Prämie oder anderweitige Abgabe einer größeren Anzahl eines Werkes zu geringerem Preise, ohne daß die Aushebung des Ladenpreises bekannt gemacht worden wäre. Das Interesse des Sortimenters erfordert es unter Umständen, daß er nicht erst abwartet, ob und wann der Verleger die ihm obliegende Pflicht, die Aushebung des Ladenpreises anzuzeigen, erfüllt, Z» 817, Ziffer 2, Die Bestimmung bezüglich der Misch kataloge ist nicht weniger im Interesse des Buchhandels wie des Publikums erforderlich, H 78, Die hier ausgesprochene Verschiebung der Beweis last ist unumgänglich nötig. Nicht etwa soll das reelle Anti quariat zu umständlichen Nachweisen genötigt werden; der Para graph richtet sich vielmehr gegen einige Geschäfte, die neue, meist von ihnen zu vorteilhaften Particpreisen vom Verleger oder von Grossobuchhandlungen bezogene Werke, ungebraucht oder mit einer eingestoßenen Ecke als antiquarische Exemplare an das Publikum liefern, K 19 gibt dem Vorstande die Möglichkeit, geflissent liche Verstöße nötigenfalls auf das nachdrücklichste zu ver salzen, § 20, Die hier ausgenommenen Bestimmungen der Rest- buchhandels-Ordnung werden solange in Kraft zu bleiben haben, bis die Verkehrsordnung, mit deren Revision der Vereinsaus schuß beschäftigt ist, in ihrer neuen Form diese Bestimmungen ausgenommen haben wird. Der Ausschuß für die Beratung einer Verkaufsordnung und der Vorstand des Börsenvercins sind einstimmig der Über zeugung, daß sämtliche Bestimmungen des vorliegenden Ent wurfs sich innerhalb der Grenzen bewegen, welche die Satzungen 8 1, 8 3 Ziffer 3—6 und tz 14 Ziffer 7 ziehen, und daß die neue Ordnung daher Geltung erlangen kann, sobald sie in einer Hauptversammlung des Börsenvereins angenommen worden sein wird. Um eine angemessene Fortbildung dieses buchhändlerischen Rechtes an Hand der Erfahrung sicherzustellen, wird aber der Hauptversammlung eine Entschließung vorgelegt werden, daß nach drei Jahren ein Ausschuß zur Revision der Verkauss- ordnung einzusetzen ist, welcher der folgenden Hauptversammlung Bericht zu erstatten und etwaige Änderungen vorzuschlagen hat, Leipzig, den 31, März 1909, Der Vorstand des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler. Or, Ernst Bollert, Karl Siegismund, Alfred Voerster, Or, Erich Ehlermann. Arthur Sellier, Bernhard Hartman» 24