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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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2830 BörscnLlatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 54, 6. März 1909 äew Herrn. I^o. 11. 8t.obLu3, lotu, 8ue1i', wer äa will, ein Lnclsr' 2iel. ^o. 12. ^Vallkadrlslieä au3 äem 12. Is-lirti. (ln krön, Oouis, Op. 338. Oer ^Veilinaodl8SNA6l, t. Okts. 80 Saxler, kr., Op. 51. Notettsn k. Knuden- oä. Oruusnedor. kurt, u 8t. 8". I§o. 1. ^Veidnuedten. tlo. 2. ku38ion. tlo. 3. 08tern. k^o. 4. könnten, u 1 ^ 40 H. k. Asw. Odor. kurt. u. 8t. 8°. 1 40 v. Ourl 6ir8ed. kurt. u. 8t. 8'. 1 ^ 20 k" Aeni. Odor. kurt, u 8t. 8". 1 .-k 40 ->). 8°. 1 40 sinder, v. k. köäer. kurt. u. 8t. 8". 1 ^ 20 H. 1 '/^0 ^3.o^Oured^6en ^Vul^/Oi .// 60 1 tiekere 8t. nr. kkte. 80 Nüller, Krn8t, Op. 46. Oon8olution f. V. w. Or§. (Ourw. oä. kkte.) 1 60 kkte. 1 ^ 50 ^ kkte.^'2^?n^^' 0^^^ ^ ^ (o<l. kkte.). Lluvieruu82NF. 1 ^ 20 ^ n. Odor8t. u 25 ^ v. Ar. 8". Nichtamtlicher Teil. Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Vorstehung der Korporation der Wiener Buch-. Kunst- und Musikalien händler vom 23. Februar 1909, SUHr abends. <Nach: Österreichisch-ungarische Buchhändler-Correspondenz.) Vorsitzender: Herr Franz Deuticke. Anwesend die Herren: C. A. Artaria, I. Eisenstein. O. Friese. B. Herzmansky, R. Heck, T. Maaß, L. Mayer. A. Schroll. H. Spielhagen, H. Tachauer. Entschuldigt die Herren: F. Beck, A. R. v. Braumllller, Th. Daberkow. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und erstattet nachfolgenden Bericht: Hochgeehrte Herren! Seit der am 2 t. Oktober 1908 abgehaltenen letzten Sitzung der Vorstehung hat der Tod leider wieder einige aus unserer Mitte gerissen. Es sind dies: Hermann Duda. Prokurist und Bureauchef der Firma R. v. Waid heim; Alexander Hirsch; Kunsthändler Rudolf C. Krebs und R. Löwit. Zu unserem größten Leidwesen ist am 2S. Januar der Präsident der Wiener Handels- und Gewerbekammer Julius Ritter von Kink gestorben, welchem alle gewerblichen Korporationen des Handelskammerbezirkes sowie alle, die ihn kannten, ein dankbares Andenken bewahien werden. Zum Zeichen Ihrer Trauer bitte ich Sie. sich von den Sitzen zu erheben. (Geschieht.) Seit der letzten Sitzung sind im ganzen über 200 Ge- Ichäftsstücke zur Erledigung gekommen, über deren wichtigste ich Ihnen im nachfolgenden einen kurzen Bericht erstatten möchte. Vorweg will ich nur betonen, daß auch in diesem Zeit abschnitt unsere Tätigkeit wieder vielfach durch die Be kämpfung der Pensionsversicherung unserer Angestellten in Anspruch genommen war. Wie Ihnen bekannt, würde letztere eine enorme Belastung unserer Geschäfte herbei- führen. ohne daß unsere Mitarbeiter einen entsprechenden Vorteil davon haben würden. Das zielbewußte und energische Vorgehen des Zentralverbandes österreichischer Kaufleute hat aber dahin geführt, daß wir heute trotz der Schließung des Parlaments einen wirklich bedeutenden Erfolg verzeichnen können. Wie Ihnen aus der letzten Nummer der »Buchhändler-Correspondenz» bekannt sein dürste, hat nämlich das Ministerium einen Erlaß an die politischen Behörden herausgegeben.') in dem mit Rücksicht auf die zahlreichen Streitigkeiten und die tiefgehende Erregung, die in kaufmännischen Kreisen über die Auslegung der Be stimmungen des Penstonsveisicherungsgesetzes. insbesondere über den Umsang der Versicherungspflicht herrscht, den Behörden die Pflicht auserlegt wurde, bei der Entscheidung von Streitfällen mit besonderer Umsicht und Behutsamkeit zu Werke zu gehen, und diese über die entscheidenden Merkmale belehrt wurden. Der Erlaß weist darauf hin, daß mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit der Verhältnisse im Handelsgewerbe und die dadurch bedingte Verschieden artigkeit der Verwendung des kaufmännischen Hilfspersonals es notwendig erscheine, die Grenzen abzustecken, innerhalb deren sich die Entscheidungen über die Einsprüche zu be wegen haben. Der Natur des Handelsgewerbes entsprechend, wird das gesetzliche Merkmal der vorwiegend geistigen Dienstleistung in der Regel nur dann als gegeben anzusehen sein, wenn die geistige Tätigkeit nicht lediglich eine Begleit erscheinung physischer Dienstleistung ist. sondern als beson deres Element der Dienstleistung anzusehen sei. Danach lönne wohl nur bei solchen im Handel und Verkehrs mit Gütern und bei der Verwaltung von Gütern beschäftigten Per sonen das Kriterium der vorwiegend geistigen Dienstleistung als vorhanden angesehen werden, die entweder im konzeptiven Büreau-, Buchhaltung?- oder Kassendienste tätig sind oder ein Ausstchts- oder Veifügungsrecht besitzen. Bei den übrigen Angestellten könne dieses die Versicherungspfl>cht begründende Merkmal nur in Ausnahmefällen angenommen werden. ') Bgl. Börsenblatt Nr. 17. (Red.)
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