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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1909
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- Deutsch
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^ 50, 2. März 1909. Nichtamtlicher Teil. BükscMau f. t». Dlschit. Buchha.üxt- 2639 nadcl treten hier nicht in Tätigkeit. Das Korn auf der Kupfer platte wird erreicht, indem mit sogenannten stählernen Granier- walzen oder Wiegen (halbrunde Messer) die ganze Platte kreuz und quer überarbeitet wird. Zieht man diese Platte ab, so wird man eine zarte, weiche, samtartige Wirkung bemerken, wodurch sich dann zarte Tvnübergänge und eine reiche Modulations fähigkeit erreichen läßt. Scharfe Konturen erreicht man natür lich hier nicht. Auf diese so hergestellte Platte wird das Bild gepaust. Die Töne, Halbtöne und Schatten werden nun durch Wegschaben des Korns erreicht. Je mehr oder je tiefer man das Korn wegschabt, je Heller werden die betreffenden Stellen. Bei der Grabsticheltechnik kommen die tiefsten Stellen am dunkelsten, hier kommen die tiefsten Stellen am hellsten Man nennt des halb diese Technik auch Schwarzkunst. Alle auf diese Art hergestellten Kupferstiche erkennt man an dem Linienkorn der Platte, das auf dem Bilde überall dort zu sehen ist, wo nicht geschabt worden ist. Diese Technik eignet sich also nur für solche Sujets, wo es auf scharfe Konturen nicht ankommt, z. B. Porträts. Bei farbigen Schabkupferstichen muß für jede Farbe eine Farbplatte angefertigt werden. Da dies sehr teuer ist, so sind farbige Schabkupferstiche äußerst selten, obwohl sie herr liche zarte und feine Drucke geben. o) Die Aquatinta-Technik. Diese Technik nennt man auch Bister- oder Tuschmanier; es eignen sich^also mehr Tuschzeichnungen dafür. Wir kennen in der Chemigraphie und auch in der Lithographie verschiedene Techniken, die nötig sind, damit das Original möglichst genau wiedergegeben werden kann. Die verschiedenen Kupferstichtechniken sind auch nur diesem Bedürfnis entsprungen. Man hat für die Aquatinta-Manier verschiedene Ausführungsarten; ich werde sie nur in Umrissen geben, ohne auf nähere Details einzugehen. Die Zeichnung wird schwach in die Kupferplatte eingeätzt. Der Atzgrund wird dann abgewaschen und die Platte, ebenso wie bei der Heliogravüre,*) mit einem Staubkorn versehen. Dieses Harz korn wird auch hier angebrannt. Die Platte darf aber nur so viel angewärmt werden, daß das Harz nur angeschmolzeu wird und nicht durch die starke Hitze breit ausläuft. Die Atzsäure könnte sonst durch diese breitgelaufene Masse nicht durchdringen. Die Platte wird nun geätzt. Auch hier haben wir wieder ver schiedene Atzperioden. Geätzt wird mit verdünnter »Salpeter säure. Und zwar werden wir hier das gleiche bemerken wie beim Atzen der Strichätzung: je tiefer man ätzt, desto breiter wird der Strich; nur daß wir dort hoch ätzen und hier tief. Je länger die Säure ätzt, je tiefer wird hier die Stelle. Wir müssen also die höchsten Lichter mit Asphaltlack abdecken und die Platte schwach anätzen; nun deckt man wieder und ätzt weiter fort bis zu den kräftigsten Partien, die dem ganzen Ätzprozeß unterworfen sind. Dadurch werden sämtliche Töne des Bildes in die Platte eingeätzt. Die Schatten liegen am tiefsten, die hellsten Töne am höchsten. Aquatinta-Technik heißt diese Manier deshalb, weil durch dieses Harz- oder Aqua tintakorn die Platte druckfähig gemacht wird. ck) Der Kreidezeichnungsstich. Der Kreidezeichnungsstich (Stich in Zeichentechnik) datiert ungefähr aus dem Jahre 1750. Durch diese Manier lassen sich schwarze Kreidezeichnungen Herstellen, die einen hohen Kunst- wert gerade nicht besitzen, da die Drucke einer Bleistiftzeichnung sehr ähnlich sehen. Talg und Firnis werden geschmolzen und diese Masse in ein Leinwandtuch gelegt, womit dann die er wärmte Platte überrieben wird. Über die Platte legt man eine Nußfchicht. Auf diesen Atzgrund überträgt man die Zeichnung. Dieses Zeichnen auf die Platte geschieht mit spitzen Nadeln oder einem Roulett. Es kann auch ein Stück Papier auf die Platte gelegt und die Zeichnung mit Bleistift durchgedrückt werden. In beiden Fällen wird sie nicht scharf auf der Platte sitzen, was man dann auch am Druck bemerken kann. Die Zeichnung wird geätzt, gewaschen und ist dann fertig. III. Der Stahlstich. Der Stahlstich wird auf ähnliche Weise wie der Kupferstich hergestellt; anstatt Kupferplatten werden hier aber Stahlplatten *) Vgl. Nr. 39 d. Bl. benutzt. Damit man aber auf einer solchen Platte arbeiten kann muß der Stahl erweicht werden. Durch Ausglühen wird ihr der härtende Kohlenstoff entzogen, der Stahl wird weich und be arbeitungsfähig. Die Platte wird mit einem schwarzen Grund aus Firnis überzogen, auf den die Zeichnung gepaust wird. Die Zeichnung wird dann mit der Radiernadel nachgezogen. Diese eingeritzten Linien werden dann geätzt (Essigäther und rauchender Spiritus). Mit dem Stichel wird dann alles scharf nachgeschnitten. Die feinen Linien bringt man durch die sogenannte kalte Nadel in die Platte. Der beim Stechen entstehende Grat wird mit einem Schleifsteinchen weggerieben. Das Ätzen, Ab decken, Nachschneiden mit dem Stichel geschieht natürlich solange, bis die Platte dem Original gleich ist. Da Stahl leicht rostet, so müssen die Platten trocken aufbewahrt werden. Sie werden deshalb am besten mit einem Wachsüberzug versehen, wodurch sie gegen schädliche Einflüsse geschützt sind. Der Stahlstich wird heute wenig angewandt. Früher wurden die besten Kunstschöpfungen in Stahlstich hergestellt; einige Industriezweige benutzen aber auch heute noch den Stahlstich (Ansichtskarten, Glückwunschkarten). Aus dem Kunsthandel ist er aber ziemlich ausgeschaltet. Die Platten sind haltbarer als die Kupferplatten. Der Druck selbst geschieht auf der Kupferdruck presse, man hat aber auch eine Schnellpresse (Johnstonpresse) für den Stahlstich erfunden. Durch eine sinnreiche Wisch- und Einfärbe- vorrichtung ist es dabei möglich, schneller und billiger zu liefern. Diese Presse ist amerikanischen Ursprungs, wie überhaupt in Amerika der Stahlstich heute mehr als in Deutschland angewandt wird. Beim Kupferstich und beim Stahlstich benutzt man auch, wie beim Holzschnitt, zum Ziehen der Töne sogenannte Ton schneidemaschinen. Dadurch wird die Arbeit wohl erleichtert, aber auch steifer, sie verliert an künstlerischem Wert. Stahlstiche kann man daran erkennen, daß sie größtenteils schwarz gedruckt sind. Wer die Technik kennt, wird leicht einen Stahlstich von anderen Verfahren unterscheiden können. Schade ist es, daß man neue Stahlstiche heute sehr selten sieht, was wohl daran liegt, daß dieses Verfahren sehr teuer ist und billigen hat weichen müssen. Kleine Mitteilungen. Bom Neichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Be leidigung des Offizierkorps des 106. und 107. Regiments in zwei Fällen ist am 3. November v. I. der Herausgeber der Halb monatsschrift »Deutscher Kampfo, vi-. jui-. Artur Pleißner, vom Landgerichte Leipzig zu einer Geldstrafe von 1000 ^ verurteilt worden. Es handelte sich um zwei Artikel in Nr. 12 und 13 des »Deutschen Kampf« vom vorigen Jahre. Darin war eine schwere Verdächtigung des Offizierkorps anläßlich des Jubiläums der ge nannten Regimenter enthalten. Im Urteile heißt es, die Verdächtigung der Offiziere ist gänzlich unbegründet. Die be hauptete Tatsache würde, wenn sie wahr wäre, die Offiziere ver ächtlich machen. In Nr. 13 hatte der Angeklagte sein Verhalten zu rechtfertigen gesucht und zu dem Zwecke den Artikel aus Nr. 12 des »Deutschen Kampf« nochmals abgedruckt. Das geschah, wie das Gericht anerkennt, in Wahrnehmung berech tigtes Interessen; aber stellenweise hat er das Gebiet der Ver teidigung verlassen, indem er z. B. schreibt, daß von der Militärbehörde bisher nichts getan worden sei, um ihn (!) auf zuklären und daß dadurch noch mehr Stoff für das Gerücht gegeben sei. Strafantrag hatte das königlich sächsische Kriegs ministerium gestellt. — Die Revision des Angeklagten kam am 26. Februar vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Nach Be hauptung der Nevisionsschrift soll nicht geprüft worden sein, ob der Angeklagte das Gerücht als wahr hingestellt hat. Nicht fest gestellt sei, daß der Angeklagte den Artikel für beleidigend gehalten habe. Für den ersten Artikel sei ihm zu unrecht der Schutz des § 193 versagt worden. Wer einem Gerüchte entgegentrete, nehme berechtigte Interessen wahr. Im zweiten Artikel habe er das Ge rücht direkt als unwahr bezeichnet. — Das Reichsgericht ver warf die Revision. Festgestellt sei, daß der Angeklagte dem Ge rüchte nicht hat entgegentreten wollen. Das Bewußtsein der Be leidigung sei festgestellt. Lentze. * Stiftung zur Förderung des geographischen Unter richts. — Der Verlagsbuchhändler Herr Geheimer Hofrat Pro fessor vr. Hans Meyer, Mitinhaber der Firma Bibliographisches 344'
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