Umschlag zu 82. Sonnabend, den 10. April 1909. Paul Sckettlers Srben fiolbuchclruckerei s> Oerlagskancilung L> kuchbincierei -s s 8>ereo>vp>e cs - Lötken-Hnkalt —- 6ründungr>skrc: der Druckerei 1758. der Leitung 17b7, der kuchdsndlung 1848 Im Wre I90Z neu eingerichtet. 1Z kuchäruckschnellpressen. darunter vuplex-llotation. Autotypie- unä Illustrations-Voppelpressen, 7 5etr- Maschinen, lv öuchbinäermaschinen. 35 Hilfsmaschinen Eigene elektriscke uncl Licktsnlage S>S> geschuller und eingesrbeitete; persona! (IIS) -SS> -s-sss> 6pcrislität: -S-DS-S (Deck-. Tieilschrilten- und plattendruck Xunsl- und Mekrlarbendruck ssss vie DrutscknaNonale LuchftsnaiungrgekilfensAsft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwand ten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. 120 000 Mitglieder, darunter etwa 2000 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 5 Mk. halbjährl. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. Ä. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel PrinNL kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des Zn- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit Einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4°/o Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für das ganze Deutsche Reich und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde und Betriebskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei u. Heilmittel, 52 Wochen 28.— Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Vegräbnisgeld. Mitgliederzahl: 18000. Vermögen: 260000 Mk. Summe der Kassenleistungen seit 1899: 1 Million 450000 Mk. Daneben bietet die Familien - Kranken - Llnterftützungskasse L «"LFL Krankenversicherung billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1200 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssahungen, Stellenvermittlungspaptere, Satzungen der Kranken- und Begräbntskasse wie der Familien - Kranken - Unterstützungskasse umsonst durch die Gesllisslsstklle Skr Skutschlmliolmlku lSlichhauiiluugsgktzjlskllMslt. Leipzig.