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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090330
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190903300
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73. 30. März 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. 3909 Kleine Mitteilungen. * In Österreich verboten. — Außer mehreren österreichischen Tageszeitungen ist auch eine Reihe deutscher Blätter in jüngster Zeit von Verboten einzelner Nummern betroffen worden. Dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung (Nr. 70 vom 27. März) entnehmen wir folgende Erkenntnisse: Das k. k. Kreis- als Preßgericht Feldkirch hat mit dem Er kenntnisse vom 22. März 1909, Pr. 2/9, die Weiterverbreitung der Nummer 74 der »Dresdner Neuesten Nachrichten« vom Dienstag, den 18. März 1909, nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht Feldkirch bat mit dem Er kenntnisse vom 22. März 1909, Pr. 3/9, die Weiterverbreitung der Nr. 202 der in Berlin erscheinenden Zeitschrift: »Der Tag« (Mittag blatt, Ausgabe vom Mittwoch, den 17. März 1909, nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863 verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Brüx hat mit dem Er kenntnisse vom 23. März 1909, Pr. 22/9, die Weiterverbreitung der Nummer 76 der Zeitschrift »Dresdner Neueste Nach richten« vom 20. März 1909 wegen der Stelle von »Gestern, abends« bis »Übung einberufen« des Leitartikels: Vor dem Kriege« nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Brüx hat mit dem Er kenntnisse vom 23. März 1909, Pr. 21/9, die Weiterverbreitung der Nummer 79 der Zeitschrift »Leipziger Neueste Nach richten« vom 20. März 1909 wegen der Stellen von »Das Vaterland ruft« bis »erhalten« des Artikels: »Aus den Nachbar staaten; von »Der größte Teil« bis »erhalten« des Artikels: »Aus dem Königreiche Sachsen« und des Artikels: »Weitere Vor bereitungen zum Kriege« nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Brüx hat mit dem Er kenntnisse vom 23. März 1909, Pr. 20/9, die Weiterverbreitung der Nummer 65 der Zeitschrift :Annaberger Wochenblatt« vom 20. März 1909 wegen der Stellen von »Gestern nacht« bis »für die Reservisten« und von »Gestern haben« bis »Mann« des Artikels: »Die Mobilisierung«; von »Zur Fahne einberufen« bis »Korps an« des Artikels: »Aus Böhmen« und von »Mobilmachung« bis »einzurücken« des Artikels: »Sächsisches« nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 63, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Brüx hat mit dem Er kenntnisse vom 23. März 1909, Pr. 19/9, die Weiterverbreitung der Nummer 142 der Zeitschrift: »Berliner Tageblatt« vom 19. März 1909 wegen des Artikels: »Die Mobilisierung in Bosnien« nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 1863, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Brüx hat mit dem Er kenntnisse vom 23. März 1909, Pr. 24/9, die Weiterverbreitung der Nummer 65 der Zeitschrift: »Obererzgebirgische Zeitung« vom 20. März 1909 wegen der Stellen von »Infolge der Kriegs gefahr« bis »Korps an« des Artikels »Örtliches und Sächsisches« und von »Gestern haben» bis »heute angesetzt« des Artikels: »Letzte Nachrichten und Telegramme» nach Art. IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 63, verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Brüx hat mit dem Er kenntnisse vom 23. März 1909, Pr. 23/9, die Weiterverbreitung der Nummer 67 der Zeitschrift: »Schlesische Morgen-Zeitung« vom 20. März 1909 wegen der Stelle von »Gestern haben« bis »heute festgesetzt« des Artikels: »Vom Balkan« nach Art. IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 ex 63, verboten. Wechselvorzeigung bei Wohnungsänderurrg. — Bei der gegenwärtigen Umzugszeit ist es wichtig, dem Wechselkonto Auf merksamkeit zu schenken, damit nach erfolgtem Umzug die noch nach der alten Wohnung ausgestellten Wechsel in der alten Wohnung eingelöst werden, denn die Vorzeigung muß dort ver sucht werden, im Nichteinlösungsfalle die Protesterhebung er folgen. Es ist also Vorsorge zu treffen, daß sich jemand in der alten Wohnung zwecks Zahlung bei Vorzeigung befindet. Doppelte Adressen, neue und alte Wohnung, sind nach einer Entscheidung Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. des Reichsgerichts überhaupt unzulässig und bedingen, daß der Wechsel seine Kraft verliert und sein Recht auf Klage. Es ist gleichgültig, ob der Wechsel von einer Bank oder der Post vor gezeigt wird; auf jeden Fall erwachsen im Nichtbeachtungsfalle dem Akzeptanten erhebliche Unkosten. Ober-Postassistent Langer. Neues Tagblatt A.-«., Stuttgart. (Vgl. 1908, Nr 86, 260 d. Bl.) Bilanz per 31. Dezember 1908. Aktiva. Immobilien: Wohnhäuser und Arbeitsräume . .k 666 328,-- Maschinen und technische Einrichtungen . . . . „ 144 862,60 Jnventarien, Utensilien- und Betriebsvorräte . . „ 86 472,92 Verlagskonto „ 150 000,— Kassakonto „ 7 517,13 Diverse Debitoren „ 463 819,44 Beteiligungskonto „ 80 000,— Gewinn- und Verlustkonto „ 135 671,52 1 734 67 t,51 Aktienkapital ^ 1000 000,— Diverse Kreditoren „ 628 821,54 Reservefonds .... „ 100 000.— Gewinn: Vortrag von 1907 ....... „ 5849,97 ./l 1 734 671,51 Soll. Generalunkosten . . . . 175693,16 Abschreibungen . . „ 41 590,96 217 284,12 Per: Vortrag von alter Rechnung ^ 5 849,97 Reinertrügnisse für 1908 „ 81612,60 Verlustsaldo - . . , 129821,55 ^ 217 284,12 Stuttgart, den 25. März 1909. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. Vorsitzender (gez.) G. v. Dörtenbach. (gez.) K Wagler. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 74 vom 27. März 1909.) ' Verband der Besitzer deutscher Lesezirkel. — Der Verband der Besitzer deutscher Lesezirkel wird seine Haupt versammlung am Kantatesonntag, den 9. Mai, in Leipzig ab halten. Ort und Stunde sollen später bekannt gegeben werden. Die Tagesordnung umfaßt; 1. Geschäftsbericht über das verflossene Verbandsjahr. 2. Bericht des Kassierers. 3. Statutenannahme. 4. Einheitspreise für Reklamen. 5. Einheits-Abonnementspreise für das Deutsche Reich nach Städten.*) 6. Sonstige Anträge. 7. Entlastung und Neuwahl des Vorstandes. März 1909) folgendes mitgeteilt: Der Verein der Lesezirkelinhaber zu Leipzig, der seit dem 1. Januar d. I. für die Stadt Leipzig für die Lesezirkel erhöhte Abonnementseinheitspreise geschaffen hat, hatte sich in einem Schreiben an den »Verein von Verlegern illustrierter deutscher Zeitschriften« gewandt mit dem Ersuchen, zur Durchführung und Einhaltung der beschlossenen Einheitspreise behilflich zu sein. Der Verein von Verlegern illustrierter deutscher Zeitschriften hat diesem Ersuchen in anerkennenswerter Weise Folge gegeben und sich be reit eiklärt, die Mitglieder des Vereins der Lesezirkelinhaber zu Leipzig in jeder Weise durch geeignete Maßnahmen gegen Schleuderer zu schützen und auf die Beobachtung der beschlossenen Einheitspreise seitens der Nichtmitglieder des Vereins nachdrücklich einzuwirken. — Besondere Mitteilung soll allen in Frage kom menden Firmen in eingeschriebenem Briefe in den nächsten Tagen zugehen. 510
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