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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 62. 17. März 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. vuchhanLel. 3295 ments leicht verständlich und übersichtlich behandelt, soweit dies auf noch nicht vierzig Seiten eben möglich ist. Auf breiterem Raume werden die Ansichtssendungen, die Kunst des Verlaufens, die Schau fensterdekoration und die Vertriebsmittel, Kataloge, Prospekte und dergleichen, nach ihrer Bedeutung erörtert. Auch die Einrichtung und der Betrieb des Journalgefchäfts, des Lesezirkels und der Leihbibliothek, sowie des Kolportage- und Reisebuchhandels finden sich ausführlich erläutert und, wo nötig, durch Formulare und die Anführung einschlägiger Gesetzesbestimmungen er gänzt. Ebenso werden das Kunst- und Musikaliensortiment, die gewinnbringenden Nebenbetriebe, behandelt. Der Rechts kunde des Sortimenters ist das Schlußkapitel gewidmet. Die Eigenart des Konditionsgutes, die aus dem Handelsgesetz buch sich ergebende Verpflichtung zu geordneter Buchführung, die gesetzlichen Vorschriften über die Firma, das Rechtsverhältnis zwischen Prinzipal und Gehilfen und Lehrling, sowie die bezüg lichen Bestimmungen der Gewerbeordnung finden hier teils in Auszügen, teils in wörtlicher Wiedergabe hinreichende Berück sichtigung. Ein alphabetisches Register von acht Spalten erleichtert wohl das Nachschlagen, vermag aber nicht über den Mangel einesJnhalts- verzeichnisses hinwegzutäuschen, der sich bei einem Werke von zwanzig Bogen Umfang immerhin fühlbar macht. Auch darf man von einem »Lehrbuche« eine straffere Gliederung des Stoffes wohl erwarten. Anzuerkennen ist dagegen die frische, lebhafte Darstellungsweise, die durch die eingeflochtenen Äußerungen be kannter Buchhändler und die zahlreichen Beispiele aus der Praxis sich von dem trockenen Ton vieler Lehrbücher vorteilhaft abhebt. Deshalb wird auch das sehr gut ausgestattete Buch als eine recht beachtenswerte Bereicherung der buchhändlerischen Fachliteratur namentlich den angehenden Sortimentern sehr will kommen sein. Hoffmann. Kleine Mitteilungen. Vom NeichSgericht. (Nachdruck verboten.) — Das Land gericht Erfurt hat am 29. September v. I. den Buchhändler Edmund Voigt von der Anklage des Feilhaltens unzüchtiger Abbildungen freigesprochen. Er hat eine Papierwaren- und Buchhandlung übernommen, die einer Volksschule gegenüber liegt. Eine Anzahl Ansichtskarten, die sein Vorgänger ausgestellt hatte, legte er beiseite, weil er Zweifel hegte, ob es sich um Bilder handelte, die nicht zu beanstanden seien. In Frage kamen: Ruhende Venus, Danae, Sklavenmarkt und eine Serie Nixleinkarten. Nachdem ihn aber der Vertreter eines Lieferanten beruhigt hatte, stellte er die Karten wieder aus. Daraufhin wurde Anklage gegen ihn erhoben. In der Hauptverhandlung sprachen sich zwei Sach- verständige zu gunsten des Angeklagten, einer zu dessen ungunsten aus. Das Gericht schloß sich der Ansicht der ersten beiden an, wonach die fraglichen Karten nicht geeignet seien, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen, wohl aber die künstlerischen Bedürfnisse des weniger anspruchsvollen Publikums befriedigen könnten. — Gegen das Urteil hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt. Er vermißte eine Prüfung der Frage, ob nicht in dem besonderen Zwecke der Abbildungen — als Postkarte zu dienen — ein Moment zu finden sei, das den Bildern den Charakter des Unzüchtigen verleihe. — Das Reichsgericht, das am 15. d. M. über die Revision verhandelte, hielt das Urteil für ausreichend begründet und verwarf die Revision. Lentze. *Postverbindung Hamburg—Leipzig. (Vgl. Nr. 58 d. Bl.) — Eine zahlreich besuchte Versammlung von Vertretern großer kaufmännischer und gewerblicher Betriebe Leipzigs hatte sich am Sonntag den 14. d. M. im Saale der Handelsbörse in Leipzig zusammengefunden, einmütig in dem bisher lange vergeblich er strebten Verlangen nach einer sehr nötigen Verbesserung der Post verbindung Hamburgs mit Leipzig. Die lebhaft verlaufene Besprechung fand ihren Niederschlag in mehreren Kundgebungen, die auf telegraphischem Wege zur Absendung gelangten. An die Eisenbahndirektwnen Halle a. S., Magdeburg, Altona und Hannover wurde folgende Erklärung übermittelt: »Mit schmerzlichem Bedauern hat die von dem Verein Leip ziger Handelsvertreter heute nach der Neuen Börse in Leipzig zusammenberufene, von Angehörigen aller Geschäftszweige zahl- reich besuchte Versammlung der Leipziger Kaufmannschaft von der abermaligen Ablehnung der Nachtschnellzug-Verbindung Hamburg-Leipzig Kenntnis genommen. Da die Herstellung dieser Verbindung zu den Lebensfragen von Leipzigs Handel und In dustrie gehört, bittet sie die Königliche Eisenbahn-Direktion, mit den anderen beteiligten Verwaltungsstellen erneut in eine wohl wollende Prüfung der Angelegenheit einzutreten und die Durch führung des jetzigen Personenzuges Nr. 205, ab Hamburg 11,36, als Eil- oder Schnellzug mit Postbeförderung und Ankunft gegen 0 Uhr morgens in Leipzig so schnell als möglich zu verwirklichen.« Ähnlich lautende Kundgebungen wurden an den Staats sekretär des Reichspostamts Kraetke und an das Reichs eisenbahnamt, an den preußischen Eisenbahnminister v. Breitenbach, an das sächsische Ministerium des Innern und an den sächsischen Finanzminister abgesandt. Verlag der Bibliothek für Alle, G. m. b. H. in Stutt gart. — Handelsregistereintrag: K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. In das Handelsregister wurde heute eingetragen: II. Abteilung für Gesellschaftsfirmen: Die Firma Verlag der Bibliothek für Alle, Gesell schaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Stuttgart. Ge sellschaft im Sinne des Reichsgesetzes vom 20. April 1892/20. Mai 1898 auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 3./4. März 1909. Gegenstand des Unternehmens sind Verlagsunternehmungen aller Art, insbesondere die Fortführung des vom Gesellschafter Schmidt eingelegten Verlagsunternehmens »Bibliothek für Alle«. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmun gen zu erwerben, sich an solchen Unternehmungen zu beteiligen Das Stammkapital beträgt 45000 Als Geschäftsführer sind bestellt: Hermann Schmidt, Verlagsbuchhändler, hier, und Fried rich Fuchs, Kaufmann, hier; jeder derselben ist zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Gesellschafter Hermann Schmidt bringt als seine Stamm einlage das von ihm seither unter der nicht eingetragenen Firma »Zeller L Schmidt, Separatkonto« betriebene Verlagsunter nehmen »Bibliothek für Alle« nebst allem Zubehör an Autor- und Verlegerrechten, Manuskripten, Klischees, Vorräten usw. und allen Rechten aus für die »Bibliothek für Alle« mit Autoren, Subskri benten usw. geschlossenen Verträgen, kurz mit allen Aktiven, welche sich auf die »Bibliothek für Alle« beziehen, in die Gesellschaft ein, dergestalt, daß das Geschäft vom 10. Februar 1909 ab als auf ihre Rechnung geführt angesehen wird. Passiven übernimmt die Ge sellschaft nicht. Der Geldwert, für welchen diese Einlage ange nommen wird, ist auf 35 000 ^ festgesetzt. Den 8. März 1909. (gez.) Hilfsrichter Or. Hezel. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 02 vom 13. März 1909.) Ausstellung deutscher Buchkunst und Exlibris im Kauf haus des Westens, Berlin. — Die Ausstellung deutscher Buch kunst und Exlibris, die das Kaufhaus des Westens in Berlin soeben eröffnet hat, ist deshalb für den Buchhändler besonders stallet werden kann. Ein bekannter Bibliophile, einige Verleger, die die moderne Buchausstattung besonders pflegen, und ein namhafter Sammler von Buchzeichen werden gebeten, ihre Schätze bzw. Veröffentlichungen für einige Zeit zur Verfügung zu stellen. Diese werden unter Glas und Rahmen oder in Glaskästen geschmackvoll arrangiert, mit einigen erläuternden Zetteln belegt, und dem Publikum ist eine stark wirkende Anregung zum Bücherkaufen geboten. Wenn Antiquare hin und wieder ihre Curiosa ausstellen und Sortimenter ihre aristo- oder plutokratischen Kunden zur leihweisen Überlassung ihrer Schätze an Büchern oder Stichen zu gleichen Zwecken bewegen können, so werden sie unzweifelhaft auf die Kauflust des großen Publikums wirken. Ich denke hierbei in erster Linie an Antiquare und Sortimenter in mittleren und kleineren Städten mit wohlhabender Bürgerschaft. 429*
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