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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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^5 93, 24 nl 1909. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 49 53 eignung. Natürlich gilt dies nur, wenn nicht der Käufer schon bei der Abnahme den Willen, das Eigentum zu erwerben, zu erkennen gegeben hatte. Reichsgericht VII, 5. März 09. 451/08. (Stettin, 14. 7. 08.) (Aus »Das Recht« (Hannover, Helwingj XIII. Jahrg. Nr. 8 vom 25. April 1909.) * Entwurf eines neuen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. (Vgl. Nr. 12, 23, 35, 41, 54, 66, 72, 78, 84 d. Bl.) — Die Kommission des Reichstags für den Gesetzentwurf über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs beendete am 22. d. M. die zweite Lesung. * Postscheckkonten. (Vgl. Nr. 73, 75, 76, 78, 80, 81, 82, 84, 86 d. Bl.) — Weiter gemeldetes Postscheckkonto: Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: Anton Schroll L Co. (Wien) Leipzig 4243 Jungbrunnen , Verein jiingercr Buchhändler, Karls ruhe i. B. — Der in der Generalversammlung vom 6. April ab gesetzte Punkt III: »Neuwahl des Vorstandes« fand in der Ver sammlung vom 20. d. M. seine Erledigung. Es wurden einstimmig wiedergewählt: I. Vorsitzender: Kollege Heinrich Dierks (i. H. Franz Weber). II. Vorsitzender: Kollege Wilhelm Riemer (i. H. Buchhandlung des Evangel. Schristenvereins). Schriftführer: Kollege Bruno Lange (i.H.Hofbh. Friedrich Gutsch). Schatzmeister: Kollege Max Teichmann (Badische Lehrmittel- Anstalt). Als Bibliothekar wurde neu gewählt: Kollege Hans Oetken (i. H. I. I- Reiff). Die Versammlungen finden jeden Dienstag im Vereinslokal »Palmengarten«, Herrenstraße 34a, statt. Auskunft über Karls ruher Verhältnisse (auch Wohnungsvermittelung, Mittagstisch) be sorgt der Vorstand nach Möglichkeit kostenlos. Zuschriften bitten wir an den 1. Vorsitzenden, Kollegen Heinrich Dierks, Westendstr. 63 III, zu richten. Durchreisende Kollegen und Gäste sind an den Vereins abenden stets willkommen. Lange. * Reue Bücher, Kataloge ns». für Buchhändler: L1a88iülration. 8". 102 8. 9. N. Hedsrls (3. Dempertr!' 8öbn6) in Löln. Sprechsaal. Zum neuen Nurdamerikanischeil Urheberrechtslsesetz.*) (Vgl. IMS, Rr. S7, kg, 72 d. Bl., auch IS08, Nr. ISS, 171, 202, 203, 209, 214, 23S, 240.) In seinem Artikel: »Was sagt Herr Steiger nun?« im Sprech saal von Nr. 72 des Börsenblattes (vom 29. März 1909) sagt Herr F. Schwarz: »Hoffentlich wird Herr Steiger es jetzt als seine Pflicht er kennen, das Wort zu ergreifen « Ich komme diesem Wunsche ohne Zögern nach, und zwar um so lieber, als ich von dem, was ich seit 42 Jahren und besonders im Jahre 1908 zur Aufklärung über nordamerikanische Nachdrucksverhältnisse veröffentlicht, nichts zurückzunehmen *) Infolge Berufung des Herrn Einsenders auf das Preß- gesetz an dieser Stelle. Red. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. habe. Absehend von zustimmenden Äußerungen kompetenter Personen, welche vordem anderer Meinung waren, dann aber die Richtigkeit meiner Ausführungen anerkannten, halte ich vielmehr alles, was ich gesagt, vollständig aufrecht. Ich tue das, obwohl mir gesagt und auch geschrieben worden ist, ich hätte vollständig recht, könne aber trotzdem die Deutschländer nicht zu meinen Anschauungen bekehren. Ja, ich bin sogar in der Lage, noch andere Punkte aufzustellen. Bescheiden zurücktretend führe ich zunächst an, was andere Personen über die Aussichten auf Abschaffung der manukaotnrin^ aus der --Vorbemerkung« des »a. o. Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht«, W. Spemann, Vorsitzender (s. Börsenblatt vom 27. Juni 1908). .... Diese fünf öllls werden voraussichtlich erst im nächsten (61.) Kongreß zur Beratung gelangen, denn der gegenwärtig tagende 60. Kongreß ist noch mit vielen früher eingebrachten Dills belastet. Im übrigen zeichnen sich sämtliche fünf 3111s durch eine große Unfreundlichkeit gegenüber dem in der Berner 6ox>^ri§kt--Eintragung und vor allem an der mauukaeturin§ olauss fest. Ja, zu der Bedingung des Druckes in Amerika von dort gesetzten Typen oder dort gegossenen Zeilen soll kommen .... .... So ist es begreiflich, daß Herr Putnam in seinem dem Madrider Kongreß erstatteten Referat (S. Droit ä'^uteur, 15. Juni) der Ansicht ist, daß mit Aufhebung der mauukaeturiu» elause für die nächste Zukunft nicht zu rechnen sei. »Schon im allerersten amerikanischen Urheberrechtsgesetz seien die Interessen der Manukaoturers' mit dem Urheber-Schutz verbunden worden im Gegensatz zu der Gesetzgebung anderer Staaten, auch wenn diese ebenfalls eine protektionistische Politik betrieben, wie Deutschland, Frankreich, Italien. Diese Länder kämen dagegen ihren graphischen Gewerben durch die Zollgesetze zu Hilfe«.(?)... Herr Professor Röthlisberger sagt in seinem vortrefflichen Artikel »Das neue Nordamerikanische Urheberrechtsgesetz« (siehe Börsenblatt Nr. 67 vom 23. März 1909): »Zur großen Überraschung aller Beteiligten (,muoll to tllo surpriss ok all intsi'kskeck', sagt Dablislisrs' ^Vselrl^ vom 6. März 1909) ist die neue Copyright-Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Nordamerika, die die bisherigen Gesetze kodifiziert und in ein einheitliches Gesetz zusammengefaßt, in der Nacht vom 3.—4. März vom Repräsentantenhaus ohne Opposition angenommen worden und, da der Senat schon vorher seine Zustimmung gegeben hatte, am 4. März vom Präsidenten unterzeichnet worden.« Im Januar d. I. schickte ich denen, denen ich meine Bro schüre gesandt hatte, die folgende Notiz zu: Es mag mir gestattet sein, zu erwähnen, daß ich in dem kürzlich angekommenen Buche: Aus Deutsch-Amerika. Von Hugo Münsterberg, Professor an der Harvard-Universität, (Berlin 1909), in dem VI. Kapitel: Der deutsche Autor und der amerikanische Autorenschutz genau dieselben Ansichten ausgedrückt finde, die ich schon vorher in den verschiedenen Artikeln, welche in »Urheberrecht und Nachdruck in Nord-Amerika« abgedruckt sind, ausgesprochen habe. In Verbindung mit anderen Zustimmungen beweist dies, daß ein jeder vorurteilsfrei Denkende über den Nachdruck in deutsch-amerikanischen Zeitungen zu gleichem Resultat kommen muß, nämlich: daß man in Deutschland keinen Grund hat, den selben zu bedauern, zu beklagen oder gar als unehrenhaft zu verurteilen, während er, im Gegenteil, im großen ganzen den deutschen Autoren Vorteil bringt. Diejenigen, die dieses interessante Münsterbergsche Buch noch nicht gelesen haben, verweise ich hiermit auf das betreffende 6. Kapitel, das viel mehr und viel besser sagt, als was ich aus gedrückt habe. Nach Berichtigung der Angabe, daß der Zoll auf englische Bücher 25 Prozent (nicht 60 Prozent) ist, und daß das Buch von Wilhelm Busch, das das Sonntagsblatt einer New Parker Zeitung als einen kleinen Teil seiner 6 Cents kostenden Nummer gebracht, »Zu guter Letzt« war (nicht »Max und Moritz«), kann ich unterschreiben, was Professor Münsterberg sagt. Er erwähnt (S. 74) den Bruckmannschen Zusatz zur Copyright-Notiz, 645
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