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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1909
- Sprache
- Deutsch
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3684 Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 69. 25. März 1909. Vorbild? gedient hat, auch für Deutschland notwendig ge worden ist. Alle Unionsländer, die die neue Berner Kon vention ratifizieren und durch die interne Gesetzgebung den im Artikel 13 niedergelegten Grundsatz des Autorschutzes verwirklichen werden, können dann wohl auch den Schutz des amerikanischen Gesetzes für ihre Autoren beanspruchen, da sie sicherlich Gegenseitigkeit zu gewährleisten vermögen. Folgende Länder der Berner Union stehen nämlich, wie Deutschland, schon jetzt mit den Vereinigten Staaten im Gegen seitigkeitsverhältnis: Belgien, Dänemark, Frankreich, Groß britannien, Italien, Norwegen, die Schweiz und Spanien. Sei es. daß diese Länder das amerikanische Tantiemesystem annehmen, wie die deutsche Regierung es zuerst auf die Berliner Konferenz hin für die Union offiziell vorschlug, sei es, daß sie darüber hinaus einen uneingeschränkteren Schutz des Autors anerkennen — sie werden den Amerikanern gewiß rsimilar riAÜtZ« zu bieten imstande sein. Die Frage wird nur eine solche des zeitlichen Jn- einanderpassens der beiden Schutzmöglichkeiten werden, indem es für verschiedene Länder der Berner Union untunlich sein dürste, schon bis zum 1. Juli d. I. diese sehr heikle Frage zu lösen. In solchem Falle müßte dann, was insbesondere Deutschland anbelangt, auch auf den Erlaß von zwei Proklamationen seitens Amerikas, einer solchen, die das amerikanische Gesetz von 1909 im allgemeinen (mit Aus nahme der Frage der Musikinstrumente) auf die Deutschen anwendbar erklärt, und einer solchen, die speziell die vom Artikel 1, litt, s dieses Gesetzes verlangte Gegenseitigkeit zustchert, Bedacht genommen werden. Welches auch die Abwicklung dieses Programms der gegenseitigen Beziehungen sein wird, so wird diese neuerliche Stellungnahme der Amerikaner in einem so wichtigen Kapitel des modernen Urheberrechts unzweifelhaft die Be schleunigung der Lösung des Schutzes der Tonwerke gegen Übertragung auf Musikinstrumente fördern. So werden wir denn das Schauspiel, das uns vor einer Anzahl Jahre Deutschland in der Ausdehnung des den Nordamerikanern schon eingeräumten Photographie- und Übersetzungsschutzes zuerst auf gewisse und jetzt nach der neuen Berner Übereinkunft vom 13. November 1908 im Prinzip auf alle Angehörigen der Verbandsstaaten gab, wiederum genießen: durch den Anstoß des Verhältnisses zu den noch außerhalb des Verbandes gebliebenen Vereinigten Staaten wird eine raschere Besserung der Rechtsverhältnisse in der Berner Literarunion selbst herbeigeführt werden. Ohne es zu wollen, erweist so der Geist, der verneint, denen, die bejahen, Gutes. Kleine Mitteilungen. Knackstedt ä- Näther G. m. b. H. in Hamburg. — Handelsregistereintrag: Hamburg. Eintragung in das Handelsregister 1909. März 16. Knackstedt L Näther, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Der Gesellschaftsvertrag ist am 5. März 1909 abgeschlossen worden Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb aller Arten von Artikeln, die mit dem Licht-, Stein- und Buchdruck, der Photographie, der graphischen Kunst oder mit dem graphischen Kunsthandwerk in Zusammenhang stehen, und der Betrieb aller mit diesen Geschäftsarten zusammenhängenden Geschäfte. Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens der Fort betrieb der bisher von Ludwig Knackstedt unter den Firmen Knackstedt L Näther und H. A. I. Schultz L Co. Nachfolger zu Hamburg betriebenen Geschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unter nehmungen zu erwerben und sich an solchen Unternehmungen zu beteiligen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwertung der dem Ludwig Knackstedt bisher gehörenden Grundstücke in Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 800 000 Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen zusammen vertreten. Geschäftsführer sind: Wilhelm Georg Louis Knackstedt und Leopold Wernthal, Kaufleute zu Hamburg. Zu Prokuristen sind bestellt: Margarethe Anna Minna Henjes, Simon Merländer und Heinrich Anton Johannes Schultz. Ferner wird bekannt gemacht: Der Gesellschafter Ludwig Knackstedt bringt als seine Einlage die von ihm unter den Firmen Knackstedt L Näther und H. A. I. Schultz L- Co. Nachfolger zu Hamburg betriebenen Geschäfte nebst Zubehör mit sämtlichen Aktiven, außer den Ansprüchen, welche ihm etwa gegen die Rotograph Co., New Bork, auf Grund einer für dieselbe gegenüber dem L. Goffard-Steinbach. Brüssel, geleisteten Bürgschaft in Höhe von ^ 51000 und auf Grund von für dieselbe gegenüber dem L. Goffard-Steinbach, Brüssel, eingegangenen Wechselverpflichtungen in Höhe von .lL 114 730 zustehen, in die Gesellschaft ein. Das Geschäft der Firma Knackstedt L Näther wird mit der Firma übertragen. Die Aktiven in ihrem Zustande am 31. Dezember 1908 sind aus der per diesen Tag errichteten Bilanz ersichtlich, abgesehen von gewissen Schutzrechten. Auch die nicht aus der Bilanz er sichtlichen Schutzrechte werden übertragen. Die Passiven des Ludwig Knackstedt, d. h. der Firmen Knackstedt L Näther und H. A. I. Schultz L Co. Nachfolger und seine persönlichen Passiven werden, soweit sie aus der per 31. Dezember 1908 errichteten Bilanz ersichtlich sind, mit Ausnahme der im nachfolgenden speziell ausgeschlossenen Schulden, ebenfalls von der Gesellschaft übernommen. Das Geschäft gilt vom 1. Januar 1909 ab als für Rechnung der Gesellschaft betrieben. Im einzelnen werden von Ludwig Knackstedt in die Gesell schaft eingebracht und von der Gesellschaft übernommen: 1. die in Hamburg belegenen Grundstücke und Gebäude Eppen- dorferlandstraße Nr. 104 und Wagnerstraße Nr. 70, nebst sämtlichem Zubehör, insbesondere Maschinen und nebst den darauf lastenden Hypotheken, abgesehen von 100 000, ^welche gelöscht werden. Diese Grundstücke nebst Zubehör werden mit 816170 bewertet. Die auf diesen Grundstücken lastenden Renten von 30 jährlich — abzulösen mit .k 1125 — und 100 jährlich — abzulösen mit 3750 — sind bei dieser Wertberechnung bereits in Abzug gebracht. Auf diesen Grundstücken, abgesehen von den nach vor stehendem zu löschenden 100 000, lasten insgesamt 495 000 Hypotheken; der Nettowert der beiden Grund stücke zusammengerechnet beträgt also 321 170 und wird mit diesem Betrage in Anrechnung gebracht; 2. die sämtlichen Schutzrechte. Dieselben werden mit 2 bewertet und mit diesem Betrage in Anrechnung gebracht; 3. die vorhandenen Waren und Jnventargegenstände. Dieselben werden mit ^ 491 798,92 bewertet und mit diesem Be trage in Anrechnung gebracht; 4. die ausstehenden Forderungen und sonstigen aus der Bilanz hervorgehenden Aktiven, jedoch mit der Ausnahme des nach vorstehendem in die Gesellschaft nicht einzubringenden Teiles seiner Forderungen gegen die Rotograph Co. in New Pork. Dieselben werden mit .-L 804 387,31 bewertet und mit diesem Betrage in Anrechnung gebracht. Der genannte Ludwig Knackstedt bringt in die Gesellschaft ferner das Grundstück Sierichstraße Nr. 160 ein. Dieses Grund stück wird mit 120 000 bewertet. Die auf diesem Grundstücke lastende Rente von 100 jährlich — mit ^ 3760 zu lösen — ist bei dieser Wertberechnung bereits in Abzug gebracht. Auf diesem
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