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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090427
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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H 95 27 April 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5063 Nichtamtlicher Teil. Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel Hamburg, den 24. April 1909. Einladung zur 31. ordentlichen Abgeordneten-Versammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, Sonnabend, den 8. Mai 1909, nachmittags 3 Uhr pünktlich, im Nebensaale des Deutschen Buchhiindlerhauses in Leipzig. Tagesordnung: 1. Jahresbericht des Verbands-Vorstandes. 2. Rechnungsablaqe des Vorstandes für das Rechnungsjahr 1908/09. 3. Festsetzung des Jahresbeitrages auf den Kopf der Mit glieder der Verbände für 1909/10. 4. Voranschlag des Vorstandes für das Rechnungsjahr 1909/10. 5. Neuwahl des Verbands-Vorstandes. 6. Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1908/1909. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1908. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voran schlag 1909. 4. Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle den der Nr. 90 vom 21. April 1909 des Börsenblattes für den Deutschen Buch handel beigelegten Entwurf einer »Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum« genehmigen.« 6. Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle folgende Abänderungen der »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsen blattes beschließen. § 9 Absatz 1: Einfügung der Worte »Geschäftliche Einrichtungen« vor »Fertige Fächer«. § 13 Absatz 1 soll künftig lauten: »Schriftstellerische und andere Einsendungen sollen in der Regel nur mit Nennung des Namens oder der Firma des Einsenders zum Abdruck gelangen. Diese Nennung muß erfolgen in allen Fällen des 8 16 dieser Bestimmungen.« Auf Anregung des Vorstandes des Deutschen Verleger vereins soll gestrichen werden 8 15 Ziffer 7: »Von der Aufnahme sind auszuschließen: 7. Anzeigen, in denen Druckereien sich zum Arbeiten unter dem gültigen Allgemeinen Deutschen Buch druckertarife erbieten.« 6. Antrag des Herrn Hans Speyer-Freiburg i. B.: Die Hauptversammlung wolle die nachstehenden Ab änderungsvorschläge für die »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes« annehmen und den Aus schuß für das Börsenblatt beauftragen, sie so vorzube- reiten, daß sie am 1. Juli 1909 in Kraft treten können. Zu § 2 L, Nichtamtlicher Teil. Die bisherigen Ziffern 1 und 2 fallen fort, die andern Ziffern erhalten die Nummern 1 — 5 Zu 8 2 0 Anzeigeblatt. Die bisherige Reihenfolge wird folgendermaßen geändert: 1. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine usw. lyörsrnblütt k!l: de» Deutschen Buchhandel IN Jahraana 2. Gerichtliche Bekanntmachungen usw. 3. Künftig erscheinende Bücher. Anmerkung: Bei »Künftig erscheinenden Büchern« sollte die Reihenfolge möglichst so eingehalten werden, daß in erster Linie die im Börsenblatte zum ersten Male angezeigten Werke kommen, dann erst Wiederholungen, so daß der Leser sofort weiß, was er in dem Blatte noch nie angezeigt gefunden hat. Auch sollte für diese Rubrik und nur für die erste Anzeige an dieser Stelle eine bestimmte Größe vorgeschrieben werden, wie dies heute schon für die Umschlagseiten der Fall ist. Damit würde auch dem kleinen Verleger die Möglichkeit gegeben, seine Anzeige ohne große Unkosten zur Beachtung zu bringen. Das bisherige Verzeichnis der zum ersten Male angezeigten Werke fällt alsdann entweder ganz fort oder kommt an den Schluß der betreffen den Nummer, damit es beim Ausschreiben der Verlangzettel einen nochmaligen Überblick über die in der betreffenden Nummer angezeigten Neuig keiten gibt. 4. Fertige Bücher. 5. Übersetzungsanzeigen. 6—10. Werden die jetzigen Ziffern 7—12. 11. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen. 12. Gesuche: Verkaufsanträge, Kaufgesuche, Teilhaber- Gesuche und -Anträge. 13—16. Wie bisher. Zu § 9. Der letzte Satz wird gestrichen, dafür tritt der nach stehende Wortlaut: »Für Wiederholungen von Anzeigen in den Rubriken »Künftig erscheinende Bücher« und »Fertige Bücher«, die keine oder nur ganz geringe Korrekturen haben und in einer Frist von längstens 14 Tagen noch einmal oder mehrere Mal zum Abdruck gelangen sollen, tritt ein Rabatt von 25 Prozent ein. Unter kleinen Korrekturen sind nur solche zu verstehen, die sich auf Änderung des Ausgabetermins beziehen, z. B. statt »demnächst erscheint« »soeben erschienen« und ähnliches. Zu 8 13. Zwischen Absatz 1 und 2 wird eingeschoben: »Jeder Sprechsaalartikel, der buchhändlerische Ein richtungen von weiterem Interesse in sachlicher Weise bespricht und mit voller Namensunterschrift bei der Redaktion eingeht, ist ohne weiteres aufzunehmen. Auf keinen Fall ist es gestattet, ihn einer anderen Stelle ohne ausdrückliche Genehmigung des Verfassers vorher zur Kenntnis zu bringen. Bei der Aufnahmeverweigerung eines Artikels oder Jn'erats ist dem Einsender unter genauer Angabe der Gründe sofort davon Mitteilung zu machen. Der Ausschuß des Börsenblattes darf nur dann in Aktion treten, wenn sich der zurückgewiesene Teil an ihn wendet. 7. Ehrung zweier um den deutschen Buchhandel hochver dienten Männer. 8. Neuwahlen: Es sind zu wählen: Vorstand: Der erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Alfred Voerster-Leipzig; der zweite Schatzmeister an Stelle des Herrn Bernhard Hartmann-Elberfeld; der zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Arthur Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Max Kretschmann-Magdeburg und Hermann Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Hellmuth Wollermann-Braunschweig und G. Kreyen- berg-Berlin. Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der 650
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