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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090323
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190903231
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090323
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-03
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Mllkildlatt siir dt» Jeutschtii Eigentum des BörsenvereinL der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangebolen und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 07. Leipzig, Dienstag den 23. März 1909. 76. Jahrgang. Amtlicher Teil. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst und Musikalienhandel Breitkops 8- Lärtel. New Jork, 12. März 1S0S. Au die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Leipzig. Wir sind in der angenehmen Lage. Ihnen Mitteilen zu können, daß am 4. März ein neues Copyrighlgesetz seitens des Kongresses genehmigt und vom Präsidenten unterzeichnet worden ist. demzufolge der Herstellungszwang für Bücher und periodische Erscheinungen in anderer als in englischer Sprache in Wegfall kommt. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli d. I. in Kraft. Wir legen einen Auszug, welcher die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes enthält, bei und bitten höflichst, den selben im Börsenblatt bekanntzugeben und Ihre geschätzten Mitglieder zur recht umfangreichen Ausnutzung des neuen Gesetzes zu ermuntern. Hochachtungsvoll ergeben Amtliche stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musikverlag Breitkopf L Härtel. Die wichtigsten Punkte des am I. Juli I90S in Kraft tretenden neuen Copyright-Gesetzes. I. Musikalien, dramatische Werke. Borlesungen. Ansprachen und Predigten, welche zum öffentlichen Vortrage bestimmt sind. Landkarten, Modelle und Entwürfe von Kunstwerken und deren Reproduktion. Zeichnungen oder plastische Werke wissenschaftlichen oder technischen Charakters. Photographien. Drucke und bildliche Illustrationen können geschützt werden, ohne dem Herstellungszwange in Amerika zu unterliegen. II. Bücher, sowie Zeitschriften in anderer als in eng lischer Sprache sind schutzfähig, ohne daß die Platten, welche innerhalb der Grenzen der Bereinigten Staaten hergestellt sind, gedruckt sein müssen. Deutschs, französische, italienische — kurzum — alle Bücher und periodischen Erscheinungen sinkl. Zeitungen), die von einem Autor herrühre», welcher Bürger einer Nation ist, die den Bürgern der Vereinigten Staaten auf wesentlich derselben Grundlage Urheberschutz gewähren wie ihren eigene» Staatsangehörigen, sind nunmehr schutzsähig. wenn zwei im Originallande hergestellte Exemplare in Washington zur Ein tragung gelangen. Diese Länder sind außer Deutschland: Belgien, Dänemark, England. Österreich (nicht Ungarn). Frankreich. Italien. Niederlande. Norwegen. Spanien. Portu gal. Mexico. Chile. Costa Rica, Cuba, Japan und China. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. III. Für Bücher in englischer Sprache wird ein Jnterims- schutz für 30 Tage gewährt. Innerhalb dieser 30 Tage muß die Herstellung hier stattfinden, oder das Copyright verfällt. Die Herstellung beschränkt sich nicht nur auf die Plaiien des Textes, sondern auch auf diejenigen der Illustrationen sowie auf die Einbanddecken. IV. Das Copyright ist für die Dauer von 28 Jahren gültig, kann aber vom Autor, falls innerhalb eines Jahres vor Ablauf der obigen Zeitdauer eine Neuregistration statt findet, für weitere 28 Jahre verlängert werden. V. Für Reproduktionen musikalischer Werke auf mecha nischen Jnstiumenten ist gesetzlich eine Tantieme von 2 Cents für jede verkaufte Platte, Rolle rc. festgesetzt, welche seitens des Verfertigers auf Wunsch jeden 26. des Monats an den Inhaber des Copyrights zahlbar sind. VI. Bei Neuausgaben geschützter Werke, welche Zusätze oder Kürzungen enthalten oder deren Übersetzungen. Drama tisierungen oder welche sonstige Neuerungen aufweisen, müssen neu zur Eintragung gelangen und können nicht als Nach lieferung gelten. Erschienene Vcnizkcitcn -es deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichnten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Fr. Ackermann s Verlag in Weinheim. Monbart, N. v.: Grundzüge der Pädagogik f. angehende Fach lehrerinnen, Mädchenfortbildungskurse u. zum Selbstunterricht. II. Tl. Vorbereitung auf das Gewerbeschul - Examen in den verschiedenen Fächern. (III, 113 S.) 8". 09. 1. — Schmitt, Hauptlehr. Jvh.: Sagen u. Geschichten aus dem lieben Badnerlande. Gesammelt u. bearb. 2. Bdchn. 2. verm. u. verb. Aufl. Mit 4 Kunstblättern. (VII, 160 S.) 8°. ('09.) Geb. in Leinw. 1. 80 Johann Ambrosius Barth in Leipzig. ^Vinoksl. b-6x.-80. decks Ar 8udslrr.-kr. —- 50; Livrielpr. —. 75 big. ^Lubiii^t, Assist, vr. kaul v.: Vber äls Inkgr/sraUoii äsr rstrocte- (33^8.)^ ,o°g°^bvSsrsii OsbLrwuttor u. äsr Irovss n 8 S 462
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