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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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85, 15. April 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 4525 Ausnahmen (in den Hauptstädten) nicht in der glücklichen Lage, derartige Spekulationsgeschäfte eingehen zu können, und ihre Derlagsunternehrnungen sind daher zunächst nur lokaler Natur. 2. Wenn sich der Verlagsbuchhandel in Österreich nicht entfalten kann, liegt das an zwei Faktoren, und zwar: a) Der Sortimentsbuchhändler, aus welchem Stande nachgewiesenermaßen die besten Verleger hervorgegangen sind, ist in Österreich, wie schon erwähnt, wit wenig Ausnahmen, nicht in der Lage, Spekulationsgeschäfte eingehen zu können, da ihm die Mittel dazu fehlen. Auch sind für ihn die Herstellungskosten im Lands zu hohe, denn Papier und Druck kosten sind im Verhältnis zum Ausland wesentlich teurer, zudem ist zur modernen Buchausstattung das Ausland nicht zu umgehen, weil viele Papiere, Kalikos bei uns nicht erzeugt werden. Auf keinen Fall darf der geringe Unternehmungs geist, der sich z. Z. zeigt, dem Buchhandel in die Schuhe geschoben werden, der jenem im Deutschen Reiche weder an Kenntnissen, Intelligenz noch Unternehmungsgeist nachsteht. d) Dem Buchdrucker in Österreich, welchem nach dem Gesetze auch das Recht der Berlagsführung zusteht, fehlt der nötige Spekulationsgeist und die buchhändlerische Ausbildung; sonst könnte er in der Entfaltung des Verlegens wohl einigen Wandel schaffen. Wenn dem Buchhändler das Druckgewerbe freigegeben wäre, würden in Österreich wohl viel mehr Bücher gedruckt werden; ob es aber zum Besten derselben wäre, bleibe dahingestellt. Der Buchdrucker kalkuliert so, daß er an jedem Druckwerk verdienen muß. Ohne Verdienst wird nicht gearbeitet. Das Verlagsgeschäft bedingt aber sehr häufig, daß der Verleger 20 Werke drucken muß, wobei er an manchen noch Geld zusetzt, bis das 21. cinschlägt und den Verlust wett macht. Wenn kapitalkräftige Buchhändler oder Buchdrucker in Österreich nicht durch einige privilegierte Firmen entmutigt wären, könnte das Verlagsgeschäft in Österreich im Verhältnis ebenso blühend dastehen wie in Deutschland, denn der Buch handel ist mehr oder weniger international. Wer kann den österreichischen Verleger oder Drucker hindern, mit den deutschen in Konkurrenz zu treten? Durch die Erwerbung besserer oder geringerer Werke österreichischer oder aus ländischer Autoren wäre ihm dies ermöglicht. Gute Bücher, ob teuer oder billig, werden gekauft, seien diese gedruckt und erschienen, wo sie wollen, das weiß jeder Gebildete und beweist am besten unser Musikalienhandel. Allerdings darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß mit dem Zurückdrängen des Deutschtums in Österreich auch ein solches in Literatur und Kunst Hand in Hand geht. Wer kann es dem öster reichischen Schriftsteller verdenken, wenn er seine Verleger dort sucht, wo er den Absatz für sein geistiges Eigentum in größerem Maße zu finden hofft? Der Verein kann in der Freigabe des Preßgewerbes kein Heil für das Emporblühen des österreichischen Verlages er blicken und glaubt annehmen zu dürfen, daß es dem nieder- österreichischen Gewerbeverein wohl bloß um die Massen produktion von Schundliteratur zu tun ist, die wir mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen suchen. Der Verein würde aber auch der Freigabe des reinen Verlagsgeschäftes nicht hindernd im Wege stehen, so daß sich Geldleute dessen bemächtigen können und neue Steuerguellen geschaffen würden. Die zurzeit bestehenden Selbstverläge dürsten wohl so wie so nicht besteuert sein und zählen in der Bibliographie selten mit. Zu den Mitteln, welche Sie zur Hebung vorschlagen: 1. der Freigabe der Kolportage für inländische Druck schriften aller Art, 2. der Freigabe des Sammelns von Pränumeranten Börsenblatt fiir den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. und Subskribenten im Umherziehen für inländische Druck schriften aller Art, sagen wir: »In der Freigabe der Kolportage und des Pränume ranten- und Subskribentensammelns muß der Verein eine Schädigung feiner Interessen sehen, da die meisten kleinen Buchhandlungen nur aus dieses Geschäft angewiesen sind. Außerdem würde sich dadurch die Verbreitung der Schund literatur (Hintertreppenromane), die eher eingedämmt werden sollte, noch mehr entwickeln. Vorzuschlagen wäre vielleicht eine Erleichterung bei Erteilung der Bewilligungsscheine für Abonnentensammler.- 3. Einhebung der Abonnementsbeträge für inländische periodische Druckschriften durch die Post usw. usw. »Hiergegen hat der Verein einzuwenden, daß damit keine Erhöhung der Produktion geschaffen würde, hingegen aber eine Schädigung der Sortimenter und Zeitungsverschleißer. Die Briefträger sind ohnedies schon überlastet, und der Staat würde sich und den genannten Steuerträgern eine direkte Konkurrenz machen.« 4. Verwendung von nur im Inland erzeugten und verlegten Lehrbüchern usw. usw. »Steht mehr als genügend in Kraft, und ist ein Hemm schuh für die Produktion.« 5. Organisatorische und propagandistische Mittel usw. »Hierzu wird bemerkt, daß die Absicht sehr löblich, aber kaum durchführbar ist.« Mit Aufhebung des Konzessionszwanges würde der Niedergang des gesamten Buchhändlergewerbes in Österreich, besten Intelligenz jetzt nicht angezweifelt werden kann, herbei geführt und der Buchhändler zum Krämer degradiert werden. Der literarische Bedarf im Deutschen Reiche kann und darf mit dem in Österreich in keinen Vergleich gestellt werden. Kleine Mitteilungen. Berliner Allgemeine Zeitung G. in. b. H. in Berlin. — Handelsregistereintrag: In das Handelsregister ö des Unterzeichneten Gerichts ist am 2. April 1909 folgendes eingetragen worden: Nr. 6337. Berliner Allgemeine Zeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Der Erwerb und die Fortführung der Berliner Allgemeinen Zeitung nebst der von dieser betriebenen Druckerei und Spedition. Das Stammkapital beträgt 400 000 Geschäftsführer: Kaufmann Karl Egger in Südende. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. März 1909 errichtet. Jedem Geschäftsführer steht die selbständige Vertretung der Gesellschaft zu. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Deutschen Reichs anzeiger. Berlin, den 2. April 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 86 vom 13. April 1909.) Die Vrmtmann - Mappe. — Die Spesen sind in kauf männischen Betrieben stets eine unangenehme Zugabe; sie können oft eine nachteilige und schädigende Höhe erreichen, namentlich wenn es sich um Konkurrenzkämpfe handelt, die das Axiom: »die Konkurrenz ist die Seele des Geschäfts« leicht in das Gegenteil verwandeln können. Die Spesen übersteigen dann wohl auch den Gewinn oder machen ihn zu einem illusorischen, durch den die aufgewandten Mühen nur ungenügend belohnt werden, wie man dies gegenwärtig auf dem Gebiete der Schriftgießerei zu beobachten Gelegenheit haben kann. Da werden oft einzelne Schriften in kostbaren dicken, ein halbes hundert und mehr Blätter enthaltenden Heften empfohlen, um sie dem Buch drucker in der verschiedensten Gestalt und Anwendung verführerisch 588
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