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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1909
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- Deutsch
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pE 68, 24. März 1909. Nichtamtlich«! Teil eköprnolall I. L. Dllchn. ^-chhanSel. 3623 Verschiedenheiten in der Auffassung, so daß z. B. von einer Seite beantragt wurde, einzelne Positionen um 10—29 Prozent zu erhöhen, und von andrer Seite eine Ermäßigung der selben Positionen um 25 Prozent befürwortet wurde. Der Bezirksverein Leipzig-Land im Kreise Sachsen des Deutschen Buchdrucker-Vereins, der im Mai 1907 in fieben- stündiger Beratung sich mit dem Tarif-Entwurf beschäftigte, war der Meinung, daß seine Einführung schwere Gefahren in sich berge. Namentlich für die Provinz wäre der Nachteil größer als die voraussichtlichen Vorteile. Bei der schon jetzt schwer kämpfenden Provinzdruckerei würde eine sofortige zwingende Einführung des Buchdiuck-Preistarifs die Existenz des einzelnen gefährden. Man wolle wohl mithelfen, eine Gesundung des Gewerbes herbeizusühren; doch erwarte man, daß die schwierige Lage der kleinen Betriebe in Berücksichti gung gezogen würde. Das Ergebnis der Beratung war fol gende Resolution (vgl. Bbl. 1907. Nr. 11b): »Die heutige Versammlung des Bezirks Leipzig-Land er kennt das Verdienst, das die Ausarbeiter des Preistariss sich um die Gesamtheit der deutschen Buchdruckereibesitzer erworben haben, voll und ganz an, wenn sie auch der Meinung ist, daß die Ansätze in Rücksicht auf den heutigen Stand der Druckpreise etwas zu hoch gegriffen sind. (I> Sie ist überzeugt, daß dieser Tarif viel Nutzen bringen und vielen Buchdruckereibesitzern eine schätzenswerte Unterstützung bei ihren Berechnungen bieten wird. Die Versammlung hält aber eine mehrjährige Ersahrung mit dem Druckpreisetarif für notwendig, ehe eine statutarische Ver pflichtung der Mitglieder aus Einhaltung desselben in Krast treten kann. Sie beantragt daher, die Beschlußfassung über die obligatorische Einführung des Tarifs seitens der Hauptver sammlung auszusetzen und, bevor eine solche erfolgen solle, die Angelegenheit nochmals den Bezirsvereinen zur Beschlußfassung vorzulegen.« Auch noch Ende des vergangenen Jahres wurde, wie hier gleich erwähnt sei, in demselben Bezirlsverein zum Ausdruck gebracht, daß die Erfahrungen mit dem neuen Buchdruck- Preistarif in der Provinz wenig erfreulich seien, und daß es schwer halte, die Durchführung des Tarifs erfolgreich zu ge stalten angesichts der großstädtischen Konkurrenz und anderer widriger Verhältnisse. Nichtsdestoweniger wurde der »Deutsche Buchdruck- Preistarif« durch einstimmigen Beschluß der Haupt versammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins in Mannheim 1907 angenommen. Unter Berücksichtigung gewisser Übergangs bestimmungen ist er mit dem 1. Oktober 1907 in Krast ge treten. Am 1. Oktober dieses Jahres sollte die zugelassene Übergangsperiode abgelaufen') sein und dann eine ein heitliche Preisberechnung der Druckarbeiten im Deutschen Reiche allerorten statlfinden. Schon früher hatte man ja in Buchdruckerkreisen die im Berechnungswesen herrschende Zer fahrenheit zu beseitigen versucht und Minimal-Druckpreise tarife aufgestellt, aber mit wenig Erfolg. Durchgreifende, gründliche Arbeit glaubt man aber jetzt mit dem Buchdruck- Preistarif gemacht zu haben, der, wie der Lohntarif zwischen Prinzipalität und Gehilfenschaft, in ähnlicher Weise das Ver hältnis zwischen den Buchdruckereien und ihren Auftrag gebern regeln soll, indem er den Buchdruckereibesitzern in jedem einzelnen Fall Rat und Auskunft geben will, was er für seine Arbeiten zu fordern habe. Zugleich soll der Preis tarif aber auch die -Grundlage zur Neubelebung und Ge sundung des Buchdruckgewerbes» bilden. So sehr beides dem verwandten Buchdruckgewerbe zu gönnen ist, so muß sich doch energischer Widerspruch regen, wenn dabei die Forderungen an den Verlag überspannt werden. Was hat nun die Denkschrift des Deutschen Verleger vereins an dem Preistarif im wesentlichen auszusetzen und welche Aufstellungen bekämpft sie? Im allgemeinen führt '> Vergl. die Mitteilungen am Schlüsse dieses Artikels. sie aus, daß der Wunsch der Buchdruckereibesitzec, daß sich der Preistarif in gleicher Weise wie der Lohntarif Ein führung verschaffen möge, und so das Verhältnis zwischen Buchdruckereibesitzern und Auftraggebern in glatter Weise regele, durchaus einseitig und der Vergleich mit dem Lohn tarif unzutreffend sei. Der Lohntarif sei von beiden Par teien, Prinzipalen und Gehilfen, gemeinsam geschaffen und anerkannt, der Preistarif dagegen eine Festsetzung von Preisen, die die Buchdrucker, gestützt auf ihre umfassenden Machtmittel, ihren Auftraggebern aufzwingen wollten. Mit der Annahme des Preistarifs und der Verpflichtung seiner Mitglieder zur Anerkennung desselben fei der Buch druckerverein ein Kartell geworden, und zwar auf Grund seiner Mitgliederzahl eins der größten Kartelle der Welt. Die maßgebenden Merkmale des Kartells seien vorhanden: »den Auftraggebern werden durch den Zusammenschluß der Druckereien höhere Preise ausgezwungen». Daß diese Maß regel nach der Ansicht des Buchdruckervereins seine innere Begründung finde in dem Bestreben, das Gewerbe vor materiellem Verfall zu bewahren, ändere an der Tatsache selbst nicht das geringste. Die Bestimmung des ersten Paragraphen des Preis tarifs. daß die Berechnung der Satzpreise in jedem Falle nach den im Lohntarif für das -Berechnen» festgesetzten Preisen stallfinden solle, auch dann, wenn der Satz im (allgemein billigeren) »Gewißgelde« hergestellt wurde, zeige klar, daß der Satzberechnung nicht die tatsächlichen Satz selbstkosten zugrunde gelegt würden. Das bedeutet nach den Ausführungen der Denkschrift bei rund 85 Prozent aller Satz arbeiten eine willkürliche Erhöhung der Preise, und zwar lediglich zu dem Zweck, um »zu verhüten, daß Unter bietungen mit der Ausrede gedeckt werden, der im Gewiß gelde hergestellte Satz habe eine so billige Preisstellung er möglicht«. Es wird also nur, um der billigeren Konkurrenz die Möglichkeit einer Ausrede zu nehmen, eine künstliche Erhöhung der Preise bei vier Fünfteln sämtlicher Aufträge gefordert. Im Verlagsbuchhandel müsse diese Maßregel besonders schwer die Aufträge auf den Satz wissenschaftlicher Werke treffen, bei denen ohnehin infolge der wenig hohen Auflagen die Satzkosten an sich schon den bedeutendsten Posten der Berlegerkalkulation ausmachten. Auf der anderen Seite würden die Druckereien, die mit ihrem Schriftmaterial und ihrem Personal auf eine bestimmte Satzipezialilät einge richtet feien, daran gehindert, diese vielleicht durch jahrelange Opfer erreichten Vorteile anderen Betrieben gegenüber im Wettbewerbe durch eine den eigenen Verhältnissen ent sprechende Preisberechnung auszunutzen. Tun sie es trotz dem, so gelten sie als nicht tariftreu, als Schleuderer und können als Schmutzkonkurrenz geächtet werden. Jedes Vor wärtsstreben zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit auf einem be stimmten Spezialgebiet wird dadurch für den Buchdrucker eigent lich unterbunden, denn die etwa durch technische Einrichtungen oder sonstige Vereinfachungen erzielten Vorteile dürfen im ehrlichen Wettbewerb keinen Einfluß auf die Preisstellung haben. Der Verlagsbuchhandel soll nicht aus ihnen Nutzen ziehen können. Der strebsame Buchdrucker kann also nicht angemessene Preise stellen, die seinen tatsächlichen Selbstkosten entsprechen und ihm reichlichen Nutzen lassen, um Kund schaft heranzuziehen und dadurch eine gleichmäßige Voll beschäftigung seines Betriebes zu erreichen, sondern muß sich unbedingt an den Preistarif halten. Beim zweiten im ersten Paragraphen aufgestellten Grund satz: »Maschinensatz ist wie Handsatz zu berechnen«, bietet sich dasselbe Schauspiel. Der teurer herzustellende Handsatz wird als Norm hingestellt. Die Selbstkosten des Satzes auf der Setzmaschine sind bekanntlich bedeutend geringer 472'
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