3SS8 Börsenblatt s. d Dychn. Buchhaadct Amtlicher Teil. 75, 1. April 1S0S. HI. Allgemeine Verkehrsverhältnisse: Post, Eisenbahn, Spedition. Ausfertigung der dazu erforderlichen Papiere, Adressen, Deklarationen, Frachtbriefe, Postanweisungen, Postauftcäge, Postnachnahmen und dergleichen. IV. Einteilung, Ordnung und Ergänzung des Sortimentslagers. Sorgfältige und zweckmäßige Behandlung von Büchern und Bildern, Karten und Globen. Auslage von Büchern im Laden auf Tischen und Gestellen, Anordnung der Schaufenster-Auslagen. V. Gebrauch der bibliographischen Hilfsmittel; Allgemeine Kataloge, Fachkataloge, Derlagskataloge, Barsortiments kataloge, Adreßbücher und Nachschlagewerke aller Art. Buchhändlerische Fachausdrücke, Zeichen, Abkürzungen, Katalogi- sierungsarbeiten. Das Börsenblatt und Verlegerrundschreiben. VI. Buchhaltungsarbeiten, die sich im Berkehr mit dem Publikum ergeben: Bestellungsbuch, Kassabuch, Kladde (Kundenstrazze), Hauptbuch, Ansichtsversendungsbuch, Kontinuationslisten, Buchbinderbuch, Bar- und Botenbücher, Porto- und Spesenbuch, Kopierbuch; Gebrauch der Formulare, Verwaltung des Formularlagers; Kredit- und Rechnungswesen im Kundenverkehr. Das Mahnverfahren. VII. Der Kundenverkehr in- und außerhalb des Ladens im engeren und weiteren Sinne. Inserate und sonstige Reklame. Vcrtriebsmanipulationen, Kundenlisten, Korrespondenz, Geläufigkeit im sonstigen schriftlichen Gedankenausdruck. Die Leihbibliothek. Der Lesezirkel. Der Kolportage- und Reisebuchhandel. Das moderne Antiquariat. VIII. Geschäftlicher Verkehr mit Verlegern und Kommissionären. Auszeichnen der Bücher und Prüfung der Be- gleitsakturen, Remissions- und Abschlußarbeiten. Die Berücksichtigung der Bezugsbedingungen. IX. Inventur- und Bilanzarbeiten. X. Gesetzeskunde, sowohl spezifisch buchhändlerische, wie auch die einschlägigen Bestimmungen der allgemeinen Gesetze. Buchhändler-Geographie. Geschichte und Systematik der Wissenschaften. Literaturkenntnisfe. Geschichte des Buch handels und der graphischen Künste. Die hier aufgestellten Forderungen sind als zu erstrebende höchste Ziele für die Ausbildung in den einzelnen Geschäftszweigen anzusehen. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Ausbildung der Lehrlinge. Z 76. Die Vorschriften der HZ 60 bis 63, 74, 75 finden auch auf Handelslehrlinge Anwendung. Der Lehrherr ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß der Lehrling in den bei dem Betriebe des Geschäfts vor kommenden kaufmännischen Arbeiten unterwiesen wird; er hat die Ausbildung des Lehrlings entweder selbst oder durch einen geeigneten, ausdrücklich dazu bestimmten Vertreter zu leiten. Die Unterweisung hat in der durch den Zweck der Ausbildung gebotenen Reihensolge und Ausdehnung zu geschehen. Der Lehrherr darf dem Lehrlinge die zu seiner Ausbildung erforderliche Zeit und Gelegenheit durch Verwendung zu anderen Dienstleistungen nicht entziehen; auch hat er chm die zum Besuche des Gottesdienstes an Sonntagen und Festtagen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Er hat den Lehrling zur Arbeitsamkeit und zu guten Sitten anzuhalten. In Betreff der Verpflichtung des Lehrherrn, dem Lehrlinge die zum Besuch einer Fortbildungsschule erforderliche Zeit zu gewähren, bewendet es bei den Vorschriften des H 20 der Gewerbeordnung. Sonderabzüge dieser Bekanntmachung und des Ausbildungsplanes sind von der Geschäfts stelle zu beziehen. Öffentliche Buchhändler- Lehranstalt. Die Prüfungen werden Freitag, den 2. April d. I., vormittag von 8 bis 12 Uhr im Kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses (Eingang von der Hospital straße durch Portal I) abgehalten; die Entlassung der ab gehenden Schüler erfolgt Palmsonntag, den 4. April, pünktlich 11 Uhr vormittags im Großen Saale. Zu den öffentlichen Prüfungen und der Entlassungsfeier ladet die hohen staatlichen und städtischen Behörden und alle Gönner und Freunde der Anstalt, insbesondere die Lehr herren und die Eltern der Schüler, ergebenst ein. Direktor vr. Curt Frenzel. Erschienene Neuigkeiten -es deutschen Sucht,an-els. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.v.v. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Emil Behrend in Wiesbaden. Ohlenburger, Oberrealsch.-Lehr. A.. u. Nekt. I. Würsdörfer: Rechenbuch in 3 Heften. Ausg. 6. 8".