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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090325
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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dt» ItMtil Lilchhanilel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmilglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 69. Leipzig, Donnerstag den 25 März 1909. 76. Jahrgang. Amtlicher Teil Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst und Musikalienhandel Breitkopf 8- Lärtel. New Jork, 12. März 1909. An die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Leipzig. Wir sind in der angenehmen Lage, Ihnen milteilen zu können, daß am 4. März ein neues Copyrightgesetz seitens des Kongresses genehmigt und vom Präsidenten unterzeichnet worden ist, demzufolge der Herstellungszwang für Bücher und periodische Erscheinungen in anderer als in englischer Sprache in Wegfall kommt. Dieses Gesetz trilt am I. Juli d. I. in Kraft. Wir legen einen Auszug, welcher die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes enthält, bei und bitten höflichst, den selben im Börsenblatt bekanntzugeben und Ihre geschätzten Mitglieder zur recht umfangreichen Ausnutzung des neuen Gesetzes zu ermuntern. Hochachtungsvoll ergeben Amtliche Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musikoerlag Breitkopf L Härtel. Die wichtigsten Punkte des am 1 Juli 1909 in Kraft tretenden neuen Copyright-Gesetzes. I. Musikalien, dramatische Werke, Vorlesungen, Ansprachen und Predigten, welche zum öffentlichen Vortrage bestimmt sind, Landkarten, Modelle und Entwürfe von Kunstwerken und deren Reproduktion, Zeichnungen oder plastische Werke wissenschaftlichen oder technischen Charakters, Photographien, Drucke und bildliche Illustrationen können geschützt werden, ohne dem Hersiellungszwange in Amerika zu unterliegen. II. Bücher, sowie Zeitschriften in anderer als in eng lischer Sprache sind schutzfähig, ohne daß sie von') Platten, welche innerhalb der Grenzen der Vereinigten Staaten her- gestellt sind, gedruckt sein müssen. Deutsche, französische, italienische, — kurzum — alle Bücher und periodischen Erscheinungen (inkl. Zeitungen), die von einem Autor herrühren, welcher Bürger einer Nation ist, die den Bürgern der Vereinigten Staaten auf wesentlich derselben Grundlage Urheberschutz gewähren wie ihren eigenen Staatsangehörigen, sind nunmehr schutzsähig, wenn zwei im Originallande hergestellte Exemplare in Washington zur Ein tragung gelangen. Diese Länder sind außer Deutschland: Belgien, Dänemark, England, Österreich (nicht Ungarn), Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Spanien, Portu gal, Mexico, Chile, Costa Rica, Cuba, Japan und China. III. Für Bücher in englischer Sprache wird ein Jnterims- schutz sür 30 Tage gewährt. Innerhalb dieser 30 Tage muß die Herstellung hier stattfinden, oder das Copyright verfällt. Die Herstellung beschränkt sich nicht nur auf die Platten des Textes, sondern auch auf diejenigen der Illustrationen sowie auf die Einbanddecken. IV. Das Copyright ist sür die Dauer von 28 Jahren gültig, kann aber vom Autor, falls innerhalb eines Jahres vor Ablauf der obigen Zeitdauer eine Neuregistration statt findet, für weitere 28 Jahre verlängert werden. V. Für Reproduktionen musikalischer Werke auf mecha nischen Instrumenten ist gesetzlich eine Tantieme von 2 Cents für jede verkaufte Platte, Rolle rc. festgesetzt, welche seitens des Verfertigers auf Wunsch jeden 20. des Monats an den Inhaber des Copyrights zahlbar sind. VI. Bei Neuausgaben geschützter Werke, welche Zusätze oder Kürzungen enthalten oder deren Übersetzungen, Drama tisierungen oder welche sonstige Neuerungen aufweisen, müssen neu zur Eintragung gelangen und können nicht als Nach lieferung gelten. Erschienene Neuigkeiten -es deutschen öuchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsah vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. R. van Allen in Lingen. Grütter, Spezialkomm. Reg.-R.: Ueber Verkoppelungen. Vortrag. (17 S.) 8°. ('09.) —. 30 Friedrich Alber, Verlag, in Ravensburg. Koch, ?. Gaudentius, 0. Oap.: Kirchenlieder. Neue Folge. (93 S.) kl. 8°. '09. 1. 50; geb. 2. — Wieser, Seb.: Lindenblüten. Geschichten. (IV, 394 S.) 8°. '08. In Pappbd. 3. 60; geb. in Leinw. 4. — Max Alberti'S Verlag in Hanau. Stoppel, Lehr. B.: Nstzzeichenhefte m. Vorzeichnungen. (Vor stufe des Freihandzeichnens.) Unter Berücksicht, der gesehl. Be- stimmgn. f. den Zeichenunterricht der preuß. Volksschulen bearb. m. Heft. 746. Aust. (16 S.) gr. 8°. ('09.) bar —. 20 ) Berichtigung des Druckfehlers in Nr. 67 d. Bl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. 478
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