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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1909
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- Deutsch
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8748 Börsenblatt f. d. Dqchn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 70, 26. März 1909. der Maschinenbautechnik zu belehren, den Schutz des 8 43 des Gesetzes vom II. Juni 1870 genossen. Hiermit ist das Erfordernis, daß die Abbildungen, um schutz stehenden Abbildungen, wie das Berufungsgericht feststellt, dem Leser, der sich auf Grund des Textes noch kein ganz klares Bild von dem beschriebenen Gegenstand machen kann, das Verständnis des Textes erleichtern und den beschriebenen Gegenstand an schaulich machen. Das Gesetz scheidet, wie erwähnt, von die keiner individuellen Geistestätigkeit des Verfertigers ent stammen und lediglich dem Auge den Gegenstand zur Anschauung bringen, auf welchen sich die Worte des Textes beziehen. Zu derartigen Abbildungen gehören die 86 bildlichen Dar stellungen, deren Entnahme aus dem Katalog des Klägers das Berufungsgericht beanstandet hat. Sie betreffen Kokosmatten, seidene Tücher, Taschentücher, Mützen, Kinderjäckchen und -Häub chen, Regenschirme, Handschuhe, Ballstolas, Schulterkragen, Damenwesten, Taillentücher, Unterrockvolants, Schleifen, Bänder, Litzen, Borten, Nadeln, Garne, Wäschebuchstaben und Kinder garnituren, deren äußere Erscheinung dem Publikum unter An gabe der geforderten Preise vorgeführt wird, um bekannt zu geben, welcherlei Waren in dem Gefchäftshause vorrätig sind, und zum Abschluß von Käufen anzuregen. Erzeugnisse einer individuellen Geistestätigkeit sind derartige Abbildungen, wie der erste Richter zutreffend annahm, nicht.« Ebenso irre der Berufungsrichter, wie der erkennende Senat weiter ausführt, aber auch darin, daß die 85 Abbildungen tech nischer Art seien, weil sie der Erreichung gewerblicher Zwecke dienen. Unter »Technik« verstehe man nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit der Mittel und Verfahren zur Her stellung von Kunst- und Gewerbeprodukten; dagegen seien Tausende von Abbildungen, welche den Preislisten zu gewerblichen Zwecken beigegeben werden, rein tatsächlicher Natur und weder dazu bestimmt noch geeignet, über Mittelund Verfahren zur Herstellung von Pro dukten zu belehren. (6. Februar 1909. Akt.-Z. I. 66/08.) Miß lack. * Deutsche Warenbezeichnungen in Argentinien. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 71 vom 24. März 1909 veröffentlicht folgende Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien. Vom 13. März 1909. Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Waren bezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden. Berlin, den 13. März 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) von Bethmann-Hollweg. Gestohlene Bibelhandschrift. (Vgl. Nr. 68 d. Bl.) — Uber die alte lateinische Bibelhandschrift aus dem 13. Jahrhundert, auf Pergament, Folio, die an Ludwig Rosenthals Antiquariat in München, Hildegardstraße 14, adressiert war und, wie gemeldet, am 20. d. M. von einem Wagen des Münchener Spediteurs ge stohlen worden ist, meldet der Münchener amtliche Polizeibericht: Am 20. d. wurde von einem Transportwagen einer hiesigen Speditionsfirma ein Gepäckstück gestohlen, das eine auf etwa 10 000 ^ bewertete handschriftliche Bibel französischen Ursprungs, angeblich aus dem dreizehnten Jahrhundert, enthält. Die Bibel ist in lateinischer Sprache auf 510 Pergamentblättern geschrieben und enthält gemalte alte Miniaturen, welche biblische Begeben heiten darstellen, und 17 gemalte Initialen. * Verein der Deutschen Musikalienhändler. — Die dies jährige ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler findet satzungsgemäß während der Meßwoche, am Dienstag den II. Mai, im Deutschen Buch gewerbehause in Leipzig statt. Zur Änderung des österreichischen Pretzgesetzes. — Die Österreichisch-Ungarische Buchhändler-Correspondenz meldet: Bekanntlich hat der Preßausschuß des Abgeordnetenhauses seine Beratungen über das neue Preßgesetz beim Schluffe der Session fast vollendet gehabt. Um die in diesem Ausschüsse ge leisteten Arbeiten nicht als verloren zu betrachten, haben die Ab geordneten Hofrat Skedl und vr. v. Mühlwert das neue Preß gesetz in der im Preßausschusse festgelegten Form als Antrag im Abgeordnetenhause neuerlich eingebracht. * Falsche Hundertmarkscheine. — Aus Erfurt wird der Nationalzeitung das Vorkommen falscher Hundertmarkscheine ge meldet, die dort bei Geschäftsleuten in Zahlung genommen wurden. Die Scheine sind durch Lichtdruck hergestellt. Der Auf druck der roten Nummern und Stempel ist mittels Klischee ge schehen. Sie greifen sich nicht so rauh an wie die echten Scheine, und ihr Untergrund ist nicht weiß, sondern bläulich-verwaschen. Auch sind die fein schraffierten Partien nur verschwommen er schienen. Die bis jetzt bei der Polizei abgegebenen falschen Scheine tragen die Nummern 4,360,711 ^ und 4,860,714^. Es ist * Königliche Bibliothek in Berlin. — Der Zeitschriften saal und die Handschriftenabteilung der Königlichen Bibliothek in Berlin, jetzt Dorotheenstraße 97, sind seit Dienstag, den 23. d. M., zu den gewohnten Stunden wieder geöffnet, die Handbibliothek im großen Lesesaal wird voraussichtlich vom 30. d. M. ab wieder zugänglich sein. * Post. Versendung von Paketen während der Oster- zeit. — Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Postpaket adresse ist für die Zeit vom 4. bis einschl. 11. April weder im inneren deutschen Verkehr noch im Verkehr mit dem Ausland — ausgenommen Argentinien — gestattet. * Sonntagsruhe. — Die Mitglieder des Vereins Leipziger Sortiments- und Antiquariats-Buchhändler, die ein offenes Ge schäftslokal haben, haben beschlossen, ihre Läden künftig an den Meßsonntagen nicht mehr offen zu halten. Die Wahl des Buchtitels. (Vgl. Nr. 65 d. Bl.) — Wien, 23. März 1909. Zu dem interessanten Artikel des Herrn Fr. I. Kleemeier über »Die Wahl des Buchtitels« möchte ich einen kleinen Beitrag aus meiner Praxis bringen: »Ein Professor der Naturgeschichte hatte in einem englischen Katalog ein Buch gefunden, auf dessen Inhalt er sehr neugierig war; er ersuchte mich, es für ihn kommen zu lassen; der Titel lautete: k'lZbss out ok >vater«. Nachdem das Buch gekommen und abgeliefert war, brachte er es mir mit großer Indignation zurück: es behandelte nicht, wie er nach dem Titel anzunehmen berechtigt war, das Leben der Fische auf dem Trockenen, sondern Menschen, die nicht in der ihnen zusagenden Lebenssphäre waren; kurz, es war ein Roman und kein naturwissenschaftliches Buch. Der Titel hatte wieder einmal irregeführt! Friedrich Schiller. Gemäldeversteigerung in New York. — Bei einer Ver steigerung in New Uork aus dem Nachlaß von James A. Gar land wurden u. a. für französische Gemälde folgende Preise er zielt: Corot: »Abend am See« 63000 — Daubigny: »Morgen an der Marne« 56 000 — Rousseau: »Das Bauerngut« 47000 — Millet: »Schäferin« 45200 (Nach: »B. Z. am Mittag«.) * Zentralverein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler. — Die diesjährige Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler findet Mitte Juni in Karlsruhe statt. Der Vorstand gibt bekannt, daß An träge ihm bis spätestens 1. Mai zu Händen des I. Vorsitzenden, Herrn E. Globig in Berlin, Kochstraße 5, einzureichen sind.
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