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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 68, 24. Marz 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 3621 Rascher «L Cie. in Zürich. 3663 -Georg Reimer in Berlin. 3654/55 *von l'oll: Dis Iiu8si66lls Dolarkaürd äsr »Lar^a« 1900—1902 von 1t. v. l'oll. 14 ; Asd. 15 Römmler «L Jonas G. m. b. H. in Dresden. 3643 6unts Llättsr aus aller ^Velt. Dskt 13—16 ä. 50 c^j. Fr. Wilh. Ruhfus in Dortmund. 3667 k^r. 1 75 vollbtänäiA (9 l^rn.) 5 Fritz Schnberth jr. in Leipzig. 3635 Gerhard Stalling Verlag in Oldenburg i. Gr. 3666 Thcod. Thomas in Leipzig. 3650/51 Alfred Unger in Berlin. 3663 *Gösser: Das gewerbliche Arbeits- und Lehrverhältnis. Geb. 1 >6. Union Deutsche Berlagsgesellschaft in Stuttgart. 5569 Verlag des Deutschen Monistenbundes in Berlin. 3644 Verlag der Mainbrücke. G. m. b. H. 3662 in Frankfurt a. M *Dis Nainbrüeks. 1909. ?ro Quartal 1 ./i> 50 Verlag des „Roland von Berlin" in Berlin. 3639 Der Roland von Berlin. II. Quartal. 2 .k; einz. Nr. 20 H. Verlag Deutsche Zukunft G. m. b. H. in Leipzig. 3652 Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts zu Hohensalza vom 11. März 1909 ist die Beschlagnahme des Buches: 1907^*"^ kusanLlrisxo angeordnet, weil das in dem Buche Seite 210 und 211 abgedruckte Lied den Tatbestand des § 130 St.-G.-Bs. erfüllt. Vromberg, 17. März 1909. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3042 vom 22. März 1909.) Nichtamtlicher Teil. Die Erhöhung der Druckpreise und der deutsche Verlagsbuchhandel. 'Noch zur rechten Zeit hat der -Deutsche Verlegerverein - eine Denkschrift') bearbeiten lassen, in der die Forderungen des vom -Deutschen Buchdrucker-Verein- herausgegebenen und zur Einführung empfohlenen »Deutschen Buchdruck-Preis tarifs- vom Standpunkt des Verlegers aus kritisch erörtert werden. Jeder Verleger, auch wenn er in seinen Buch drucker-Rechnungen bisher noch nichts von diesem Anschlag auf seinen Geldbeutel gemerkt haben sollte, muß zu den neuen Forderungen des Deutschen Buchdrucker-Vereins Stellung nehmen und muß gegenüber ungerechtfertigten Forderungen gewappnet sein, mindestens mit einer vollständigen Kenntnis der Sachlage. Es ist dies um so mehr die Pflicht des einzelnen, als bei Beratung des deutschen Buchdrucker-Preis tarifs kein Vertreter des deutschen Verlegerstandes als Wahrer der Interessen der größten Auftraggeber des Buchdruckgcwerbes hinzugezogen worden ist. Diese be fremdende Tatsache weist ganz von selbst jeden Verleger an, sich eine wohlgesicherte Verteidigungsstellung von vornherein mit Bedacht zu wählen. Dazu wird ihm die Denkschrift des Deutschen Verlegervereins, von Herrn Max Paschke klar und übersichtlich bearbeitet, gute Dienste leisten. verlasst vou Nax kaseblre. 8". 47 8. lleipriZ 1909, Os- berastr. 7. kreis 40 orä., 20 dar. klar von 6er desebLkts- . Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. Ilm auch die Lauen aus der schädigenden Gleichgültig keit aufzurütteln, sei daran erinnert, daß der deutsche Verlags- buchhandel stets zur Durchführung des beiden Teilen (Arbeit gebern und Arbeitnehmern) sichere Arbeitsverhältnisse gewähr leistenden Lohntarifs nach seinen Kräften beigetragen hat; bei den Verhandlungen über ihn wurde stets auch der deutsche Verlegerstand gehört. Ja die offizielle Vertretung des deutschen Buchhandels, unser Börsenverein, hat seine Unterstützung der Bestrebungen des Deutschen Buchdrucker- Vereins am deutlichsten dadurch ausgedrückt, daß im Börsen blatt keine Anzeigen Aufnahme finden dürfen, in denen Druckereien sich zu Arbeiten unter dem gültigen -Deutschen Buchdrucker-Tarif« erbieten. Diese Rücksichtnahme hätte wohl erwarten lasten, daß bei Aufstellung neuer Forderungen an den Verlagsbuchhandel dieser auch wieder zur Beratung gezogen würde. Manche der jetzt festgesetzten Preise wären dann nicht in der maßlosen Steigerung in die Erscheinung getreten; im friedlichen Einvernehmen wäre das Notwendige anerkannt und mit Zustimmung des Deutschen Verleger vereins bewilligt worden. Die mit der Denkschrift beabsichtigte Mobilmachung der Geschäftsinteressen ist also nicht nur wohlberechtigt, man kann sie vielmehr als eine Aufgabe des Verlegeroereins be zeichnen, der er jetzt, als die Gefahr der Überteuerung des Verlagsbuchhandels näher rückt, nachkommt. Der schon oben erwähnte, zwischen der Allgemeinheit der Prinzipale (Deutscher Buchdrucker-Verein) und der Gehilfenschaft (Verband der Deutschen Buchdrucker) beschlossene Lohntarif, zum erstenmal im Jahre 1873 vereinbart, bildet den von beiden Teilen »anerkannten Ausdruck dafür, was für die 472
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