Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090316
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190903164
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090316
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-03
- Tag1909-03-16
- Monat1909-03
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3234 Börsenblatt f. d Dtschn. Buchhandcl. Mchtamtlicher Teil. 61. 16. März 1909. stimmung: »Versicherungspflichtig und versichert im Sinne des Gesetzes sind« durchbrochen habe. Die Möglichkeit nun, daß je mand eine Rente fordern könne, der gar keine Versicherungs beiträge entrichtet hat, veranlaßt die Pensionsanstalt, den Kreis der Versicherungspflichtigen möglichst auszudehnen, und erst in den letzten Tagen wurden noch — trotz des Erlasses der Regierung, der den Kreis der Bersicherungspflichtigen abgrenzt — Unter nehmer unter Strafandrohung aufgefordert, alle Angestellten an zumelden. Man muß sich nun fragen, ob denn die Pensionsanstalt nicht selbst ein Interesse daran gehabt hätte, diese ihr bekannte Durch brechung eines so selbstverständlichen Grundsatzes gelegentlich der Novellierung unter allen Umständen aus der Welt zu schaffen oder doch wenigstens auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen, da es doch sicherlich keinem einzigen Abgeordneten eingefallen ist absichtlich eine solche Auslegung des Gesetzes, respektive Ver pflichtung der Pensionsanstalt, zu wollen. Der Vergleich mit der Unfall- und Krankenversicherung ist nicht stichhaltig. Beiden Ver sicherungen gehören ganz bestimmte Berufsklassen mit streng ge zogenen Grenzen der Versicherungspflicht an, während nach dem § 1 des Gesetzes der Pensionsversicherung nur jene unterliegen sollen, die Privatbeamte sind oder höhere geistige Dienstleistungen zu verrichten haben, so daß es ungemein schwierig war, ohne Novellierung des Gesetzes diesen Kreis der Versicherungspflichtigen streng abzugrenzen. Die Notwendigkeit, alle Angestellten anzumelden, damit die Judikatur erst entscheide, wer von diesen versicherungs pflichtig sei, erscheint dem Unternehmer deshalb bedenklich, weil er nicht mehr das in Frage gestellt sehen will, was der Gesetzgeber durch die Novellierung gewähren wollte und die Regierung durch ihren Erlaß bereits bewilligt hat. Es ist oft genug nachgewiesen und behauptet worden, daß alle jene Kreise, die mit vorgeschriebenen Preisen arbeiten müssen, nicht in der Lage seien, die enormen Lasten, die dieses Pensionsversicherungsgesetz sowohl dem Unternehmer als auch dem Angestellten auferlegt, zu tragen. Ich habe selbst in mehreren Artikeln darauf hingewiesen, daß zum Beispiel ein Detaillist oft mit zwanzigmal mehr Angestellten arbeiten muß als ein Fabrikant, um den gleichen Gewinn zu erzielen. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, daß im Handelsstande speziell ein außerordentlich großer Teil der jüngeren Leute nur Beiträge zahlen, aber niemals in die Lage kommen würden, eine Rente zu beziehen. Kurz alle schon oft gemachten Behauptungen müßten der Pensionsanstalt gegenüber neuerlich wiederholt werden, wenn nicht endlich klipp und klar von allen Faktoren der Erlaß der Regierung insolange als maßgebend betrachtet werden sollte, bis der neu zu wählende sozialpolitische Ausschuß »den in den Papierkorb gefallenen Novellierungsantrag« des früheren Aus schusses wieder hervorgeholt und dem Parlament zur Beschluß fassung vorgelegt hat. Daß dies möglichst schnell geschehe, dafür müssen die berufenen Kreise sorgen, da sonst diese die Verant wortung auf sich laden würden, den kaufmännischen Mittelstand durch unerschwingliche Lasten konkurrenz- oder gar existenzunfähig gemacht zu haben. Es muß nochmals laut ausgerufen werden, daß der Handelsstand — sowohl Unternehmer wie Angestellter — diese Lasten nicht ertragen kann. Die Grazer Buchhändler haben folgenden Beschluß gefaßt, den die Österreichisch-Ungarische Buchhändler-Correspondenz mitteilt: »Nachdem nun dieses Gesetz, welches so viele Unklarheiten geschaffen, in Kraft getreten ist und, wie es sich zeigt, von den Behörden ganz verschieden ausgelegt wird, wird es notwendig sein, daß man sich einigt und festhält an den uns von der Wiener Korporation und dem Vorstande unseres Vereins gegebenen Weisungen und energisch gegen andere Interpretationen des Ge setzes rekurriert und protestiert. Der Buchhandel in Österreich muß aber — bei der großen Zahl aus Deutschland kommender, hier konditionierender Gehilfen — und weil er hierdurch eine Art Sonder stellung im Versicherungsmodus einnimmt — noch auf diese Arbeiter bei der Versicherungspflicht sein besonderes Augenmerk richten Der Ausländer erhält nämlich, wenn er unsere Monarchie ver läßt, nur 76 Prozent der versicherten Summe zurückgezahlt, ohne jeden Heller Zinsvergütung. Angezeigt scheint es, dem For mular Im unter Nr. 13, die den Passus wegen »Bezweifeln der Versicherungspflicht« enthält, eine Notiz: »ist Ausländer und hält sich nur vorübergehend in Österreich auf« beizufügen. Gleichzeitig möchten wir unserem verehrten Vorstand nahelegen, eine Statistik über die aus dem Auslande stammenden Wiener Gehilfen anzulegen und an der Hand derselben im Parlament oder beim Ministerium auf die Ungerechtigkeit des neuen Gesetzes aufmerksam zu machen, das geeignet erscheint, den so notwendigen Zuzug reichsdeutscher Gehilfen zu unterbinden.« * Wissenschaftliches Preisausschreiben. — Auf ein inter nationales medizinisches Preisausschreiben des ungarischen Ministers des Innern für das beste Werk über die »Ätiologie des Trachoms« sind sieben Arbeiten eingelaufen, davon drei aus Deutschland, zwei aus Rußland, je eine aus Bulgarien und Ägypten. Der Preis beträgt 1000 Kronen. Der Minister hat die Universitätsprofessoren von Grösz (Budapest), Kolle (Bern) und Pfeiffer (Breslau) zu Preisrichtern ernannt. Ihr Spruch soll auf dem XVl. internationalen medizinischen Kongreß, der vom 29. August bis 4. September d. I. in Budapest tagen wird, ver kündet werden. * »Oermanis sscrs«. — Der Plan einer dermania, 8aera, der in den Vorträgen von P. Kehr und A. Brackmann auf dem internationalen Kongreß für historische Wissenschaften in Berlin unter allgemeiner Zustimmung entwickelt worden ist, soll, wie die genannten Gelehrten in der »Historischen Zeitschrift« mitteilen, jetzt als Material dem Kartell der Akademien in Berlin, Wien, München und den Gelehrten Gesellschaften in Leipzig und Göttingen überwiesen werden, damit deren Sachverständige ihn prüfen und das Unternehmen in die Wege leiten möchten. Es handelt sich um eine systematische Bearbeitung der Kirchen geschichte Deutschlands, geordnet nach Kirchenprovinzen, Bis tümern, Kirchen, Klöstern und den sonstigen geistlichen Instituten. Ein derartiges Werk kann kein einzelner Gelehrter in Angriff nehmen; vielmehr werden sich mehrere, unterstützt von Hilfs arbeitern, in die Bearbeitung der Diözesen und Provinzen teilen müssen; das erfordert eine eigene Organisation mit besonderer Oberleitung. Die beiden Gelehrten glauben, daß die geeignete Stelle dafür das Kartell der deutschen Akademien wäre. Achtuhrladenschlus; und Arbeitszeit in den Kontoren. — Die Reichstagskommission für die große Gewerbenovelle verhan delte am ll. d. M. über den Achtuhrladenschluß. Zentrum und Wirtschaftliche Vereinigung beantragen den gesetzlichen Acht uhrladenschluß, am Sonnabend 9 Uhr. Die Regierung erklärt das für unannehmbar. Auch Nationalliberale, Reichspartei und Kon servative lehnen die Anträge ab. In der Abstimmung wird der Achtuhrladenschluß mit 13 gegen 9 Stimmen angenommen. Dafür stimmen auch je ein Mitglied der Nationalliberalen und der Freisinnigen. Abgelehnt wird ein Antrag der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Sozialdemokraten auf Beseitigung der Aus nahmetage beim obligatorischen Ladenschluß. Die Regierung hatte den Antrag für unannehmbar erklärt, aber die Erwartung ausgesprochen, daß die Anzahl der Ausnahmetage allmählich ganz von selbst eine Einschränkung erfahren werde. In bezug auf die Arbeitszeit in den Kontoren wurde ein Zentrumsantrag angenommen. Danach wird für Schreibstuben, Kontore und Lagerräume, die nicht zu offenen Verkaufsstellen gehören, der Neunstundentag eingeführt, zwölfstündige Mindestruhezeit, 1'/,- stündige Mittagspause, die, wenn die Arbeitszeit acht Stunden oder weniger beträgt, bis zu einer halben Stunde verkürzt werden kann, und Überarbeit an höchstens 60 Tagen im Jahre. (Nationalzeitung.) * Postüberweisungs- und Postscheckverkehr. Bortrag. — Der Vorstand des Vereins jüngerer Buchhändler »Krebs« in Berlin teilt mit, daß am Montag den 22. März Herr Post inspektor Lorek beim kaiserlichen Postscheckamt in Berlin im großen Saale des »Papierhauses«, Berlin 8.1V., Dessauer Str. 2, einen Bortrag über den Postüberweisungs- und Postscheck verkehr halten wird.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder