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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1909
- Sprache
- Deutsch
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3014 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 57, 11. März 1909. kommen; es ist die Sammlung von Friedrich Meyer, über die im Jahre 1908 ein Katalog (Leipzig, C. G. Boerner), 707 Seilen stark, erschienen ist. Während der Katalog 7683 Nummern chronologisch geordnet verzeichnet (auch das Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel ist mehrfach vertreten), umfaßt die Bibliothek selbst etwa 11 700 Nummern, da mehr als 3750 Nummern — kleine Aufsätze über Goethe und die gesamte deutsche Literatur — in dem Verzeichnisse nicht einzeln erwähnt werden. — Ein dem Umfange nach verschwindend geringer, jedoch höchst interessanter Teil der Bibliothek — 124 Nummern — wurde von dem Wiener Goethe-Verein gelegentlich der Jahres versammlung zur Besichtigung ausgestellt und hierüber ein Katalog in 550 handschriftlich numerierten Exemplaren als Prioatdruck für die Mitglieder des Vereins hergestelll. Hofrat Professor Minor, der in der Vorrede zu diesem Katalog der Verdienste des Herrn Gustav Nebehay (in Firma C. G. Boerner) in der schmeichelhaftesten Weise gedenkt, schreibt zum Schlüsse: »Am liebsten würden wir Goethefreunde den Herrn Nebehay mit seinen schönen Sachen gleich hier in Wien behalten oder nur unter der Bedingung abziehen lassen, daß er uns die großen Koffer, die er noch zu Hause gelassen hat, schleunigst Nachkommen läßt«. — Einige der interessantesten Stücke der Ausstellung seien hier erwähnt: Nr. 23. Neue Lieder, in Melodien gesetzt von Bernhard Theodor Breitkopf (zwanzig der schönsten Jugend lieder Goethes. Nr. 24. kositioovg ^'uri8 eto. (Goethes Promotionsschrift). Nr. 28. Zwo wichtige bisher unerörterte biblische Fragen. Nr. 31. Götter, Helden und Wieland. Eine Farce auf Subskription. Leipzig 1774. Eine fast lückenlose Reihe der Zeitungen und Zeitschriften, in denen Goethe seine ersten Gedichte veröffentlichte, beginnend mit Hillers Nachrichten, in denen das berühmte Jugendgedicht »Unwiderstehlich muß die Schöne uns entzücken« ab gedruckt ist. Bemerkenswert ist die beinahe vollständige Reihe von Goethes größeren Werken, beginnend mit dem Goetz (1773) und endigend mit der ersten Ausgabe des zweiten Teils des Faust (1833), zumeist in prächtigen, alten Einbänden. Eine eigene Vitrine ist den in Österreich er schienenen oder auf Österreich Bezug habenden Werken Goethes eingeräumt. Darunter siechen besonders die eminent seltenen sogenannten Karlsbader Drucke hervor. Eine seltene Samm lung mit den von Goethe mit Vorliebe veranstalteten Privatdrucken, zum Teil mit eigenhändigen Widmungen ver sehen, beschließen die Ausstellung. Man sagt mir, daß Unterhandlungen bezüglich Ankaufs der vollständigen Meyerschen Goethebibliothek im Zuge sind; hoffentlich gelangen diese zu einem günstigen Abschlüsse und wird uns die traurige Eventualität erspart, die Bibliothek etwa über den großen Teich wandern zu sehen. Wien, März 1909. Friedrich Schiller. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Feil haltens unzüchtiger Postkarten ist am 2. Oktober v. I. vom Landgericht Stettin der Kaufmann Friedrich Kabel zu 50 Geldstrafe verurteilt worden. Ein Schutzmann hatte bei ihm 30 Postkarten beschlagnahmt, die für je 20 feilgehalten worden waren. Der Angeklagte hatte beantragt, einen Stettiner Buch händler als Sachverständigen darüber zu vernehmen, ob die frag lichen Karten unzüchtig seien. Das Gericht hat aber den Antrag abgelehnt, weil es sich bereits über die Unzüchtigkeit der Karten klar sei. — Hierüber beschwerte sich der Angeklagte in seiner Revision. Da die Vernehmung von Sachverständigen im Er messen des Gerichtes steht, erkannte das Reichsgericht auf Ver werfung der Revision, Lentze. * Entwurf eines neuen Gesetzes gegen unlauteren Wett bewerb. (Vgl. Nr. 12, 23, 35, 38, 41, 54 d. Bl.) — Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung meldet vom 5. d. M.: Die Kommission zur Vorberatung des Gesetzes betreffend den unlauteren Wettbewerb setzte heute ihre Beratungen bei § 14 fort, der vom Verrat von Geschäftsgeheimnissen handelt. Es wurde allgemein festgestellt, daß der Absatz 1 dieser Fassung wenig Bedeutung habe, weil solche Verrätereien immer erst nach Lösung des Dienstverhältnisses stattfinden. Nach langer Debatte wurde ein Antrag des Zentrums, noch ein Jahr nach Verlassen des Dienstes den Angestellten für Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen haftbar zu machen, abgelehnt, desgleichen ein sozialdemokratischer Antrag, den Absatz 1 überhaupt zu streichen, so daß Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge straflos geblieben wären für obiges Vergehen. Zu dem § 19 wurde beschlossen, daß auch die Bestechungsanzeigen als Offizialsachen gelten sollen, welche der Staatsanwalt verfolgen soll. Ein Zentrumsantrag, den Ausdruck »öffentliches Interesse« gesetzlich festzustellen, fand wegen der Schwierigkeiten keine Mehrheit, weil eigentlich dadurch den Jnteressentenvecbänden das Recht der Jnanklagestellung übertragen würde. Die übrigen Paragraphen wurden mit wenigen Änderungen in erster Lesung angenommen. Sodann wurde ein zurückgestellter Zentrums antrag zu § 9 wegen Regelung der Saison- und Inventur ausverkäufe beraten. Nach dem Anträge sollen diese in der Regel nur zweimal jährlich stattfinden und dürfen nicht länger als vier Wochen dauern. Die Vertreter der Regierung sprachen sich mit Entschiedenheit gegen die Aufnahme dieser Bestimmung in das Gesetz aus, weil der Verwaltungsbehörde die Befugnis erteilt sei, Zeit und Dauer der Ausverkäufe zu bestimmen. Es lagen ver schiedene Abänderungsanträge vor; schließlich fand ein Zentrums antrag Annahme, den letzten Absatz des § 9 folgendermaßen zu fassen: »Solche Ausverkäufe sollen jährlich nur zwei stattfinden und dürfen nicht länger als je vier Wochen dauern«. — Die zweite Lesung sollte am Mittwoch, den 10. März, stattfinden. Muhammedanische Bibliotheten in Indien. — Wenn auch unter den öffentlichen und nichtöffentlichen Bibliotheken Indiens naturgemäß die von Hindus begründeten und demgemäß der Aufbewahrung der Hindu-Literatur gewidmeten bei weitem die Mehrheit bilden, so sind doch auch, entsprechend der großen Bedeutung, die der Islam in Indien bereits gewonnen hat und immer mehr gewinnt, auch zahlreiche und zum Teil sehr stattliche muhammedanische Bibliotheken in dem Lande vorhanden. Viel leicht die bedeutendste, jedenfalls aber eine der wertvollsten unter ihnen ist die Oi-ientrll kudlie lübrar^ in Bankipore, die im Jahre 1876 von Maulavi Muhammad Baksch Khan mit einem Bestand von etwa 1500 Bänden gegründet wurde und inzwischen durch zahlreiche Zuwendungen, namentlich von seiten des Sohnes des Stifters auf über 6000 Handschriften angewachsen ist. Diese außerordentlich wichtige Sammlung war in Europa lange Zeit unbekannt; erst im Jahre 1891 erlangte der Orientalist Mr. De- nison Ross bei einem gemeinsamen Besuch mit Lord Curzon Einblick in ihren außerordentlichen Reichtum an persischen und arabischen Handschriften religiösen, poetischen, medizinischen, ge schichtlichen Inhalts und wußte es durchzusetzen, daß er von der Negierung die Mittel zur Herstellung eines Sachkatalogs erhielt, den er mit Unterstützung zweier jungen indischen Muhamedaner auch alsbald in Angriff nahm und der von 1904 ab zu erscheinen begann. Die wichtigsten Stücke der Sammlung sind eine überaus prächtige Handschrift des Chäh Näme (Königsbuches), das von 'Alimard.in Khan dem 1657 verstorbenen Statthalter von KabÄl und Kaschmir, dem Chäh Dhajän, gewidmet wurde. Die Handschrift ist mit goldenem nnd farbigem Zierat, ganzseitigen Miniaturen usw. überaus reich geschmückt. Von großer Bedeutung ist ferner die Vierzeiler-Sammlung (»koubL üvät«) des Saif oud - dm Bäk- harz!, die einzige bekannte Handschrift dieses Werkes eines von den Sufiten sehr verehrten Dichters, der im Jahre 659 muham- medanischer Zeitrechnung gestorben ist; die Handschrift selbst stammt aus dem fünfzehnten Jahrhundert. Desgleichen sind sehr wichtig die älteste Handschrift des Okar-ali^Lt. des im Jahre 700 der Hedschra geborenen Dichters Salmän, sowie die einzige be kannte Handschrift des D.ivan des Roke-ed-Dln Sa '!n, eines per sischen Dichters aus der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahr hunderts, der sich der besonderen Gunst des Sultans Tuga
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