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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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83. 18 April 1S0S. Nichtamtlicher Teil. BvrsklibloU s. d. DIschn. Buchhandel. 4417 Verdienst der Druckerei zu schmälern. Die von anderer Seite aufgestellte Behauptung, der Tarif verteuere den Maschinensatz um etwa 50 Prozent, gewinnt dadurch an Wahrscheinlichkeit. Die Setzmaschinenfrage ist für den Ver lag deshalb besonders wichtig, weil der Maschinensatz bei den ständigen Preiserhöhungen des Handsatzes den einzigen Ausweg bietet, um der Aufgabe des Verlages, billige Lite ratur, z. B. billige Schul- und Unterrichtsbllcher zu schaffen, gerecht werden zu können. Das wohlüberlegte Vorgehen des Deutschen Verlegcr- vereins hat die verworrene Situation unzweifelhaft geklärt. Zahlreichen Verlegern ist dadurch erst die folgenschwere Be deutung des Preistarifs zum Bewußtsein gekommen. Außer dem ist aber auch bekannt geworden, daß die Wirkungen des Tarifs schon allenthalben sich bemerkbar gemacht haben, und daß einzelne Verleger bereits die Anwendung wirkungsvoller Gegenmittel auf dem Wege der Selbsthilfe vorbereiten. Von mehreren Seiten wurde gleichzeitig die Gründung genossen schaftlicher Verlagsdruckereien zu verwirklichen gesucht, und nicht vereinzelt sind die Fälle, in denen Druckausträge mit nennenswertem Erfolge an österreichische Druckereien ver geben wurden, die dem Preistarif nicht unterstehen. Der Weg des Deutschen Buchdrucker-Vereins kann nicht zur Besserung der Lage im Buchdruckgewerbe führen, sondern er muß die Existenzmögl chkeit einer großen Zahl kleinerer und mittlerer Druckereien gefährden. Der Verlagsbuchhandel ist nicht gewillt, sich vom Buchdrucker-Kartell autokratisch und willkürlich festgesetzte Minimalpreise, ohne nennenswerte Beweisführung, diktieren zu lassen und die Rolle eines Versuchskaninchens für die sozialen Experimente des Deutschen Buchdrucker-Vereins zu übernehmen. Der Verlagsbuchhandel muß verlangen, daß die Preis berechnung der Satz- und Druckarbeiten auch in Zukunft erfolgt aus Grundlage der tatsächlichen Kosten, die in den einzelnen Ojfizinen und Druckereien verschieden sind, und in Anbetracht der vielgestaltigen Unterschiede der ein zelnen Aufträge hinsichtlich der qualitativen Leistung, des Umfangs der Arbeit, der Schnelligkeit der Ausführung, des notwendigen Schriftmaterials usw. usw. Die Aufgabe der vorgeschlagenen Kommission, insonder heit der fünf Verlegermitglieder, die naturgemäß nur Verleger und nicht gleichzeitig Buchdrucker sein dürsten, ist keine leichte. Sie besteht aber — das wolle man nicht übersehen — in der Hauptsache darin, die Buchdruckercibcsttzer davon zu überzeugen, daß ein allgemein gültiger Buchdruck-Preistarif mit Minimalprcisen in seinen unausbleiblichen Folgen eine wirtschaftliche Unmöglichkeit ist, daß er unhaltbare oder unwürdige Zustände im Buchdruckgewerbe herbeiführen muß. Der Preistarif ist nicht das erstrebte »große Mittel- zur Hebung des Buchgewerbes, und er ist unter gar keinen Umständen dazu geeignet, »in gleicher Weise wie der Lohn tarif das Verhältnis zwischen Buchdruckereibesttzern und Auf traggebern zu regeln-. Die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Buchdruckgewerbe, die den Lohntarif und seine als anerkanntes Gesetz geltenden Bestimmungen rechtfertigen mögen, lassen sich nicht auf den geschäftlichen Verkehr zwischen Buchdruckerei und Verlag übertragen. Mit dem Lohntarif hat auch das Vorgehen des Vcrlegeroereins nicht das mindeste zu tun; die Regelung und Verantwortung dieser internen Angelegenheit des Buchdruckgewerbes muß Sache der Tarifgemeinschast bleiben. Der Buchdruck- Preistarif aber muß seiner Eigenschaft als Bc- rechnungsgesetz unbedingt entkleidet und die Ver pflichtung der Buchdrucker zur Berechnung von Minimalpreisen muß aufgehoben werden. Wenn Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. dann noch, wie in der Denkschrift bereits ausgeführt, über haupt eine Regelung der Beziehungen zwischen dem Buch druckgewerbe und seinen Auftraggebern von der Kommission als notwendig anerkannt werden sollte, wäre zu wünschen, daß der Tarif (als Lehrbuch der Preisberechnung) einer Revision von Grund aus unterzogen wird, daß die be anstandeten Bestimmungen abgeändert werden, und in jedem Falle dabei auf die Verhältnisse des Verlagsbuchhandels die gebührende Rücksicht genommen wird. Keinesfalls dürfen Vertreter des deutschen Verlags buchhandels Mitwirken an der Bearbeitung oder Abänderung eines Gesetzes, das immer — auch wenn seine Minimal preise noch so niedrig sein sollten — in seinen Folgen die Bewegungsfreiheit des Verlages einschränken würde. Die wirtschaftliche Lage des Verlages erfordert ge bieterisch, den ersten Schritt des Buchdrucker-Kartells, dem logischerweise weitere gegen den Verlag gerichtete Maß nahmen folgen würden, energisch und einmütig zurückzu- weisen. Das wird gelingen, wenn der Veclagsbuchhandel dem Vorgehen des Vsrlegervereins geschlossen folgt, wenn vor allen Dingen auch diejenigen Verleger, die heute noch der Meinung sind, daß sie vermöge ihrer ansehnlichen Druck aufträge auch in Zukunft immer Entgegenkommen bei den Druckereien finden werden, bedenken, daß unter der Herrschaft des Preistarifs die Zeit bald oder später kommen muß, in der jeder Drucker mit den Machtmitteln der vereinigten Prinzipale und Gehilfen zur vollkommenen Einhaltung der Tarifpreise gezwungen werden wird. Dieselben Machtmittel, die dem Lohntarif im Deutschen Reiche volle Anerkennung bis zum letzten Buchstaben verschafft haben, würden dann ganz sicher auch sür die Durchführung des Preistariss an gewendet werden. Damit wäre nicht nur dem Verlage un berechenbarer Schaden zugefügt, sondern auch die gesamte Literatur müßte folgerichtig eine Preissteigerung erfahren, die einen großen kulturellen Rückschritt bedeuten würde. Kleine Mitteilungen. 2 Die Abonnenten - Versicherung durch Zeitungen und Zeitschriften. — Der Deutsche Reichstag hat am 2. d. M. den folgenden Antrag des Abgeordneten Graf Hompesch (Zentrum) und Genossen angenommen: »Die verbündeten Regierungen sind zu ersuchen, noch in dieser Session dem Reichstage einen Gesetzentwurf über die Abänderung des Preßgesetzes vorzulegen, durch welchen bestimmt wird, daß mit der Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften eine Versicherung irgend welcher Art nicht verknüpft werden darf.« Verein der Zeitungsverlcger des rheinisch-westfälischen Jndustriebezirks. — Unter diesem Namen hat sich in einer gut besuchten Versammlung am Sonnabend, den 3. April, in Essen (Hotel Netze) ein neuer Areisverein des Vereins Deutscher Zeitungsverleger konstituiert. Der Vorstand setzt sich aus den be reits von einer vorbereitenden Versammlung im Dezember 1908 provisorisch gewählten Herren Krüger (Dortmund), Dierichs (Bochum), Griebsch (Hamm), Münstermann (Gelsenkirchcn), Buß und l)r. Reismann-Grone (Essen), Bagel (Duisburg), Zellerhos (Oberhausenh Butz (Hagen: zusammen. Die Ver sammlung bestätigte diese Zusammensetzung als Definitivum unter der Zubilligung des Rechts aus Kooptation. Davon soll nament lich Gebrauch gemacht werden, um auch die kleine Presse im Vorstande vertreten zu sehen. Der neue Verein hat sich als erste Ausgaben'die »Ab schaffung der Abonnentenversicherung« im Jndustriebezirk und die Anbahnung von »Erhöhungen im Anzeigen- und Abonnementspreis« gestellt. In der konstituierenden Versammlung entspann sich nament lich über den ersten Punkt eine angeregte Diskussion, in der sich eine allgemeine Geneigtheit zeigte, die Abonnentenversiche rung abzuschaffen. Die Versammlung war sich darüber klar, S74
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