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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090424
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4852 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 93. 24. April 1909. C. Schmidl L- Co., Wien — s. Mozarthaus Schmid-Oberdörffer (Schmid L Dubied>, Straßburg i. Elf. Ernst Schmidt, Cöthen i. Anh. Paul Schmidt, Berlin *Wald. Schneider, Berlin *Geschw. Schnitze, Ellrich a. H. Albert Schwieck, Leipzig *Otto Seele, Leipzig. Joh.Sorgenfrey,Naumburg a.S. *Jul Springer, Be'lin *A. Stein, Potsdam *Ad. Stoppler, Wiesbaden R. Sulzer Nachf., Berlin *Jan Terhöven, Düren Thalia-Verlag, Schöneberg- Berlin P. Thelen, Berlin *E. Tiersch, Berlin *N. Tourbie, Berlin 1är3L?-ä»), Budapest. Vandenhoeck L Ruprecht, Göttingen Uu7>islr§686bi6ll6ni8, Haag Verlag der Jugendblätter, München Verlag für Literatur, Kunst und Musik, Leipzig Chr. Voigt, Dresden Musikverlag Volkskunst, Berlin M. Waldbauer, Passau Arthur Weber, Dortmund Jul. Weiß, Berlin W Wellnitz (Otto Weydert), Berlin Const. Wild, Leipzig-Schl. Jos.Zwick,Schwandorf (Bayern). Außerdem sandten im Verwaltungsjahr 1908/09 158 Firmen Fortsetzungen ihrer früheren Sendungen und Nova ein, ein Beweis, daß die Überzeugung von der Notwendigkeit und dem Nutzen der »Deutschen Musiksammlung« in immer weitere Kreise der Verleger dringt. Hoffentlich gelingt es, die »Deutsche Musiksammlung« zu einem Archiv des Mustkalienhandels auszubauen. Notwendig ist dazu freilich, daß die Neuigkeiten regelmäßig und möglichst bald nach Erscheinen eingesandt werden. Berlin 56, Prof. vr. Altmann. Schinkelplatz 6. Vorsteher der Deutschen Musiksammlung bei der Kgl. Bibliothek. Kleine Mitteilungen. Union Deutsche Berlagsgesellschaft in Stuttgart. — Die neunzehnte ordentliche Generalversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft findet am Mittwoch, den 12. Mai 1909, vor mittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal dahier statt. Tagesordnung: Entgegennahme des Jahresberichts und der in Artikel 260 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Vorlagen. Genehmigung der Bilanz und Erteilung der Entlastung sowie Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns (Statut 8 29 Ziffer 1-3). Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der seine Aktien spätestens bis zum 10. Mai 1909 bei dem Vorstand der Gesellschaft oder bei der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart oder bei einem Notar hinterlegt hat. Stuttgart, den 20. April 1909. Der Aufsichtsrat. (gez.) Heinrich Beck, Vorsitzender. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 94 vom 22. April 1909.) Verlagsanstalt und Druckerei Teutonia, G. m. b. H. in Berlin. — Handelsregistereintrag: In das Handelsregister 8 des Unterzeichneten Gerichts ist am 15. April folgendes eingetragen worden: Verla^gsanstalt und Druckerei Teutonia, Gesell schaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Verlags- und Sortimentsbuchhandlung und einer Druckerei. Das Stammkapital beträgt 20000 Geschäftsführer: vr. Albert Bovenschen in Schöneberg. vr. Franz Ludwig in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Der Gesellschaftsvertrag ist am 17. März 1909 errichtet. Jedem der Geschäftsführer vr. Bovenschen und vr. Ludwig steht die selbständige Vertretung der Gesellschaft zu. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Die Gesellschafter: von Liebert in Charlottenburg, 2. Burggraf und Graf Landrat a. D. Karl zu Dohna in Schlachtensee bringen in die Gesellschaft ein eine in der Dessauerstraße 30 zu Berlin betriebene und ihnen gehörende Druckerei nebst allen zu dieser Druckerei ge hörenden Waren, Maschinen, Gerätschaften und Utensilien zum festgesetzten Werte von 15 000 ^ unter Anrechnung von je Berlin, den 16. April 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 94 vom 22. April 1909.) Hermes lLorrespondenz G. m. b. H. in Wilmersdorf (Berlin). — Handelsregistereintrag: In das Handelsregister 8 des Unterzeichneten Gerichts ist am 15. April 1909 folgendes eingetragen worden: Nr. 6362. Hermes Correspondenz Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Wilmersdorf. Gegenstand des Unternehmens: Verlag, Herstellung und Vertrieb von Druckschriften. Das Stammkapital beträgt 20 000 ti. Geschäftsführer: Schriftsteller Werner Steinhoff in Wil mersdorf. Die Gesellschaft ist^eine^ Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 17. Februar/20. März 1909 errichtet. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs anzeiger. Die Gesellschafterin Frau Else Steinhoff in Schöneberg bringt in die Gesellschaft ein: die von ihr geführten Zeitungen: »Hermes, Informationsblatt für Politik, Finanz und Volkswirtschaft« und »Deutsches-Reichs-Correspondenz-Blatt« mit Aktiven und Passiven, nach dem Stande vom 1. Januar 1909 zum festgesetzten Werte von 19 000 ^ unter Anrechnung dieses Betrages auf ihre Stamm einlage. Berlin, den 16. April 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 94 vom 22. April 1909.) * Ausstcllungspreis. — Die Jury der unter dem Protek torate des französischen Ministers für Handel und Industrie und des Arbeitsministers soeben in den Tuilerien stattgehabten Inter nationalen Ausstellung in Paris hat der 500 000-Jubiläums- Ausgabe des Werkes »Die Frau als Hausärztin« von vr. meck. Anna Fischer-Dückelmann (Verlag des Süddeutschen Verlags-Instituts, Julius Müller in Stuttgart) den Kein Vigentumsübergang. Zu § 929 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. — Der Käufer hatte, nachdem er die ihm übersandte Ware vom Frachtführer ausgehändigt erhalten und darüber schrift liche Empfangsbestätigung gegeben hatte, demnächst die Ware wegen Mängel dem Verkäufer zur Verfügung gestellt. Dann war der Käufer in Konkurs geraten. In solchem Falle kann der Ver käufer die Ware als sein Eigentum zurückfordern. Die bloße Empfangnahme der vom Frachtführer über brachten Ware genügt nicht zur Übertragung des Eigentums; es müssen auch Eigentümer und Erwerber darüber einig sein, daß das Eigentum übergehen soll. Nun wird allerdings in der Ab lieferung der Ware ohne weiteres der Eigentumsübertragungs wille des Verkäufers zu finden sein, sofern nicht ein Vorbehalt gemacht ist; dagegen enthält die Annahme der Ware nicht ohne weiteres die Erklärung des Eigentumserwerbswillens des Käufers. Der Verpflichtung des Käufers zur unverzüglichen Untersuchung der Ware und zur unverzüglichen Mängelanzeige entspricht das Recht des Käufers, seine Entschließung über den Eigentumserwerb bis nach geschehener Untersuchung aufzu schieben. Die rechtzeitig erfolgte Zurverfügungstellung ist Ab lehnung des Eigentumserwerbs, nicht Angebot der Rücküber-
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