet Zusammen fassung der einzelnen Bestellungen zwecks gemeinsamer Versen dung ganz besonders hervor. Zuerst dienten diesem Zwecke die einzelnen Verleger, welche für ihre festen Kunden ein Lager ein getauschter Bücher hielten und etwa fehlende jederzeit beschafften, derart, daß jeder Buchhändler nur mit einem Berlagshause Ili»
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