3166 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhantxr Amtliche: Teil. Pik 60, 15. Mä-z 1009. Aus dem Verwsliungs-Ausschusie des Deutschen Buchhändlrrhausrs scheiden aus die Herren: Wilhelm Crahcn in Leipzig Theodor Weicher in Leipzig. Beide Herren können satzungsgemäß auf 1 Jahr wieder gewählt werden. Im Amte verbleiben die Herren: Karl W. Hierscmann in Leipzig Alfred Staackmann in Leipzig Heinrich Wallmann in Leipzig Karl Weisser in Leipzig. Mit dein Bemerken, daß nur solche Wahlvorschlägc Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anznnchmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes tcilzunchmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehrlichen Vorstände, die Wahlvorschlägc auf dem versandten Formular bis spätestens den 10. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlcrhaus, cinzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stinnnvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß Z 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders daraus aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein aus der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firnia zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen jtz 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins aner kannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmvertretungsrccht durch den Kreisverein auszuübcn haben; 4) daß die Stimmvcrtrctung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Haupt versammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußsassung über Änderung der Satzungen (Satzungen H 17, Absatz 4) statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: a) Benutzung des Börscnvcrcins-FormularS, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, e) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den bctr. Vereins-Vorstand, ä) Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen Z 17, Absatz 4); 8) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsen- vercins zu senden hat. Göttingen und Leipzig, den 12. März 1909. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler vr. Wilhelm Ruprecht, Vorsitzender.