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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1909
- Sprache
- Deutsch
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23, 29. Januar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1249 L. Starrtord in London. Keane, 8., ^sia: Vol. II. Loutkern and Gestern ^sia. 8". 15 sk. 1. I'. Hnxvin in London. Daldel, 1., ki^k like in tke kar 8ask: skort stories. 8". 6 8k. Französische Literatur. k'. ^.loan in karis. 6ide, 6K. ete., 1s droit de Areve. 8". 6 kr. „^nnalss polLtitznsg" in karis. Nar^uerikte, V., Io xet.it roi d'ornkre. 18°. 3 kr. 50 o. OK. RsranAsr in karis. ^Vövs, 1,., Dlastieite et resistanes de8 rnateriaux. 8°. 13 kr. 50 e. Oairnrinn-Lsvzr in k>ar!s. Okantepleurs, 6., 1a kolle ki8toire de Dridoline. 18°. 3 kr. 50 o. Oolin in 8ari8. Denis, 1s Dr^sil an XXe siede. 18°. 3 kr. 60 o. Dowkre, R.., la xetite Don Huiekotte. 18°. 3 kr. 50 o. 16°. 3 'kr. 60 des transxorts xrrr oinnikus automobiles. L. ^28^6116 in Dari3. Dernstein, 8., Israel. Diöee en trois aetes. 18°. 3 kr. 50 e. Entwurf eines neuen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.*) Erste Beratung im Deutschen Reichstag. 25. Januar 1909. (Nach dem Bericht im Deutschen Reichsanzeiger.) Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg: Meine Herren! Mit der Vorlage des Entwurfs zu einem neuen Wettbewerbsgesetze erfüllen die verbündeten Regierungen einen aus den Kreisen unseres wirtschaftlichen Mittelstandes lebhaft laut gewordenen Wunsch, der auch bei den Vertretern der verschiedensten Parteien des Reichstags Widerhall gefunden und sich in mannig fachen Resolutionen verdichtet hat. Daß das alte Wettbewerbs gesetz nicht all die Hoffnungen erfüllt hat, die man bei seinem Erlaß an es knüpfte — darüber herrscht, glaube ick), Einstimmigkeit. Dagegen mag man über die Gründe verschiedener Ansicht gewesen sein. Ein Teil hat die Schuld einer unvollkommenen Handhabung des Gesetzes zugeschoben, während ein anderer Teil, und zwar namentlich die kleineren und mittleren Interessenten, gedrängt und gedrückt von dem Konkurrenzkampf mit den großen Geschälten, neue detaillierte Reglementierungsvorschriften in weitestem Um fange gegen jegliche Form des Mißbrauchs im Wirtschaftsleben forderten. Neuerdings scheint mir eine wesentliche Klärung in diesem Widerstreit der Ansichten eingetreten zu sein, und zu ihr hat gewiß nicht wenig beigetragen, daß im vorigen Jahre ein vorläufiger Gesetzentwurf der Kritik der Beteiligten unterbreitet worden ist. Man wird sagen dürfen, es wird gegenwärtig wohl allseitig anerkannt, daß das geltende Gesetz schädliche Lücken auf weist, die nur im Wege der Legislative ausgefüllt werden können, deren Ausfüllung aber im Interesse unseres wirtschaftlichen Lebens eine dringliche geworden ist. Auf der anderen Seite ist man mit seinen Forderungen nach neuen Vorschriften zurückhaltender und vorsichtiger geworden, in der Erkenntnis, daß ein Zuviel an Vorkehrungen gegen Miß bräuche auch dem reellen Geschäftsmann unerwünschte und lästige Fesseln auferlegen kann. Und diese Erkenntnis ist, wie ich aus Eingaben, die an mich gerichtet worden sind, weiß, neuerdings auch gerade in die Kreise der mittleren und kleinen Interessenten weiter vorgedrungen. Meine Herren, unter Würdigung dieser Umstände bringt der Ihnen jetzt vorliegende Entwurf die Erfüllung derjenigen Wünsche, *) Vgl. Nr. 12 d. Bl. vom 16. Januar 1909. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. 1e ekaxelet de Oorail. 12°. 3 kr. 60 o. I'ome I. 7 kr. 50 o. ^"^lo^r. ' ^ ^ En Lire pour a rexression Duka^, V. 8uA0 ä. vin^t ans. 18°. 3 kr. 50 o. bligue. 18°. 3 kr. 50 o. 8. OllendorS' in 8ari8. D'HSxital, I., Italiea. 16°' 3 kr. 50 o. Nerki, 0., I'^wiral de OoliZn^. 8". 7 kr. 50 o. 12 kr. 60 o'. l ^ o ge § welche bei der Erörterung des Gegenstandes im Vordergründe gestanden haben, während er allerdings in einigen anderen Be- Ausverkaufswesen, das bei der Kritik unserer bestehenden Zustände unzweifelhaft im Mittelpunkt der Klagen gestanden hat. Der Entwurf vermeidet es aber, eine solche Reglementierung des Ausverkaufswesens vorzunehmen, welche mit dem praktischen Geschäftsleben nicht mehr vereinbar sein würde. Indessen wird er dadurch, daß er die Ankündigung eines Ausverkaufs unter ganz bestimmte Regeln stellt, und vor allem dadurch, daß er in einer alle in der Zwischenzeit entstandenen Zweifel beseitigenden überzeugt bin, die schwersten Mißstände beseitigen können. Ebenso möchte auch in den Fragen der mißbräuchlichen Be zeichnung von Waren als Konkurswaren, der Verschärfung der Strafbestimmungen, der Haftung der Geschäftsherren für die Angestellten und in der allgemeineren Fassung des Gesetzes, um der Umgehung von Spezialbestimmungen vorzubeugen, den geäußerten Wünschen Rechnung getragen sein. Wenn der Entwurf auf der anderen Seite von der Regelung verschiedener Fragen Abstand nimmt, so haben die verbündeten Regierungen geglaubt, an triftige Gründe in dieser Beziehung gebunden zu sein. So sieht insonderheit der Entwurf davon ab, die Frage der Bestechung der Angestellten zu regeln. Wir haben umfangreiche Erhebungen über diese Frage veranstaltet; aber die große Mehrzahl der angehörten Handelskammern und Vereine hat unter Anerkennung, daß Mißstände vorliegen, doch der Ansicht Ausdruck gegeben, daß es schädlich sein würde, wenn schon jetzt in dieser zur Entscheidung noch nicht reisen Frage die Gesetz gebung eingreifen wollte, und hat es für richtiger bezeichnet, daß im Wege der Selbsthilfe die bestehenden Mißstände so weit wie möglich abgeglichen werden möchten. Auch andere Fragen, meine Herren, wie die Preisschleuderei, Lvckartikel, Maß- und Zugabewesen, sind im Entwürfe nicht geregelt worden. Hier war vor allem die Erwägung maßgebend, daß die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes, deren Handhabung durch den neuen Entwurf in mannigfacher Beziehung erleichtert worden ist, genügen würden, um den hauptsächlichsten Mißständen entgegenzutreten. Vor allen Dingen, meine Herren — das möchte ich besonders betonen —, wird es aber der Initiative der beteiligten Kreise be dürfen. Wenn es an dieser Initiative fehlt — und es hat an ihr in der Vergangenheit leider vielfach gefehlt —, dann wird jedes Wettbewerbsgesetz eine stumpfe Waffe gegen die unausgesetzt 163
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