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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1909
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- Deutsch
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4472 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 84. 14 April 1909. Historiker und Künstler der Verlagshandlung Dank wissen, diese vorzügliche Publikation unternommen zu haben. Im Sachsenzimmer des Deutschen Buchgewerbehauses ist gegenwärtig die alljährlich zu Ostern wicderkehrende Ausstellung von Schülerarbeiten aus der Leipziger Buchdrucker-Fach schule untergebracht und legt, wie ihre Vorgängerinnen, Zeugnis schritten ab. Da es sich diese Anstalt zum Ziel gesetzt hat, die theoretische Ausbildung von Lehrlingen und Gehilfen, die im Setzer- oder Druckerberuf praktisch tätig sind, zu fördern, so sei anerkennend vorausgeschickt, daß die Leitung der Anstalt den Fähigkeiten und der Vorbildung ihrer Schüler insofern Rechnung zu tragen weiß, als der Lehrplan der Schule keine Lösung von Aufgaben verlangt, die eine wesentlich künstlerische Ausbildung zur Vorbedingung haben, da junge Leute, die sich zunächst fast nur mit der praktischen Ausübung ihres Berufs befassen, solche nicht besitzen können. Daß daneben im Unterricht nicht außer acht gelassen wird, den Sinn nach mehr künstlerischer Betätigung des Berufs hinzulenken und durch Übungen und Studien geschmackbildend auf den Schüler einzuwirken, ist nur zu loben. Stehen die Berufe des Setzers und Druckers in inniger Wechselbeziehung, so ist deren Ausübung doch eine wesentlich verschiedene. Dementsprechend ist denn auch der Lehrplan der für den Setzer bestimmten Unterrichtsfächer ein anderer, als der für den Drucker. Der Setzer beginnt mit dem Studieren und Stilisieren von Naturformen, übt das Schriftzeichnen, be ginnt mit dem Werksatz, bis er allmählich zum Akzidenzsatz übergeht, um zuletzt Briefköpfe, Buchtitel usw. auszuführen. Dagegen beschäftigt sich der Drucker zunächst mit Farben mischen und Farbenzusammenstellen, macht praktische Übungen mit Druckfarben, führt das Schneiden von Tonplatten, das Zu richten der Jllustrationsdrucke aus und betätigt sich daneben in der Linear- und Luftperspektive, wobei er auch Versuche unter- nimmt, die plastische Erscheinung bildlich und farbig darzustellen. Daß diese Übungen als zweckmäßige anzusehen sind, lassen die Arbeiten der Schüler erkennen; sie zeigen deutlich, daß die Schüler von dem theoretisch Erlernten auch eine entsprechende Nutz anwendung zu machen wissen. So bietet diese Fachschule eine treffliche Belehrung in den verschiedenen Zweigen des Buch gewerbes. Ernst Kiesling. Mängelrüge, tz 377 d Handelsgesetzbuchs. — Die Faktura klausel »Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Em pfang berücksichtigt werden«, bindet den Verkäufer dann, wenn sie zu seinen Ungunsten lautet und der Käufer daraus entnehmen kann, daß der Verkäufer Reklamationen, die innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen, noch als rechtzeitig anerkennen wolle. »Der entgegengesetzten Ansicht (Staub 8. Ausl. Anm. 32 zu § 377; Dernburg, BGB. Bd. II. 2 S. 71 u. OLG. Hamburg i. ROLG. I, 247) kann nicht beigetreten werden. Natürlich kann von einer solchen Annahme des Käufers keine Rede sein, wenn er nach den Grundsätzen von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte den Vermerk nicht in diesem Sinne auslegen durfte. Steht aber nicht un zweifelhaft fest, in welchem Sinne der Vermerk aus zulegen ist, kann also der Käufer ihn als Erweiterung des Rügerechts auslegen, so ist der Verkäufer gebunden, die binnen 8tägiger Frist erfolgende Mängelanzeige als rechtzeitig an zuerkennen, auch wenn die gesetzliche Rügefrist schon abgelaufen ist. Denn er würde seinerseits gegen Treu und Glauben ver stoßen, wenn er dem Käufer gegenüber, der sich auf die Er klärung verläßt und deshalb nicht unverzüglich rügt, den Ablauf der gesetzlichen Frist geltend machen wollte (vgl. Staub, 6./7. Ausl. S. 1358 Anm. 3; OLG. Dresden i. SeuffA. Bd. 56 S. 59; Königsberg i. PosMSchr. 06, S. 12; Hamburg i. HansGZ. Bd. 26 S. 224.)« Frankfurt a. M., 12. März 1909. 4 II 240/08. (Birkenbihl.) (Aus: »Das Recht« ^Hannover, Helwing) XIII. Jahrg. Nr. 7 vom 10. April 1909.) Zinn Entwurf eines neuen Gesetzes gegen unlauteren Wett, bewert». Schmiergelder«. (Vgl. Nr. 12,23,35,41,54. 66, 72, 78 d. Bl.) — Der Zentralausschuß Berliner kaufmännischer, gewerb licher und industrieller Vereine hat in seiner letzten Plenar sitzung eine Kommission eingesetzt, um zu den von der Reichs tagskommission behufs Bekämpfung des Schmiergelderunwesens gestellten Anträgen Stellung zu nehmen. Die Kommission be schloß, die Vorschläge der Reichstagskommission abzulehnen, da gegen dem Plenum folgenden Antrag zur Beschlußfassung zu empfehlen: »Das Nehmen und Fordern von Geld oder Geldeswert durch einen Angestellten für die Bevorzugung der Ware eines bestimmten Gewerbetreibenden, sowie für die Unterlassung oder Beseitigung von Beanstandungen solcher Waren, desgleichen die der Herbeiführung solcher Erfolge dienende aktive Bestechung oder das Unternehmen einer solchen, werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 -4 und mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit einer von beiden Strafen bestraft, sofern es sich nicht um Ver gütungen geringfügiger Art, wie Trinkgelder oder übliche kleine Gelegenheitsgeschenke handelt, und Nachteile für den Dienst herrn ausgeschlossen sind, und wenn nicht der Dienstherr die Hingabe oder das Versprechen der Vergütung kannte und billigte oder der Dritte dieses voraussetzen konnte.« (Nationalzeitung.) * Ein buchhändlerisches Ratenzahlungoangebot aus dem Jahre 183V. — Fachgeschichtliches Interesse darf gewiß die nachfolgend wiedergegebene Buchhändleranzeige beanspruchen, die wir einem alten Leipziger Blatte aus dem Jahre 1830 ent nehmen. Dessen uns vorliegende Nummer führt den Titel: Sachsenzeitung. Ein Tageblatt zur Belehrung und Unter haltung für die Bewohner Sachsens und der angrenzenden Länder. Nr. 332. Erster Jahrgang. Sonntag am 28. November 1830. Herausgeber: E. H. F. Hartmann in Leipzig. Darin findet sich folgende Anzeige, die für Deutschland wohl als erster Vorläufer des buchhändlerischen Abzahlungsgeschäfts an zusprechen ist: V ortheilhaftes Anerbieten, im Betreff des Conversations-Lexicons. Leipzig, am 20. Nov. 1830. Seit mehreren Jahren ist jetzt zum erstenmal das Con- versations-Lexicon (Leipzig, bei Brockhaus) wieder vollständig zu haben und kostet: auf weißem Druckpapier 15 Thlr. auf gutem Schreibpapier 20 Thlr. auf extra feinem Velinpapier 36 Thlr. Ungeachtet der billigen Preise sind dieselben für Manche auf einmal zahlbar für das Ganze zu hoch, und Viele werden es sich gern anschaffen, wenn ihnen das Buch vollständig ge liefert, die Bezahlung aber nur in Terminen verlangt wird. Wir erklären uns nun hiermit bereit, soliden Leuten das Werk unter folgenden Bedingungen zu überlassen: 1. Jeder Besteller macht sich zur Bezahlung des ganzen Werkes verbindlich, 2. die Bezahlung geschieht in 3 Terminen und zwar: */z des ganzen Betrages bei Empf. des Werkes, r/z nach 3 Monaten, und das letzte nach 6 Monaten vom Empf. des Werkes an gerechnet, und hoffen wir, bei diesem vortheilhaften Anerbieten — welches wir beliebig wieder aufheben werden — recht zahl reiche Bestellungen zu erhalten. Hartman n'sche Buchhandlung (Nicolaistraße, Amtmanns Hof.) Bücher- und Kupferstichlottcrien im achtzehnten Jahr» hundert. — Albrecht Kirchhofs hat im Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels an verschiedenen Stellen und ganz besonders in Band 18 Seite 220, wo er über Friedrich Weygands in Leipzig Plan einer Ausspielung seiner Handlung 1800 — 1802 Nachrichten gibt, die Bücherlotterien behandelt, die, wie ja die Geschichte des neuesten Buchhandels beweist, noch immer Freunde zu haben scheinen. Auch der Kunsthandel hat im achtzehnten Jahrhundert daran gedacht, seine großen Lager von Kunstblättern aller Art lauf diese Weise an das Publikum zu bringen. Vor uns liegt der
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