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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2832 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 54, 6. März 1909. änderungen im Stande unserer Korporation seit der letzten Sitzung zur Kenntnis: Ihr Gewerbe legten zurück: Büchler, Eduard, IV. Münzwardeingasse II. Hirschler, Lazar David, I. Rabensteig 6. Kirsch, Heinrich, I. Singerstraße 7. Die offene Handelsgesellschaft H. L I. Schellbach, I. Schwan gasse 2. Konzession erhielten: Braunschweig, Max, zum Betriebe des Verlags- und Kommissions buchhandels mit Ausschluß des Ladengeschäftes, IX. Kolingasse 3. Bürger, Karl, zum Betriebe des Buchhandelsgewerbes, be schränkt auf den Handel mit Bildern und Märchenbüchern, VII. Neubaugasse 13. Eytelhuber, Viktor, zum Betriebe des Buchhandels, beschränkt auf Werke der medizinischen Wissenschaft, IX. Mariannengasse I. Kirsch, Oskar, zum Betriebe des Buchhandels, I. Singerstraße 7. Krutz, Anton, zum Betriebe des Kunsthandels, beschränkt auf den Verkauf von chromolithographischen und Oldruckbildern, VIII. Josefstädterstraße 30. Mickl, Franz, zum Betriebe des Verlagsbuchhandels, I. Woll- zeile 16. Schellbach, Heinrich, zum Betriebe des Buchhandels, l. Schwan gasse 2. Scholz, Franziska, zum Betriebe des Verschleißes von Volks liedern (kleine Ausgabe) für eine Singstimme mit Text, XVI. Ottakringerstraße 63. Stepan, Marie, zum Betriebe des Verschleißes von Olfarben- druckbildern, VI. Gumpendorferstraße 88 a. Voltz, Anton, zum Betriebe des Verschleißes von Volksliedern kleine Ausgabe) für eine Singstimme mit Text, X. Favoriten- straße 120. Wengraf, Gustav, zum Betriebe des Buchhandelsgewerbes mit Ausschluß eines Ladengeschäftes, XIII. Wattmanngasse 7. Wiener Kunsthaus, G. m. b. H., zum Betriebe des Handels mit auf mechanischem oder chemischem Wege vervielfältigten Bildern, VI. Webgasse 12. Wolf, Karoline, zum Betriebe des Volksliederverschleißes (kleine Ausgabe) für eine Singstimme mit Text, XVI. Herbststraße l2. Die Transferierung ihrer Konzession wurde be willigt: Last, Ludwig L Albert, von I. Schottenring 6 nach I. Helfer- storferstraße 4. Lichtner, Julius, von VIII. Strozzigasse 41 nach VIII. Strozzi- gasse 42. Maxa, Emil, von I. Spiegelgasse 3 nach I. Kohlmarkt 11. Pawliska, Rudolf, von I. Teinfaltstraße 9 nach I. Tuchlauben 6. Schroll, Anton, von I. Maximilianstraße 9 nach I. Hegelgasse 17. Stern, Moritz, von I. Kärntnerstraße 36 nach I. Wollzeile 38. Verlag »Lumen«, von VII. Schottenfeldgasse 82 nach lX. Hörl- gasse 2. Zum Geschäftsführer wurde bestellt: Für die Konzession -Wiener Kunsthaus«, G. m. b. H., Arnold Blumenreich. Die Verpachtung der Konzession wurde bewilligt: Frau Marie Groß an Mathilde Stritzko, XV. Mariahilferstraße 150. Die Erweiterung ihrer Konzession wurde bewilligt: Breitenstein, Siegmund, zum Betriebe des Sortimentsbuch handels, IX. Währingerstraße 16. Kindermann, Edmund, zum Betriebe des Buchhandelsgewerbes, beschränkt auf den Verschleiß von Bilder-, Märchen-, Wunsch- und Kochbüchern, Texten für Kindertheater, Briefstellern, sowie von fabriksmäßig hergestellten Oldruckbildern und Farbendrucken mit Ausschluß artistischer Erzeugnisse, XVII. Palffygasse 11. Schmid, Edmund, zum Betriebe des Buchhandels, XIII. Haupt straße 4. Die Fortführung der Konzession nach dem ver storbenen Gatten wurde bewilligt: Böhm, Antonie, Verschleiß von Olfarbendruckbildern, XIII. Hüttel- dorferstraße 40. Ferner wurden in die Korporation ausgenommen: Jahoda L Siegel, II. Hintere Zollamtsstraße 3. Lipperheide, Franz, VIl. Burggasse 38. Zu diesem mit Beifall aufgenommeneu Bericht ergreift niemand das Wort, er erscheint daher als angenommen. Vom Gehilfenausschuß der Korporation ist ein Schreiben eingelaufen, in welchem die Vorstehung ersucht wird, behufs Besprechung einiger wichtigen, die Gehilfenschaft berührenden Fragen eine gemeinsame Beratung stattfinden zu lassen. Die Vorstehung beschließt, eine solche Besprechung demnächst zu veranstalten, welche unter Vorsitz des Herrn Deuticke stattfinden soll. Als Delegierte der Korporation wer den zu dieser Besprechung gewählt die Herren: Artaria, Friese, Herzmansky, Mayer, Müller, Dachauer. Die Vorstehung nimmt zur Kenntnis, daß auf Anregung des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft der Zentralverband österreichischer Kaufleute zu einem Genossenschafts verband konstituiert worden ist, und beschließt, in der nächsten Korporationsversammlung die Frage zu stellen, die Korporation möge dem Zentralverband als Genossenschafts verband beitreten. Vom Verein der Kolportagebetreibenden ist das An suchen an die Korporation gerichtet worden, ihn in einer Aktion zu unterstützen, damit dem Kolportagebuchhandel nicht wie bisher ungerechterweise der Vorwurf gemacht werde, Schundliteratur zu vertreiben. Der Verein der Kolportage- betreibenden behauptet, daß durch die Kolportage zu 99*/, Prozent nur populärwissenschaftliche Werke und her vorragende Zeitschriften vertrieben werden, und daß die Kolporteure mit der Schund- und Kciminalliteratur nichts gemein hätten. Es wird beschlossen, sich mit dem Verein in Verbindung zu setzen, um zu sehen, in welcher Weise er seine Interessen gewahrt wissen will. Der Konsulent verliest sodann den auf Grund einge- zogener Informationen abgefaßten Bericht an die Handels und Gewerbekammer über den Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhandel im Jahre 1908. Der Bericht wird mit einigen kleinen Abänderungen genehmigend zur Kenntnis genommen. Von einer Speditionsfirma ist ein Schreiben eingelangt, in dem sie ersucht, sie den Korporationsmitgliedern zu empfehlen, da sie zu besonders günstigen Bedingungen den Verkehr Wien—Leipzig organisiert habe. Die Vor stehung spricht sich dahin aus, daß sie eine Empfehlung einer anderen Firma mit Rücksicht auf ihr Vertragsver hältnis zur Firma Th. Bindtners Nachfolger nicht verlaut baren könne, zumal die von dieser Firma gestellten Be dingungen vorläufig nicht günstiger als jene der Firma Bindtner sind. Der Vorsitzende schließt sodann um 6V- Uhr die Sitzung. (gez.'i Carl Junker, Protokollführer. Kleine Mitteilungen. * Vom Reichsgericht. Aufforderung zum Boykott. — Das Reichsgericht ist in einer Klage wegen Aufforderung zum Boykott am 23. Dezember 1908 zu einer bemerkenswerten Ent scheidung gelangt. Ein sozialdemokratischer Verein hatte gegen einen Wirt, weil dieser seinen Saal zu sozialdemokratischen Ver sammlungen nicht hat hergeben wollen, den Boykott beschlossen und diesen Beschluß veröffentlicht. Das Reichsgericht hat in dieser Veröffentlichung keinen Verstoß gegen die guten Sitten erblickt. Die Fachzeitschrift »Das Recht« (Hannover, Helwing) Nr. 4 vom 25. Februar 1909 teilt aus der Begründung des Urteils folgen des mit: »Das Bestreben des Vereins, sich und der Partei, deren Sache er zu der seinigen gemacht hat, Säle zur Abhaltung von Versammlungen zu sichern, war durchaus berechtigt, und er hatte ein großes Interesse daran, daß dies erreicht werde. Der von ihm gefaßte und veröffentlichte Beschluß enthielt der Sache nach eine an die Mitglieder des Vereins gerichtete Auf forderung zu einem Verhalten, das für jedes Mitglied rechtlich
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